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Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim

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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 4<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />

Nördlich angrenzend an das Baugebiet <strong>WEIDENWEG</strong> enthält der FNP'97<br />

ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung KAMPFBAHN TYP C.<br />

Die externe Ausgleichsfläche nördlich des Geltungsbereiches und der geplanten<br />

Sportanlage befindet sich innerhalb einer Sondergebietsfläche mit<br />

Zweckbestimmung NATURGEBUNDENE ERHOLUNG. Diese Umwidmung<br />

wird Bestandteil der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong>.<br />

1.3 UMGEBUNG + FLÄCHENNUTZUNG<br />

Im Westen wird das Plangebiet durch das Schulzentrum mit Turnhalle und<br />

Sportplatz begrenzt. Nach Norden bilden Acker- und Wiesenflächen, nach<br />

Osten der Hauptdeich des Rheins mit östlich anschließender Bundesstraße<br />

B 9 und der Rheinseitenarm die Begrenzung.<br />

Im Süden grenzt Wohnbebauung an, die entlang der Rheinstraße und östlich<br />

des Weidenweges aus überwiegend giebelständigen Einzelhäusern,<br />

westlich des Weidenweges aus Geschosswohnungsbauten besteht.<br />

Das geplante Baugebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Nackenheim<br />

im Bereich der Rheinaue unmittelbar hinter dem Hauptdeich und wird derzeit<br />

überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Entlang des Wirtschaftsweges<br />

am Fuße des Hauptdeiches stehen am östlichen Rand der Ackerfläche<br />

hohe Gehölzstrukturen mit überwiegend Linde und Ahorn sowie im Westen<br />

eine Pappelreihe entlang des Eichelsbaches und des parallelverlaufenden<br />

Wirtschaftsweges.<br />

Den baulichen Bestand im Geltungsbereich bilden ein Einzelhaus auf dem<br />

Flurstück Nr. 224 mit Garten und Lagerfläche, angebunden über die Verlängerung<br />

des Weidenweges sowie ein landwirtschaftlicher Betrieb auf<br />

dem Flurstück Nr. 222 mit Lagerhalle, Scheune und Hoffläche, der sowohl<br />

von Westen über die Verlängerung des Weidenweges, als auch von Osten<br />

über die Rheinstraße erschlossen ist. Die Scheune auf dem Hofgelände<br />

wird von einem Schlossereibetrieb gewerblich genutzt.<br />

1.4 STÄDTEBAULICHE SITUATION<br />

Die Lage des geplanten Baugebiets stellt erhöhte Anforderungen an die<br />

Planung durch die restriktiven Faktoren wie Schul- und Sportzentrum im<br />

Westen, Bundesstraße B 9 im Osten sowie zusätzlich zu erwartende<br />

Lärmimmissionen bei Sportveranstaltungen durch Besucher und Lautsprecheransagen<br />

von der geplanten Leichtathletik-Kampfbahn Typ C im<br />

Norden.<br />

Besonderes Augenmerk gilt somit dem Aspekt des Schallschutzes, weshalb<br />

im Vorfeld der Planung ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag<br />

gegeben wurde, welches auf der Grundlage eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

die Ermittlung und Beurteilung der Schalleinwirkungen<br />

auf die geplante Bebauung zum Ziel hatte. Die Ergebnisse dieses<br />

Gutachtens sind Bestandteil des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>es.

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