Gmail - Der Verfall der Nästlbergergasse Page 8 of9 10 11 LV II. Bestel I u n g ei nes Verla csenschaftsku rator, s Die Rechte des 5 S10 stehen dem Erben nur zu. solange das Vedassenschafts<strong>gericht</strong> nichts anderes anordnet. Diese Anordnung ist bei Uneinigkeit der Erben" denen gemeinschaftlieh die Recfrte nach ! 810 ABGts zukommen, vorgesehen iS 173 AuSStrG]. Gleiches qilt für den Fall, dass widensprerfiende Erhantrittserklärungen::: vorliegen sder auch nur die angesproclrenen Etrquoten miteinander uRvereinbar sind. In diesen Fällen hat das Verlassenschafts<strong>gericht</strong> einen Verlassenscfraftskurator zu bestellen, safern dies erfcrdedich ist {was zB dann der Fall ist, wenn gegen die Verlassenschaft ein Zivilprozess oder ein Zwangsversteigerungsverfahren anl'längig is[:;: s{gr angedroht wird]; ebenso wenn keine Eöen bekannt sind sder wenn sie" obwohl sie bekannt sind, vcn ihrem Erbrecht keinen Gebrauch rnachen oder wenn dringende Verfügungen zu treffen sind, die bekannten Erben aber noch keine Erbantrittserklärung abgegeben haben.:ii Frlr die Auslegung des Gesetzesbegriffs ,"erfordedicfrenfalls* in g 173 AuSStrG kann auf die Rsp zur früheren Rechtslage zurückgegriffer werden. Entscheidend für die Kuratorbestellung ist nicht das lnteresse einzelner Erbansprecher, sondern das objektive Interesse des ruhenden Nachlasses. Eesteht die Gefahr, dass der Anspruch des ruhenden Nachlasses später niaht mehr dur*rgesetzt werden kann, ist die Be stel lun g ei n e s Verla s sen schaft skurators jedenfall s zw e{kmä6i g. : :, Einer der Miterben ist nichrt zur Frozessführung namens der Verlassenschaft gegen hliterben legitimiert, wenn nidrt die entsprechende Zustirnmung der verbleibenden Mitelten varliegt.::r Möctrte nur einer von nrehreren eöantrittserldärten, aber noch nicht eingeantworteten Elten die Anfechtung zB eines vom Erblasser gescglossenen Kaufuertrages <strong>gericht</strong>lith geltend machenn so ist für diese Vertretr-lngshandlung ein Verlassenschaftskurator zu bestellen.r:i Mit der Bestellung des Verlassens{*raftskurators enden na*r E 173 Abs 1 AuSStrG die Rechte der präsumtiven oder erbantrittserNärten Erben nach 5 810. Irjach S 156 Abs Z AußStrG ist tunlichst eine vom Erblasser letztwilliq dazr-l bestirnmte Ferson zunr Kurator zu bestellen. lVurde seitens des Gerichtskomrnissärs eine Amtsbestätigung über die Vertreturlgsbefugnis der erbantrittseddäften Erben nadr S 172 AuBStrG ausgestellt, so hat der Geri*rtskommissär die durdr das Ende des Veftretungsrechts überholten Amtsbestätigungen von den Empfängenn abzufordem. Das Redrt auf Nachlassverwaltung nacfr $ 81O endet jedodr nicht erst mit der Abfcrderung den AmtsbestätiEungo sondern mit der Sestellung des Ver'|assensdraftskurators. ßas Gesetz sieht bei der Abforderung ein Verfahren nach E !t19 ZpO vor; dadurch soll klargestellt werden, dass zur Durchsetzung keine Exekutionsma6nahmen aetroffen werden können.:j j Der Venlassenschaftskulratsr steht unter der Aufsidrt des Gerichts; seine Rechte werden durch d en B e stell u n g sb esdrlus s festgel eEt. Die Rechte d e s Verla s sen schaftskuratsrs reichen ni*rt ss weit als die derErben na*r S 81O; die Eenützung des Nacfrlasses ist ihm idR verwehrU zu außerordentliehen Verwaltungshandlunqen bedarf er grundsätzlich der <strong>gericht</strong>liclren ZustimrnunE. Der ly'edassenschaftskurator ist nicht Vertreter von Beteiligten, sondern Verrncigensverwalter und Vertreter des nlhenden lrlachlasses; er vertritt ni*rt die Eöen und hat auch nicfit die Interessen v€n Föen zu wahren.:r: Das Arnt des Kurators endet mit seiner Enthebung, ni*rt autornatisdh rnit der finsnlwsrtgns,;*r L'4) za 3 üb tijü6 m = fFsls ].14.üs5. rgi rD üb ]i,r*l s : Ff$ls 9$.S3S, 7üj,tt1trä37*i9S$:*i,F;l 1ä$?/53;ä*blS3/81 h:rrslsss.815;s*b311jrü.id=Erslslrls"cs4; 2 qJ* 243!*? l': : Er:äl 7*trß,r95. :1) L üh 71t)7 x = JusGuide ?gTilZBt4TfrZ. 22i 7 *b ?3,$/ü4 F = t'JI :*ü5, rr?. 73'j 3. ,*h 1t,,1*3 d = r,lz lüfi5, 1$2; 'rgl auch 3 *b gi*B S : E:!.B|-LS 20üB/?, Id j ErläutRV 224 Blgtl|R 22. GF 110; Sader in KßE: g 910 F.E ?. :5J 2 üb ::if,,'!* s : tFSlg *5.7S?. ?f i j: *b :3:-jit: b : Fvül :ti$3/4s; 2 *b 18103 d; : *b sllsa k; Fccrter in.sejrwjmann3 g 811 Rz 4; Seijer in KEBs g 810 Rz 4. https://mail.google.com lmalll?ui:2&1k:a961802388&view:pt&q:nierlichoÄ40notarl... ß.05.2011
Gmail - Der Verfall der Nästlbergergasse Page 9 of9 Von: jane burgermeister [mailto:imburgermeister@gmail.com] Gesendet: Mittwoch, 02. Februar 2011 1g:24 An: Philipp Nierlich [Quoted text hidden] [Quoted text hidden] https://mail.google.comlmalll?ui:2&1k:a961802388&view:pt&q:nierlic,hoÄ4Onotarl ... 19.05.201 1
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