DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP
DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP
DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
•<br />
•<br />
•<br />
Der Gesetzgeber sieht hier ausdrücklich einen Bedarf: „Die fachkundige individuelle Begleitung<br />
umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der<br />
lernenden Person“ (Art. 10 BBV vom 19. November 2003, Abs. 5).<br />
Von sozialpädagogischer Begleitung in der Berufsbildung sprechen wir, wenn eine Person durch<br />
externe Fachkräfte über eine bestimmte Periode begleitet, beraten und unterstützt wird. Angezeigt<br />
ist eine solche Begleitung bei Problemen am Arbeitsplatz oder in der Berufsfachschule. Mit<br />
dem aus der sozialen Hilfe bekannten Casemanagement wird das ganze Lebensumfeld des Auszubildenden<br />
in die Situationsanalyse und Massnahmenplanung mit einbezogen. Die Lehrbetriebe<br />
und Berufsfachschulen werden in der für alle Beteiligten schwierigen Phase durch die Rollenklärung<br />
und Aufgabenteilung unterstützt und entlastet.<br />
Zielgruppe und Indikation<br />
Angezeigt ist diese Art der Begleitung immer dann, wenn Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz<br />
und in der Berufsfachschule massgeblich beitragen zu Lernhemmungen, Leistungsabfall oder Prüfungsangst<br />
und bei Krisen im sozialen Bereich (Drogen, familiäre und biografische Krisen, etc.).<br />
Die Inanspruchnahme der sozialpädagogischen Begleitung steht allen Auszubildenden offen und<br />
ist grundsätzlich freiwillig. Manchmal kann es aber pädagogisch sinnvoll sein, wenn eine<br />
Lehrperson, eine Ausbildungsperson oder eine andere, nahe stehende Person aufgrund einer<br />
Problemwahrnehmung durch Überzeugungsarbeit und Nachdruck auf den oder die Jugendliche<br />
einwirkt.<br />
Formen und Verlauf der Begleitung<br />
Viele Ursachen können Auslöser für Schwierigkeiten im genannten Sinne sein. Diese gilt es in Einzelgesprächen<br />
zu eruieren und darauf aufbauend Ziele und geeignete Massnahmen gemeinsam mit<br />
den Jugendlichen zu bestimmen. Dementsprechend variiert die individuelle Beleitung stark bezüglich<br />
Verlauf, Dauer und Intensität und kann von einer unverbindlichen Beratung bis hin zu<br />
einer langfristigen Begleitung reichen. In einer Vereinbarung sind die Ziele, der Umfang des<br />
Angebotes, die Dauer und der Abschluss festzuhalten.<br />
Vernetzung<br />
Bei der Umsetzung der vereinbarten Entwicklungs- bzw. Statusziele spielt die Kooperation mit den<br />
massgeblich Beteiligten des jeweiligen Kontextes eine zentrale Rolle.<br />
Im Sinne des Casemanagements ist die Begleitperson fallverantwortlich und organisiert nach<br />
Bedarf spezialisierte Hilfsangebote, wie z.B. schulische Förderangebote oder psychologische Hilfe.<br />
Das Umfeld (Familie, Lehrbetrieb, Berufsfachschule) wird, wo nötig und gewünscht, gezielt unterstützt<br />
und entlastet. Bei Konflikten wird zwischen den Parteien vermittelt; das Angebot versteht<br />
sich aber nicht als Ombudsstelle. Interferenzen, die bei Mehrfachbetreuung auftreten können,<br />
sind frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.<br />
Fachkundige Begleitung<br />
21