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Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim

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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 22<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />

• Verwendung von immergrünen Gehölzen auf maximal 25 % der nicht<br />

überbauten Fläche.<br />

• Pflanzung von einem mittelkronigen oder zwei kleinkronigen Laubbäumen<br />

je angefangene 350 m² Grundstücksfläche.<br />

• Begrünung flach geneigter Dächer.<br />

• Herstellung von Einfriedungen aus heimischen Laubgehölzen.<br />

Die Stellplätze auf den Privatgrundstücken, angrenzend an den öffentlichen<br />

Straßenraum, sind mit mittel- bis großkronigen Bäumen zu überstellen<br />

sowie die Baumscheiben gegen schädigende Einflüsse und Überfahren<br />

zu sichern.<br />

A ö 1.3 - Anlage hochwertiger Biotopstrukturen<br />

Für die weitere Kompensation des Eingriffs ö 1 wird mit der bereits unter A<br />

b 1.4 aufgeführten Anlage der Ortsrandeingrünung-Nord (OE + PG) in<br />

Form einer 10 m breiten dichten Hecke bei einem Mindestanteil an mittel-<br />

und großkronigen Bäumen von 1 % Lebensraum für Fauna/Flora geschaffen<br />

mit höherer Wertigkeit geschaffen.<br />

E ö 1.4 – Externe Anlage hochwertiger Biotopstrukturen<br />

Für die nicht im Baugebiet erfolgende Kompensation des Eingriffs ö 1 wird<br />

als Lebensraum für Fauna/Flora mit höherer Wertigkeit eine Stromtalwiese<br />

mit einem Lebensraumangebot für Blattfußkrebse auf der externen Ausgleichsfläche<br />

in der Gemarkung NACKENHEIM, Flur 6, Flurstück Nr. 46/3<br />

entwickelt (= E b 1.5).<br />

E ö 2 - Flächige Gehölzpflanzung<br />

Die Kompensation des Verlustes von heimischen Bäumen einschließlich<br />

des Hybridpappelbestandes erfolgt durch eine flächige Neupflanzung von<br />

Gehölzen als Zuschlag zur Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme A/E ö 1.3.<br />

V ö 3 - Dauerhafter Erhalt von Vegetationsstrukturen<br />

Die unter ö 3 aufgeführten Gehölze sind im <strong>Bebauungsplan</strong> als zu erhaltend<br />

festgesetzt. Bei Baumaßnahmen in der Nähe dieser Gehölze werden<br />

Sicherungsmaßnahmen nach DIN 18.920, AS-LG-4 und ZTV-Baumpflege<br />

durchgeführt. Im Traufbereich der geschützten Bäume und Gehölze dürfen<br />

keine Materialien gelagert oder Maschinen eingesetzt werden, um<br />

Verunreinigungen durch Betriebsstoffe zu vermeiden. Sollten dennoch<br />

Beeinträchtigungen auftreten, werden Kronen-, Stammpflege oder Wurzelbehandlung<br />

durchgeführt.

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