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„Methodik wissenschaftlichen Arbeitens“ - Martin-Andersen-Nexö ...

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Anhang 4: Grunds‰tze guter wissenschaftlicher Praxis<br />

zitiert aus: http://www.verw.tu-dresden.de/VerwRicht/Ordnung/fehlverh.pdf<br />

Grunds‰tze guter wissenschaftlicher Praxis an der Technischen Universit‰t Dresden<br />

und Regeln f¸r den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten<br />

vom 12.01.2000<br />

ge‰ndert durch Beschluss des Senates vom 14.01.2004<br />

Grundsatz 1: Es ist lege artis zu arbeiten.<br />

Das bedeutet: Jeder Wissenschaftler hat seine Resultate zu dokumentieren und damit gleichzeitig<br />

einsehbar, nachvollziehbar und nachweisbar zu machen. Prim‰rdaten sind auf haltbaren, gesicherten<br />

Tr‰gern in der TU Dresden aufzubewahren. Die Aufbewahrung erfolgt nach Mˆglichkeit f¸r die Dauer<br />

von 10 Jahren.<br />

Alle Erkenntnisse und Ergebnisse sind st‰ndig der Selbst- und Fremdkritik zu unterwerfen. Durch eine<br />

sorgf‰ltige Verifizierung (Pr¸fung auf Glaubw¸rdigkeit) ist eine Qualit‰tssicherung zu gew‰hrleisten.<br />

Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beitr‰ge von Partnern, Konkurrenten und Vorg‰ngern zu<br />

wahren und deren Beitr‰ge sind konsequent und korrekt auszuweisen. Bei <strong>wissenschaftlichen</strong><br />

Verˆffentlichungen tragen Autorinnen und Autoren die Verantwortung f¸r ihre Inhalte stets gemeinsam,<br />

eine sogenannte Ehrenautorschaft ist ausgeschlossen.<br />

Der Qualit‰t der <strong>wissenschaftlichen</strong> Arbeit kommt prinzipiell hˆchste Priorit‰t zu.<br />

Grundsatz 2: Aufgaben und Betreuung des <strong>wissenschaftlichen</strong> Nachwuchses<br />

Insbesondere ist die Betreuung des <strong>wissenschaftlichen</strong> Nachwuchses durch Hochschullehrer so<br />

wahrzunehmen, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis dem <strong>wissenschaftlichen</strong> Nachwuchs<br />

im Rahmen von Lehre, Ausbildung und Forschung als ein wissenschaftlich ethisches Grundprinzip<br />

nahe gebracht werden.<br />

Da Arbeitsgruppen in der Regel aus ‰lteren und j¸ngeren, erfahrenen und weniger erfahrenen<br />

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehen, schlieflt die Leitung einer Gruppe die Verantwortung<br />

daf¸r ein, dass f¸r jedes j¸ngere Mitglied der Gruppe, vor allem Doktorandinnen und Doktoranden,<br />

aber auch fortgeschrittene Studierende und j¸ngere "postdocs", eine angemessene<br />

Betreuung gesichert ist. F¸r jeden von ihnen muss es eine prim‰re Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner<br />

geben.<br />

Grundsatz 3: Gestaltung von Arbeitsgruppen<br />

In Arbeitsgruppen ist in einer Weise zusammenzuarbeiten, dass unter vertrauensvoller, verl‰sslicher<br />

Atmosph‰re die in spezialisierter Arbeitsteilung<br />

� erzielten Ergebnisse wechselseitig mitgeteilt, kritisiert und in einen gemeinsamen Erkenntnisstand<br />

integriert werden kˆnnen,<br />

� Ideen, Hypothesen und Theorien wechselseitig ¸berpr¸ft und diskutiert werden und<br />

� die Arbeitsgruppe vom einzelnen Wissenschaftler als eine wertvolle Umgebung f¸r die Qualit‰tssicherung<br />

der eigenen Arbeit und Arbeitsergebnisse erlebt wird.<br />

Grundsatz 4: Ausbildung<br />

Die Fakult‰ten haben sicherzustellen, dass die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher<br />

Praxis fester Bestandteil der Ausbildung des <strong>wissenschaftlichen</strong> Nachwuchses sind.<br />

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