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Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim

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Gliederung des Umweltberichtes gemäß Anlage zu § 2 (4) + § 2 a BauGB<br />

1. Einleitung<br />

Seite 8<br />

1.a) Kurzdarstellung + Ziele Die 2. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist erforderlich,<br />

um eine eindeutige Rechtssituation sicherzustellen. Darüber<br />

hinaus werden an den Textlichen Festsetzungen und<br />

der Planurkunde geringfügige Korrekturen vorgenommen,<br />

die im wesentlichen der Klarstellung dienen. Lediglich die<br />

Veränderung der Höhe baulicher Anlagen berührt die<br />

Grundzüge der Planung<br />

Beschreibung der Festsetzungen - Traufhöhe darf durch untergeordnete Bauteile in<br />

gewissem Rahmen überschritten werden<br />

- Trauf- und Firsthöhe im MI 2 und MI 4 werden um<br />

jeweils 0,5 m erhöht<br />

- Änderung der zwingenden zur maximal zulässigen<br />

Zahl der Vollgeschosse<br />

- Vorgeschriebene Mindesthöhe für die Traufe der<br />

Hauptbaukörper und die Oberkante der Nebenbaukörper<br />

im MI 1 und MI 3<br />

- MI 2 / MI 4: GFZ darf bei Doppelhäusern um 20 %<br />

überschritten werden<br />

- Definition der Größe von Zwerchgiebeln + -häusern<br />

- Wegfall der Begrenzung auf 1 WE je Doppelhaus<br />

- Regelung der Zahl der Wohneinheiten nach Grundstücksgröße<br />

- Ausweitung der zulässigen Dachneigungswinkel<br />

Alle weiteren Änderungen dienen nur der Klarstellung und<br />

bewirken keine inhaltlichen Änderungen<br />

Bedarf an Grund + Boden Mit der 2. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es entsteht kein<br />

weiterer Bedarf an Grund und Boden.<br />

1.b) umweltschutzrelevante Ziele von anzuwendenden<br />

Fachgesetzen + Fachplänen<br />

Art, wie vorgenannte Ziele berücksichtigt sind Entfällt<br />

Gegenüber dem bereits rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong><br />

werden keine zusätzlichen Geländeaufschüttungen zugelassen.<br />

Für die 2. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind keine<br />

Umweltziele einschlägiger Fachgesetze oder –planungen<br />

betroffen.

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