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Mountainbike Trails - BfU

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3. Zugangsregelung<br />

Um den Versicherungen bei der Betriebshaftpflicht-<br />

Police entgegenzukommen oder um den Aufwand<br />

für den Unterhalt in einem für Freiwillige zu bewältigenden<br />

Rahmen zu halten, kann die Nutzung<br />

einer <strong>Mountainbike</strong>-Anlage auf eine definierte Personengruppe,<br />

z. B. Vereinsmitglieder, beschränkt<br />

werden. Allerdings verlangt Art. 699 ZGB das freie<br />

Betretungsrecht von Wald und Weide. Zudem stellt<br />

sich die Frage, wie diese Einschränkung in der<br />

Praxis durchgesetzt werden soll.<br />

Dennoch haben sich bereits mehrere Trägerschaften<br />

entschieden, ihre <strong>Mountainbike</strong>-Anlagen nur<br />

für Mitglieder zu öffnen. Das gilt etwa für den<br />

Dirtpark «Schiesskanal» von Trailnet und den Funpark<br />

des Vereins «Rahmespränger» in Winterthur.<br />

In beiden Fällen wurde dieses Vorgehen gewählt,<br />

weil die Anlagen ausgesprochen anspruchsvoll sind<br />

und sich weniger geübte Nutzer auf den dortigen<br />

Sprüngen und Holzbauten ohne weiteres ernsthaft<br />

verletzen könnten. Dadurch, dass nur Vereinsmitglieder<br />

die Anlage benutzen dürfen, kann der<br />

Verein den Zugang regulieren und nur jene zulassen,<br />

deren fahrtechnisches Können dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Anlage gerecht wird (siehe Kapitel V.6.).<br />

4. Zusammenarbeit mit Bergbahnen<br />

Mechanische Aufstiegshilfen sind ein zentraler<br />

Bestandteil vieler <strong>Mountainbike</strong>-Anlagen – und<br />

Bergbahn-Unternehmen setzen im Sommergeschäft<br />

auf die neue Klientel. In der Praxis zeigt sich jedoch,<br />

dass an Tal- und Bergstationen Friktionen zwischen<br />

verschiedenen Gruppen von Erholungssuchenden<br />

auftreten können. Durch rücksichtsvolles Verhalten<br />

lässt sich viel Spannung abbauen oder ganz vermeiden.<br />

Etwa, indem die Sportler in den Stationen nicht<br />

zu viel Platz für sich beanspruchen, Rücksicht auf<br />

andere Bahnbenutzer nehmen und nur bestimmte<br />

Abteile oder Gondeln für den Transport ihrer Räder<br />

benutzen.<br />

In manchen Standseilbahnen, etwa in Biel oder<br />

Bern, sind zum Beispiel nur die obersten beiden Abteile<br />

für <strong>Mountainbike</strong>r freigegeben, damit abends<br />

bloss diese gereinigt werden müssen. Auch in den<br />

Bergen ist oft nur jede zweite Gondel oder jeder<br />

Reserviertes Bikeabteil<br />

Quelle: Noëmi Sandmeier, Patrick Christe, trailnet.ch<br />

46 Betrieb der Anlage bfu-Fachdokumentation 2.040

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