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DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP

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wirkt, indem man sich auf pädagogische<br />

Erkenntnisse abstützt, d.h. auf die Selbststeuerung<br />

statt auf Defizitorientierung<br />

setzt.<br />

8 Optimierung der Mittel und<br />

Wirkungskontrolle<br />

Optimale fachkundige individuelle Begleitung<br />

ist nicht maximale Betreuung, d.h. in<br />

Bezug auf Umfang und Dauer: so viel und<br />

so lang wie für das Erreichen der Ausbildungsziele<br />

und der Bildungsmotivation<br />

nötig ist.<br />

Die Wirkung der ergriffenen Massnahmen<br />

wird regelmässig überprüft.<br />

vereinbarungen mit Personen, die für die jeweilige Ausprägungsform<br />

und Interventionsart qualifiziert sind. Mittel, die<br />

für Abklärungen, Antrags-, Entscheidungs- und Rekursverfahren<br />

eingesetzt werden, fehlen bei der praktischen Lernbegleitung.<br />

Solange keine geeigneten, hinreichend präzise Testverfahren<br />

bekannt sind, um Lernbedürfnisse im Hinblick auf ein<br />

Abschlussziel festzustellen und solange es keine Verfahren<br />

gibt, die nicht dem pädagogischen Fehler verfallen, einen<br />

Berg von Defiziten und Mängeln dem Lernenden in den Weg<br />

zu stellen, sollen solche Verfahren nur mit grosser Zurückhaltung<br />

und eingebettet in pädagogische, das heisst ressourcenorientierte<br />

Förderung eingesetzt werden.<br />

Instrumente und Verfahren, die der Ermittlung des Leistungsstands<br />

dienen (z.B. Einstufungstests), sollen nicht mit Mitteln,<br />

die für die fachkundige individuelle Begleitung vorgesehen<br />

sind, entwickelt und angewandt werden.<br />

Die Begleitung ist ein Angebot an die Lernenden. Sie ist in der<br />

Regel freiwillig und dauert nur so lange, bis aufgrund der<br />

Lernleistungen eine günstige Prognose für das Erreichen der<br />

Attestnorm gegeben werden kann.<br />

Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, wird den Lernenden<br />

zunächst der Weg der schulischen fachkundigen Begleitung<br />

angeboten. Ergibt sich dabei ein besonderer Bedarf, der<br />

eine professionellere, intensivere Intervention verlangt, wird<br />

das durch den oder die schulische Lernbegleiter/in veranlasst.<br />

Ist für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung des<br />

Ausbildungsverhältnisses eine vorhergehende Begleitung Voraussetzung,<br />

wird deren Weiterführung als fachkundige individuelle<br />

Begleitung geprüft. Der Kanton bestimmt die für die<br />

Prüfung und Kostengutsprache zuständige Stelle.<br />

Die Wirkungskontrolle wird mit geeigneten Mitteln angestrebt.<br />

Dazu eignet sich z.B. eine jährlich Berichterstattung<br />

über Anzahl, Ausmass (Menge, Kosten) und soweit möglich<br />

über Wirkungen der Interventionen. Für aufwändigere Verfahren<br />

der Wirkungsanalyse nach sozialwissenschaftlichen<br />

Kriterien können interkantonale Studien sinnvoll sein.<br />

Grundsätze und Konkretisierungen<br />

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