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DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP

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Der Gesetzgeber sieht hier ausdrücklich einen Bedarf: „Die fachkundige individuelle Begleitung<br />

umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der<br />

lernenden Person“ (Art. 10 BBV vom 19. November 2003, Abs. 5).<br />

Von sozialpädagogischer Begleitung in der Berufsbildung sprechen wir, wenn eine Person durch<br />

externe Fachkräfte über eine bestimmte Periode begleitet, beraten und unterstützt wird. Angezeigt<br />

ist eine solche Begleitung bei Problemen am Arbeitsplatz oder in der Berufsfachschule. Mit<br />

dem aus der sozialen Hilfe bekannten Casemanagement wird das ganze Lebensumfeld des Auszubildenden<br />

in die Situationsanalyse und Massnahmenplanung mit einbezogen. Die Lehrbetriebe<br />

und Berufsfachschulen werden in der für alle Beteiligten schwierigen Phase durch die Rollenklärung<br />

und Aufgabenteilung unterstützt und entlastet.<br />

Zielgruppe und Indikation<br />

Angezeigt ist diese Art der Begleitung immer dann, wenn Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz<br />

und in der Berufsfachschule massgeblich beitragen zu Lernhemmungen, Leistungsabfall oder Prüfungsangst<br />

und bei Krisen im sozialen Bereich (Drogen, familiäre und biografische Krisen, etc.).<br />

Die Inanspruchnahme der sozialpädagogischen Begleitung steht allen Auszubildenden offen und<br />

ist grundsätzlich freiwillig. Manchmal kann es aber pädagogisch sinnvoll sein, wenn eine<br />

Lehrperson, eine Ausbildungsperson oder eine andere, nahe stehende Person aufgrund einer<br />

Problemwahrnehmung durch Überzeugungsarbeit und Nachdruck auf den oder die Jugendliche<br />

einwirkt.<br />

Formen und Verlauf der Begleitung<br />

Viele Ursachen können Auslöser für Schwierigkeiten im genannten Sinne sein. Diese gilt es in Einzelgesprächen<br />

zu eruieren und darauf aufbauend Ziele und geeignete Massnahmen gemeinsam mit<br />

den Jugendlichen zu bestimmen. Dementsprechend variiert die individuelle Beleitung stark bezüglich<br />

Verlauf, Dauer und Intensität und kann von einer unverbindlichen Beratung bis hin zu<br />

einer langfristigen Begleitung reichen. In einer Vereinbarung sind die Ziele, der Umfang des<br />

Angebotes, die Dauer und der Abschluss festzuhalten.<br />

Vernetzung<br />

Bei der Umsetzung der vereinbarten Entwicklungs- bzw. Statusziele spielt die Kooperation mit den<br />

massgeblich Beteiligten des jeweiligen Kontextes eine zentrale Rolle.<br />

Im Sinne des Casemanagements ist die Begleitperson fallverantwortlich und organisiert nach<br />

Bedarf spezialisierte Hilfsangebote, wie z.B. schulische Förderangebote oder psychologische Hilfe.<br />

Das Umfeld (Familie, Lehrbetrieb, Berufsfachschule) wird, wo nötig und gewünscht, gezielt unterstützt<br />

und entlastet. Bei Konflikten wird zwischen den Parteien vermittelt; das Angebot versteht<br />

sich aber nicht als Ombudsstelle. Interferenzen, die bei Mehrfachbetreuung auftreten können,<br />

sind frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.<br />

Fachkundige Begleitung<br />

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