DSS-Heft 80-2006
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� Die NVA wurde als Kaderarmee aufgebaut und entwickelt, weil die Bevölkerung<br />
aus historischer Erfahrung mehrheitlich eine klare Absage an die<br />
Reichswehr und Wehrmacht (Traditionsbruch) forderte.<br />
Die Rechtsstellung der NVA und ihrer Soldaten ergab sich aus<br />
� dem Gesetz zur Bildung der NVA,<br />
� den Verfassungen der DDR (1955, Art. 5 und 1968, Art. 7),<br />
� den Gesetzen zur Landesverteidigung und des Wehrdienstes,<br />
� den Dienstvorschriften und<br />
� den Grundsatzbefehlen.<br />
Andeutungsweise soll hier auf einige militärische Bestimmungen hingewiesen<br />
werden, weil das Militärgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr „etwa<br />
500.000 streng geheime Dokumente der NVA“ 7 ausgewertet und offensichtlich<br />
die Nachstehenden übersehen hat.<br />
Die grundlegende Dienstvorschrift der Landstreitkräfte bestimmte einleitend:<br />
„2. Ihrem Verfassungsauftrag entsprechend, hat die Nationale Volksarmee<br />
ausschließlich einen Beitrag zur Bewahrung der äußeren Sicherheit der DDR<br />
zu leisten. Die Nationale Volksarmee ist integrierter Bestandteil der Militärorganisation<br />
des Warschauer Vertrages und hat zur Aufrechterhaltung der Abwehrbereitschaft<br />
nach dem Prinzip minimaler Hinlänglichkeit im Verteidigungsbündnis<br />
beizutragen.“ 8<br />
In der Gefechtsvorschrift der Landstreitkräfte – Bataillon und Kompanie – ist<br />
zu Beginn festgelegt: „1. Die mit moderner Kampftechnik und Bewaffnung<br />
ausgerüsteten Landstreitkräfte haben die Aufgabe, gemeinsam mit den anderen<br />
Teilstreitkräften der Nationalen Volksarmee sowie der in fester Waffenbrüderschaft<br />
mit der Sowjetarmee und den anderen im Warschauer Vertrag<br />
vereinten Armeen die sozialistische Ordnung und das friedliche Leben der<br />
Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und aller Staaten der sozialistischen<br />
Gemeinschaft zuverlässig gegen alle Angriffe der aggressiven Kräfte<br />
des Imperialismus und der Reaktion zu schützen. Dazu müssen die Verbände,<br />
Truppenteile und Einheiten durch eine hohe Kampfkraft und ständige<br />
7 Siehe Militär, Staat und Gesellschaft in der DDR, Forschungsfelder, Ergebnisse, Perspektiven.<br />
Im Auftrage des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hgg. von H. Ehlert und M. Rogg,<br />
Berlin 2004, S. 115 ff.<br />
8 Ministerrat Der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Nationale Verteidigung,<br />
VVS-Nr. A 372 518, 1360. Ausfertigung, DV 046/0001, Gefechtsvorschrift der<br />
Landstreitkräfte, Division, Brigade, Regiment, 1983, S. 9.