Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 22<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />
• Verwendung von immergrünen Gehölzen auf maximal 25 % der nicht<br />
überbauten Fläche.<br />
• Pflanzung von einem mittelkronigen oder zwei kleinkronigen Laubbäumen<br />
je angefangene 350 m² Grundstücksfläche.<br />
• Begrünung flach geneigter Dächer.<br />
• Herstellung von Einfriedungen aus heimischen Laubgehölzen.<br />
Die Stellplätze auf den Privatgrundstücken, angrenzend an den öffentlichen<br />
Straßenraum, sind mit mittel- bis großkronigen Bäumen zu überstellen<br />
sowie die Baumscheiben gegen schädigende Einflüsse und Überfahren<br />
zu sichern.<br />
A ö 1.3 - Anlage hochwertiger Biotopstrukturen<br />
Für die weitere Kompensation des Eingriffs ö 1 wird mit der bereits unter A<br />
b 1.4 aufgeführten Anlage der Ortsrandeingrünung-Nord (OE + PG) in<br />
Form einer 10 m breiten dichten Hecke bei einem Mindestanteil an mittel-<br />
und großkronigen Bäumen von 1 % Lebensraum für Fauna/Flora geschaffen<br />
mit höherer Wertigkeit geschaffen.<br />
E ö 1.4 – Externe Anlage hochwertiger Biotopstrukturen<br />
Für die nicht im Baugebiet erfolgende Kompensation des Eingriffs ö 1 wird<br />
als Lebensraum für Fauna/Flora mit höherer Wertigkeit eine Stromtalwiese<br />
mit einem Lebensraumangebot für Blattfußkrebse auf der externen Ausgleichsfläche<br />
in der Gemarkung NACKENHEIM, Flur 6, Flurstück Nr. 46/3<br />
entwickelt (= E b 1.5).<br />
E ö 2 - Flächige Gehölzpflanzung<br />
Die Kompensation des Verlustes von heimischen Bäumen einschließlich<br />
des Hybridpappelbestandes erfolgt durch eine flächige Neupflanzung von<br />
Gehölzen als Zuschlag zur Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme A/E ö 1.3.<br />
V ö 3 - Dauerhafter Erhalt von Vegetationsstrukturen<br />
Die unter ö 3 aufgeführten Gehölze sind im <strong>Bebauungsplan</strong> als zu erhaltend<br />
festgesetzt. Bei Baumaßnahmen in der Nähe dieser Gehölze werden<br />
Sicherungsmaßnahmen nach DIN 18.920, AS-LG-4 und ZTV-Baumpflege<br />
durchgeführt. Im Traufbereich der geschützten Bäume und Gehölze dürfen<br />
keine Materialien gelagert oder Maschinen eingesetzt werden, um<br />
Verunreinigungen durch Betriebsstoffe zu vermeiden. Sollten dennoch<br />
Beeinträchtigungen auftreten, werden Kronen-, Stammpflege oder Wurzelbehandlung<br />
durchgeführt.