Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim
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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 30<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />
1.12 KOSTEN DER ERSCHLIESSUNG/AUSGLEICHSMASSNAHMEN<br />
Nach dem bereits abgeschlossenen Erschließungsvertrag nach § 124<br />
BauGB ist es Aufgabe des Erschließungsträgers, die Finanzierung der<br />
Kosten für die Erschließung des Baugebietes einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen<br />
sicherzustellen. Die Erschließungskosten werden<br />
entsprechend der vertraglichen Vereinbarung auf die Baugrundstücke<br />
umgelegt.<br />
Die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Gas, Elektrizität, Telefon und<br />
Breitbandkabel werden von den zuständigen Versorgungsträgern verlegt,<br />
die ihre Anschlussbeiträge direkt bei den Anliegern erheben.<br />
Aufgestellt: Wiesbaden, den 04.09.2002 ......................<br />
Hendel