DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP
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wirkt, indem man sich auf pädagogische<br />
Erkenntnisse abstützt, d.h. auf die Selbststeuerung<br />
statt auf Defizitorientierung<br />
setzt.<br />
8 Optimierung der Mittel und<br />
Wirkungskontrolle<br />
Optimale fachkundige individuelle Begleitung<br />
ist nicht maximale Betreuung, d.h. in<br />
Bezug auf Umfang und Dauer: so viel und<br />
so lang wie für das Erreichen der Ausbildungsziele<br />
und der Bildungsmotivation<br />
nötig ist.<br />
Die Wirkung der ergriffenen Massnahmen<br />
wird regelmässig überprüft.<br />
vereinbarungen mit Personen, die für die jeweilige Ausprägungsform<br />
und Interventionsart qualifiziert sind. Mittel, die<br />
für Abklärungen, Antrags-, Entscheidungs- und Rekursverfahren<br />
eingesetzt werden, fehlen bei der praktischen Lernbegleitung.<br />
Solange keine geeigneten, hinreichend präzise Testverfahren<br />
bekannt sind, um Lernbedürfnisse im Hinblick auf ein<br />
Abschlussziel festzustellen und solange es keine Verfahren<br />
gibt, die nicht dem pädagogischen Fehler verfallen, einen<br />
Berg von Defiziten und Mängeln dem Lernenden in den Weg<br />
zu stellen, sollen solche Verfahren nur mit grosser Zurückhaltung<br />
und eingebettet in pädagogische, das heisst ressourcenorientierte<br />
Förderung eingesetzt werden.<br />
Instrumente und Verfahren, die der Ermittlung des Leistungsstands<br />
dienen (z.B. Einstufungstests), sollen nicht mit Mitteln,<br />
die für die fachkundige individuelle Begleitung vorgesehen<br />
sind, entwickelt und angewandt werden.<br />
Die Begleitung ist ein Angebot an die Lernenden. Sie ist in der<br />
Regel freiwillig und dauert nur so lange, bis aufgrund der<br />
Lernleistungen eine günstige Prognose für das Erreichen der<br />
Attestnorm gegeben werden kann.<br />
Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, wird den Lernenden<br />
zunächst der Weg der schulischen fachkundigen Begleitung<br />
angeboten. Ergibt sich dabei ein besonderer Bedarf, der<br />
eine professionellere, intensivere Intervention verlangt, wird<br />
das durch den oder die schulische Lernbegleiter/in veranlasst.<br />
Ist für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung des<br />
Ausbildungsverhältnisses eine vorhergehende Begleitung Voraussetzung,<br />
wird deren Weiterführung als fachkundige individuelle<br />
Begleitung geprüft. Der Kanton bestimmt die für die<br />
Prüfung und Kostengutsprache zuständige Stelle.<br />
Die Wirkungskontrolle wird mit geeigneten Mitteln angestrebt.<br />
Dazu eignet sich z.B. eine jährlich Berichterstattung<br />
über Anzahl, Ausmass (Menge, Kosten) und soweit möglich<br />
über Wirkungen der Interventionen. Für aufwändigere Verfahren<br />
der Wirkungsanalyse nach sozialwissenschaftlichen<br />
Kriterien können interkantonale Studien sinnvoll sein.<br />
Grundsätze und Konkretisierungen<br />
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