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Bebauungsplan WEIDENWEG - VG Bodenheim

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GEMEINDE NACKENHEIM Seite 16<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>WEIDENWEG</strong><br />

1.9.9 Landespflegerische Zielvorstellungen<br />

Die nachstehende Formulierung der landespflegerischen Zielvorstellungen<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt die auf der Ebene des Flächennutzungsplanes<br />

mit integrierter Landschaftsplanung getroffene grundsätzliche<br />

Entscheidung für eine Bebauung des Gebietes.<br />

Boden-/Wasserpotenzial<br />

• Beschränkung der Bodenversiegelung auf das absolut notwendige Minimum.<br />

• Herstellung der befestigten Flächen wie Stellplätze und Zufahrten mit<br />

wasserdurchlässigem Aufbau bzw. Ableitung des überschüssigen Niederschlagswassers<br />

über den Eichelsbach in die Ausgleichsfläche mit<br />

Retentionsraumfunktion nördlich des geplanten Sportplatzes.<br />

• Verwendung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers<br />

als Brauchwasser, Versickerung des Überschusswassers in Geländemulden,<br />

Ableitung des Notüberlaufes und der Straßenentwässerung<br />

im Trennsystem in den Eichelsbach.<br />

• Schutz und Wiederverwendung des bei den Erdarbeiten anfallenden<br />

Oberbodens.<br />

• Aufwertung von Bodenfunktionen als Ersatz für den Verlust von offenem<br />

Boden durch Überbauung/Versiegelung.<br />

Klimapotenzial<br />

• Reduzierung der Wärmewerte durch die Beschränkung der Flächenversiegelung,<br />

Durchgrünung des Plangebietes sowie Zulassen von Anlagen<br />

für die solare Energiegewinnung und Dachbegrünungen zur Förderung<br />

der Luftqualität und Luftreinhaltung.<br />

• Erhalt der zur B 9 hin gelegenen Baum-/Strauchhecke als Immissionsschutz.<br />

Arten-/Biotoppotenzial<br />

• Sukzessive Umstellung der Pappeln entlang des Eichelbaches, auf<br />

standortgerechte Baumstrukturen, Erhalt der Baum-/Strauchhecke am<br />

Fuß des Rheindammes, der wertvollen Einzelbäume und der Gehölzstruktur<br />

an der südwestlichen Grenze des Plangebietes.<br />

• Pflanzung von heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern<br />

auf den Baugrundstücken.<br />

• Aufwertung von Lebensräumen für Flora und Fauna als Ersatz für deren<br />

Verlust durch Bebauung/Versiegelung.<br />

Orts-/Landschaftsbild/Erholungseignung<br />

• Einfügen des Baugebietes in die Landschaft durch landschaftstypische<br />

Ein- und Durchgrünung, Erhalt der wertvollen Biotopstrukturen sowie<br />

Entwicklung einer Ortsrandeingrünung im Norden des Baugebietes in<br />

Verbindung mit dem geplanten Lärmschutzwall.

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