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Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim

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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 8<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />

1.7 ERSCHLIESSUNG<br />

1.7.1 Verkehr<br />

Die Erschließung des Baugebietes ist ausschließlich über den Weidenweg<br />

möglich, eine Zufahrt über die Rheinstraße ist ausdrücklich auszuschließen.<br />

Die Anbindung an die Ortsmitte von Nackenheim erfolgt derzeit über<br />

Nebenstraßen und Unterführungen der Bahn. Eine Entlastung wird sich<br />

mit der Erschließung des geplanten Baugebietes WIESENDEICHWEG<br />

ergeben, das über einen Kreisel direkt an die L 413 angebunden wird.<br />

Durch diese Verkehrsanbindung verbessert sich die<br />

Erschließungssituation für den gesamten Bereich östlich der Bahn.<br />

Als innere Erschließung des Baugebietes ist die Weiterführung des Weidenweges<br />

vorgesehen, von dem drei Stichstraßen nach Westen abzweigen.<br />

Diese sind durch befahrbare Wohnwege untereinander verbunden,<br />

die vor allem dem Anliegerverkehr sowie den Müll- und Feuerwehrfahrzeugen<br />

vorbehalten sein sollen.<br />

Bei dem Dammweg in Verlängerung der Rheinstraße handelt es sich<br />

lediglich um einen Pflegeweg, der nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben<br />

ist und nur als Fuß-/Radweg genutzt werden kann. Auch der Wirtschaftsweg<br />

am Fuße des Hochwasserdammes kann nicht für die Erschließung<br />

des Baugebietes herangezogen werden, er dient lediglich der<br />

Erreichbarkeit der nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Gemarkung.<br />

Es ist vorgesehen, diesen Weg im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen<br />

um ca. 2,00 m anzuheben. Dadurch wird eine Abflachung der<br />

landseitigen Böschung in einem Verhältnis von 1 : 5 erreicht. Dies trägt zur<br />

Stabilisierung des Deiches bei.<br />

Da die Straßen innerhalb des Baugebietes ausschließlich dem Ziel- und<br />

Quellverkehr dienen, sind sie als niveaugleiche Mischverkehrsflächen mit<br />

einer Regelbreite von 5,50 m bzw. 4,50 m geplant. Die Verbindungswege<br />

zwischen den Stichstraßen sind in einer Breite von 4,00 m vorgesehen.<br />

Die Haupterschließungsstraße ist in Höhe der mittleren Stichstraße um eine<br />

volle Straßenbreite versetzt, um ein zu schnelles Fahren innerhalb des<br />

Baugebietes zu vermeiden. Diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme behindert<br />

jedoch nicht die Durchfahrt größerer Fahrzeuge wie Feuerwehr und<br />

Müllabfuhr.<br />

Das Straßensystem erhält auch zwei Anschlüsse an den Fußweg parallel<br />

zum Eichelsbach, um eine direkte Erreichbarkeit des Schul- und Sportgeländes<br />

sowie des nördlich angrenzenden Naherholungsgebietes zu gewährleisten.<br />

Gleichzeitig dient er jedoch auch als Trasse für die Oberflächenentwässerung.<br />

Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist ausschließlich auf den privaten<br />

Grundstücken nachzuweisen, wobei entlang der Haupterschließungsstraße<br />

insbesondere für das MI 1 Flächen zur Anlage von Stellplätzen innerhalb<br />

der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen sind,<br />

um ein geordnetes städtebauliches Bild entlang der Haupterschließungsstraße<br />

zu gewährleisten. Damit verbleibt den verkehrsberuhigten Mischverkehrsflächen<br />

noch mehr Raum für Kommunikation und Interaktion der<br />

Anwohner.

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