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DBK-Leitfaden (Page 58) - DBK-SBBK-CSFP-CRFP

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Empirische Erhebungen<br />

Empirische Wirkungsanalysen in einem umfassenderen Sinne, welche die relevanten Variablen im<br />

gesamten Wirkungsgeschehen erforschen und zueinander in Bezug setzen, müssen streng wissenschaftlichen<br />

Kriterien genügen und erfordern entsprechende Ressourcen, einen vernünftigen<br />

Rahmen in Bezug auf Zeit, Reichweite (Tiefenstruktur) und Quantität (Anzahl N) der Daten.<br />

Solche Wirkungsanalysen kommen als nationale oder als Verbundsaufgabe in Frage, d.h. mit einer<br />

entsprechenden Fragestellung, seriöser Budgetierung, definierter Reichweite und professioneller<br />

Unterstützung.<br />

4.6 Regelungsbedarf im Überblick<br />

Der nachfolgende Überblick ist eine Zusammenfassung der anstehenden Entscheidungen, damit<br />

die fachkundige individuelle Begleitung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung entfalten<br />

kann. Gemäss schweizerischem Recht und Praxis sind dafür die Kantone zuständig und es muss<br />

diesen überlassen werden, wie sie die Regelungen angehen. Im Hinblick auf Synergien und Chancengleichheit<br />

und angesichts der Kleinräumigkeit und Mobilität spricht alles für ein koordiniertes<br />

Vorgehen.<br />

Im Kapitel 5.2 schlagen wir deshalb eine Reihe von Umsetzungsempfehlungen vor, die den Kantonen<br />

eigenständige Lösungswege auf einer gemeinsamen Grundlage im Hinblick auf die Regelung<br />

der folgenden Aspekte erlauben.<br />

Ausprägungsformen: Die als fachkundige individuelle Begleitung anerkannten Formen müssen<br />

definiert sein, ebenso die Grenzen und die Verbindungen zwischen diesen.<br />

Anspruchsberechtigung: Es muss definiert werden, wer Anspruch auf fachkundige individuelle<br />

Begleitung hat, wie dieser Anspruch festgestellt wird, wann er beginnt und wann er endet.<br />

Kompetenzen und Aufgaben: Aufgabenbeschreibungen und Pflichtenhefte müssen Art,<br />

Umfang und Grenzen der dafür vorgesehenen Akteure festlegen. Es braucht Klärung und Transparenz<br />

bezüglich der Kompetenzen, der Rollen, vorgesehener Kooperationen sowie über allfällige<br />

Kompetenz- und Rollenabgrenzungen zwischen verschiedenen Akteuren, insbesondere dort, wo<br />

noch keine gesetzlichen Regelungen vorhanden sind.<br />

Qualifikation, Rekrutierung, Status: Die für jede Ausprägungsform vorausgesetzten Qualifikationen<br />

müssen festgelegt werden. Entsprechende Standards sind zu definieren, die Angebote zur<br />

Qualifizierung sind zu bezeichnen bzw. aufzubauen. Die Verbindlichkeit und die Validierungen<br />

von erworbenen Qualifikationen sind zu klären. Neue Anforderungen ziehen immer auch die<br />

Frage nach dem Anstellungsstatus nach sich.<br />

Qualitätssicherung: Es muss geregelt sein, wie die Qualität der fachkundigen individuellen<br />

Begleitung sichergestellt und mit welchen Mitteln sie kontrolliert wird. In der Einführungsphase<br />

können Evaluationen oder Benchmarking zur Qualitätssicherung eingeplant werden.<br />

Fachkundige Begleitung<br />

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