Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 4<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />
Nördlich angrenzend an das Baugebiet <strong>WEIDENWEG</strong> enthält der FNP'97<br />
ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung KAMPFBAHN TYP C.<br />
Die externe Ausgleichsfläche nördlich des Geltungsbereiches und der geplanten<br />
Sportanlage befindet sich innerhalb einer Sondergebietsfläche mit<br />
Zweckbestimmung NATURGEBUNDENE ERHOLUNG. Diese Umwidmung<br />
wird Bestandteil der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong>.<br />
1.3 UMGEBUNG + FLÄCHENNUTZUNG<br />
Im Westen wird das Plangebiet durch das Schulzentrum mit Turnhalle und<br />
Sportplatz begrenzt. Nach Norden bilden Acker- und Wiesenflächen, nach<br />
Osten der Hauptdeich des Rheins mit östlich anschließender Bundesstraße<br />
B 9 und der Rheinseitenarm die Begrenzung.<br />
Im Süden grenzt Wohnbebauung an, die entlang der Rheinstraße und östlich<br />
des Weidenweges aus überwiegend giebelständigen Einzelhäusern,<br />
westlich des Weidenweges aus Geschosswohnungsbauten besteht.<br />
Das geplante Baugebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Nackenheim<br />
im Bereich der Rheinaue unmittelbar hinter dem Hauptdeich und wird derzeit<br />
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Entlang des Wirtschaftsweges<br />
am Fuße des Hauptdeiches stehen am östlichen Rand der Ackerfläche<br />
hohe Gehölzstrukturen mit überwiegend Linde und Ahorn sowie im Westen<br />
eine Pappelreihe entlang des Eichelsbaches und des parallelverlaufenden<br />
Wirtschaftsweges.<br />
Den baulichen Bestand im Geltungsbereich bilden ein Einzelhaus auf dem<br />
Flurstück Nr. 224 mit Garten und Lagerfläche, angebunden über die Verlängerung<br />
des Weidenweges sowie ein landwirtschaftlicher Betrieb auf<br />
dem Flurstück Nr. 222 mit Lagerhalle, Scheune und Hoffläche, der sowohl<br />
von Westen über die Verlängerung des Weidenweges, als auch von Osten<br />
über die Rheinstraße erschlossen ist. Die Scheune auf dem Hofgelände<br />
wird von einem Schlossereibetrieb gewerblich genutzt.<br />
1.4 STÄDTEBAULICHE SITUATION<br />
Die Lage des geplanten Baugebiets stellt erhöhte Anforderungen an die<br />
Planung durch die restriktiven Faktoren wie Schul- und Sportzentrum im<br />
Westen, Bundesstraße B 9 im Osten sowie zusätzlich zu erwartende<br />
Lärmimmissionen bei Sportveranstaltungen durch Besucher und Lautsprecheransagen<br />
von der geplanten Leichtathletik-Kampfbahn Typ C im<br />
Norden.<br />
Besonderes Augenmerk gilt somit dem Aspekt des Schallschutzes, weshalb<br />
im Vorfeld der Planung ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag<br />
gegeben wurde, welches auf der Grundlage eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />
die Ermittlung und Beurteilung der Schalleinwirkungen<br />
auf die geplante Bebauung zum Ziel hatte. Die Ergebnisse dieses<br />
Gutachtens sind Bestandteil des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>es.