Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 6<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />
Der Gehölzbestand am östlichen Rand des Geltungsbereiches bildet zusammen<br />
mit dem geplanten Erdwall und der festgesetzten Eingrünung<br />
den Abschluss nach Norden. Sollte ein Erhalt des Gehölzbestandes wegen<br />
der Auffüllung des Geländes nicht möglich sein, ist an gleicher Stelle<br />
ein gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Die wertvolle Gehölzstruktur im<br />
südwestlichen Randbereich wird ebenfalls als zu erhaltend festgesetzt.<br />
Der externe Ausgleich erfolgt im notwendigen Umfang sowohl für die<br />
Wasserwirtschaft als auch die Landespflege auf dem Flurstück Nr. 46/3.<br />
1.5.2 Geplante Bebauung<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> legt grundsätzlich die Verteilung von bebaubaren und<br />
nicht bebaubaren Flächen, die maximale Ausnutzung, die Geschosszahlen,<br />
die maximalen Gebäudehöhen, die Ordnung zwischen privaten und<br />
öffentlichen Flächen, die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, die notwendigen<br />
landespflegerischen Maßnahmen für die Begrünung des Plangebietes<br />
und der externen Ausgleichsflächen sowie den Übergang zur<br />
freien Landschaft fest.<br />
Mit den Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen in Verbindung mit<br />
den Baugrenzen und Ausnutzungsziffern wird das Maß der baulichen Nutzung<br />
bestimmt. Dabei wurde insbesondere die exponierte Ortsrandlage<br />
sowie die sich aus der Nachbarschaft zu den Schul-, Sport- und Verkehrsflächen<br />
ergebende Lärmproblematik berücksichtigt.<br />
Um die für das Plangebiet erforderlichen schalltechnischen Orientierungswerte<br />
der DIN 18.005 einzuhalten und damit eine Nutzung der Flächen für<br />
Wohnen und Arbeiten zu erreichen, ist nach Norden und Osten eine<br />
Schallschutzbebauung in geschlossener, zweigeschossiger Bauweise<br />
festgesetzt, welche ein weiteres, ökonomisch sinnvolles Vollgeschoss im<br />
Dachraum zulässt.<br />
Durch die Höhenfestsetzungen für die schalltechnisch relevanten Fassaden<br />
wird die Schutzwirkung der nördlichen und östlichen Bauzeile sichergestellt<br />
und gleichzeitig gewährleistet, dass durch eine ausreichende Fassadengliederung<br />
keine großformatigen und damit ortsuntypische Baukörper<br />
entstehen.<br />
Für das MI 2 im Innenbereich ist eine 1-geschossige Bebauung in offener<br />
Bauweise mit freistehenden Einzel- oder Doppelhäusern vorgesehen, wobei<br />
jedoch ebenfalls der Dachraum für ein zweites Vollgeschoss genutzt<br />
werden kann. Auf diese Weise wird eine wirtschaftliche Ausnutzung der<br />
Grundstücke sichergestellt.<br />
Zur Verwirklichung der städtebaulichen Zielsetzung und zur Vermeidung<br />
von Fehlentwicklungen durch Flächenzusammenlegung oder Grundstücksteilung<br />
sind für die Baugrundstücke Mindest- und Maximalgrößen<br />
ebenso vorgeschrieben, wie die maximal zulässige Anzahl von Wohnungen<br />
pro Wohngebäude.