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DSS-Heft 80-2006

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Armeegeneral Luschew, und des Chefs des Stabes, Armeegeneral Lobow,<br />

vom 16.11.1989, wonach die sich in der DDR vollziehende Entwicklung<br />

„weder die Verpflichtungen der DDR als Teil des Warschauer Vertrages noch<br />

die Funktion der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte berührt“. 19<br />

Deshalb erfolgte gemäß dem Ausbildungsbefehles die Vorbereitung der Stäbe<br />

und Truppen auf das gemeinsame Manöver Druschba 90. Nach dem Verkauf<br />

der DDR verkündeten am 18.07.1990 die Medien, dass die NVA die Teilnahme<br />

an Manövern abgesagt hat. Anstelle des Manövers sollte nun vom 04.<br />

bis 14.09.1990 die Kommandostabsübung Nordwind 90 durchgeführt werden.<br />

Zu der vorbereitenden gemeinsamen Stabsdienstausbildung erschien im Auftrag<br />

des Leitenden am 28.08.1990 (!) der Chef des Stabes der Westgruppe zur<br />

Entschlussmeldung im Kommando des Militärbezirkes V. Trotz umfassender<br />

Lageschilderung und eindringlichem Hinweis auf die Sinnlosigkeit der vorzubereitenden<br />

Maßnahme, erklärte der General kategorisch, „dass die Sowjetunion<br />

keinesfalls eine militärische Destabilisierung zulassen wird und die<br />

NVA weiterhin zum Warschauer Vertrag gehört.“ Er forderte die weitere<br />

Vorbereitung der Maßnahme.<br />

Am 24.09.1990 erfolgte laut Protokoll die Herauslösung der Truppen der<br />

NVA aus den Vereinten Streitkräften des Warschauer Vertrages. Die direkten<br />

Partner bedauerten diesen Schritt und pflegten mit den NVA-Soldaten weiter<br />

offizielle Kontakte. Nach den politisch motivierten Kaderveränderungen in<br />

der Sowjetarmee, der Polnischen und Tschechischen Armee (1991/93) wurden<br />

die partnerschaftlichen Beziehungen durch die politischen Führungen offiziell<br />

untersagt.<br />

Beseitigung der Altlast NVA<br />

Wie bereits erwähnt, wurde die NVA ohne Rest aufgelöst. Die Beseitigung<br />

der Altlast NVA wurde vollkommen der Bonner Generalität überlassen. Obwohl<br />

die Medien auftragsgemäß von der Armee der Einheit schrieben, handelte<br />

es sich nicht um eine Integration, sondern um die vollständige Beseitigung der<br />

NVA. Nach der zeitweiligen Übernahme von Personal und der Auflösung der<br />

restlichen Truppen erfolgte die Nachlassverwertung der materiellen Ausstattung<br />

und Immobilien. Die Kurzfristigkeit war keine Verpflichtung, die sich<br />

aus den Wiener Abrüstungsverhandlungen ergab, 20 sondern reine politische<br />

Absicht.<br />

19 Brief von Egon Krenz an den Bundeskanzler Kohl, in: Neues Deutschland vom 08.11.1994.<br />

20 Die Reduzierung der Bundeswehr war bis 1994 vereinbart gewesen.

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