Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 8<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />
1.7 ERSCHLIESSUNG<br />
1.7.1 Verkehr<br />
Die Erschließung des Baugebietes ist ausschließlich über den Weidenweg<br />
möglich, eine Zufahrt über die Rheinstraße ist ausdrücklich auszuschließen.<br />
Die Anbindung an die Ortsmitte von Nackenheim erfolgt derzeit über<br />
Nebenstraßen und Unterführungen der Bahn. Eine Entlastung wird sich<br />
mit der Erschließung des geplanten Baugebietes WIESENDEICHWEG<br />
ergeben, das über einen Kreisel direkt an die L 413 angebunden wird.<br />
Durch diese Verkehrsanbindung verbessert sich die<br />
Erschließungssituation für den gesamten Bereich östlich der Bahn.<br />
Als innere Erschließung des Baugebietes ist die Weiterführung des Weidenweges<br />
vorgesehen, von dem drei Stichstraßen nach Westen abzweigen.<br />
Diese sind durch befahrbare Wohnwege untereinander verbunden,<br />
die vor allem dem Anliegerverkehr sowie den Müll- und Feuerwehrfahrzeugen<br />
vorbehalten sein sollen.<br />
Bei dem Dammweg in Verlängerung der Rheinstraße handelt es sich<br />
lediglich um einen Pflegeweg, der nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben<br />
ist und nur als Fuß-/Radweg genutzt werden kann. Auch der Wirtschaftsweg<br />
am Fuße des Hochwasserdammes kann nicht für die Erschließung<br />
des Baugebietes herangezogen werden, er dient lediglich der<br />
Erreichbarkeit der nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Gemarkung.<br />
Es ist vorgesehen, diesen Weg im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen<br />
um ca. 2,00 m anzuheben. Dadurch wird eine Abflachung der<br />
landseitigen Böschung in einem Verhältnis von 1 : 5 erreicht. Dies trägt zur<br />
Stabilisierung des Deiches bei.<br />
Da die Straßen innerhalb des Baugebietes ausschließlich dem Ziel- und<br />
Quellverkehr dienen, sind sie als niveaugleiche Mischverkehrsflächen mit<br />
einer Regelbreite von 5,50 m bzw. 4,50 m geplant. Die Verbindungswege<br />
zwischen den Stichstraßen sind in einer Breite von 4,00 m vorgesehen.<br />
Die Haupterschließungsstraße ist in Höhe der mittleren Stichstraße um eine<br />
volle Straßenbreite versetzt, um ein zu schnelles Fahren innerhalb des<br />
Baugebietes zu vermeiden. Diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme behindert<br />
jedoch nicht die Durchfahrt größerer Fahrzeuge wie Feuerwehr und<br />
Müllabfuhr.<br />
Das Straßensystem erhält auch zwei Anschlüsse an den Fußweg parallel<br />
zum Eichelsbach, um eine direkte Erreichbarkeit des Schul- und Sportgeländes<br />
sowie des nördlich angrenzenden Naherholungsgebietes zu gewährleisten.<br />
Gleichzeitig dient er jedoch auch als Trasse für die Oberflächenentwässerung.<br />
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist ausschließlich auf den privaten<br />
Grundstücken nachzuweisen, wobei entlang der Haupterschließungsstraße<br />
insbesondere für das MI 1 Flächen zur Anlage von Stellplätzen innerhalb<br />
der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen sind,<br />
um ein geordnetes städtebauliches Bild entlang der Haupterschließungsstraße<br />
zu gewährleisten. Damit verbleibt den verkehrsberuhigten Mischverkehrsflächen<br />
noch mehr Raum für Kommunikation und Interaktion der<br />
Anwohner.