Sonderbetone Faserbeton
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Die in den Punkten a) bis e) beschriebenen Anwendungsfälle für Stahlfaserbeton wurden<br />
aufgrund fehlender umfangreicher praktischer Erfahrungen in der Richtlinie zunächst<br />
ausgeschlossen. In diesen Fällen müssen vorerst allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen<br />
oder Zustimmungen im Einzelfall erwirkt werden, um den Erfahrungshorizont zu erweitern.<br />
Eine Zulassung könnte beispielsweise bei Wänden erwirkt werden, um die Abminderung der<br />
<strong>Faserbeton</strong>leistungsfähigkeit durch den ungünstigen Beiwert für die Faserorientierung zu<br />
reduzieren. Voraussetzung hierzu wären sicherlich entsprechende Untersuchungen und<br />
Nachweise z. B. auf der Basis von geeigneten Betonierverfahren.<br />
Sinngemäß ist die Anwendung dieser Richtlinie auch auf nicht tragende Bauteile möglich. Die<br />
Anwendung der Richtlinie sollte hierfür im Einzelfall vereinbart werden.