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Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim

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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 6<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />

Der Gehölzbestand am östlichen Rand des Geltungsbereiches bildet zusammen<br />

mit dem geplanten Erdwall und der festgesetzten Eingrünung<br />

den Abschluss nach Norden. Sollte ein Erhalt des Gehölzbestandes wegen<br />

der Auffüllung des Geländes nicht möglich sein, ist an gleicher Stelle<br />

ein gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Die wertvolle Gehölzstruktur im<br />

südwestlichen Randbereich wird ebenfalls als zu erhaltend festgesetzt.<br />

Der externe Ausgleich erfolgt im notwendigen Umfang sowohl für die<br />

Wasserwirtschaft als auch die Landespflege auf dem Flurstück Nr. 46/3.<br />

1.5.2 Geplante Bebauung<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> legt grundsätzlich die Verteilung von bebaubaren und<br />

nicht bebaubaren Flächen, die maximale Ausnutzung, die Geschosszahlen,<br />

die maximalen Gebäudehöhen, die Ordnung zwischen privaten und<br />

öffentlichen Flächen, die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, die notwendigen<br />

landespflegerischen Maßnahmen für die Begrünung des Plangebietes<br />

und der externen Ausgleichsflächen sowie den Übergang zur<br />

freien Landschaft fest.<br />

Mit den Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen in Verbindung mit<br />

den Baugrenzen und Ausnutzungsziffern wird das Maß der baulichen Nutzung<br />

bestimmt. Dabei wurde insbesondere die exponierte Ortsrandlage<br />

sowie die sich aus der Nachbarschaft zu den Schul-, Sport- und Verkehrsflächen<br />

ergebende Lärmproblematik berücksichtigt.<br />

Um die für das Plangebiet erforderlichen schalltechnischen Orientierungswerte<br />

der DIN 18.005 einzuhalten und damit eine Nutzung der Flächen für<br />

Wohnen und Arbeiten zu erreichen, ist nach Norden und Osten eine<br />

Schallschutzbebauung in geschlossener, zweigeschossiger Bauweise<br />

festgesetzt, welche ein weiteres, ökonomisch sinnvolles Vollgeschoss im<br />

Dachraum zulässt.<br />

Durch die Höhenfestsetzungen für die schalltechnisch relevanten Fassaden<br />

wird die Schutzwirkung der nördlichen und östlichen Bauzeile sichergestellt<br />

und gleichzeitig gewährleistet, dass durch eine ausreichende Fassadengliederung<br />

keine großformatigen und damit ortsuntypische Baukörper<br />

entstehen.<br />

Für das MI 2 im Innenbereich ist eine 1-geschossige Bebauung in offener<br />

Bauweise mit freistehenden Einzel- oder Doppelhäusern vorgesehen, wobei<br />

jedoch ebenfalls der Dachraum für ein zweites Vollgeschoss genutzt<br />

werden kann. Auf diese Weise wird eine wirtschaftliche Ausnutzung der<br />

Grundstücke sichergestellt.<br />

Zur Verwirklichung der städtebaulichen Zielsetzung und zur Vermeidung<br />

von Fehlentwicklungen durch Flächenzusammenlegung oder Grundstücksteilung<br />

sind für die Baugrundstücke Mindest- und Maximalgrößen<br />

ebenso vorgeschrieben, wie die maximal zulässige Anzahl von Wohnungen<br />

pro Wohngebäude.

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