Human Enhancement - vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
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164 <strong>Hum<strong>an</strong></strong> <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong><br />
mühen, Tiere vor Leiden zu bewahren. Es gibt daher keine moralische Pflicht, sie<br />
um ihrer selbst willen zu respektieren. Daraus folgt, dass sie für Tierversuche<br />
auch d<strong>an</strong>n verwendet werden dürfen, wenn diese Versuche, wie im Fall <strong>der</strong> Entwicklung<br />
von reinen <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong>-Präparaten, keinen therapeutischen Zweck<br />
verfolgen.<br />
Gemäss einer alternativen Lesart <strong>der</strong> interessenbasierten Theorie haben Tiere<br />
sehr wohl moralische Rechte, 24 die eine Pflicht rechtfertigen, sie um ihrer selbst<br />
willen zu respektieren. Alle sind sich einig, dass wir ein Interesse haben, von<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>en nicht geschädigt zu werden und geschützt zu werden, wenn wir in bestimmten<br />
Situationen nicht urteilsfähig sind o<strong>der</strong> nicht h<strong>an</strong>deln können und auf<br />
die Hilfe <strong>an</strong><strong>der</strong>er <strong>an</strong>gewiesen sind. Aber warum haben wir dieses Interesse? Wir<br />
haben es, weil Schädigungen und Hilfsbedürftigkeit in <strong>der</strong> Regel mit un<strong>an</strong>genehmen<br />
Erfahrungen, d. h. mit Schmerz und Leid verbunden sind. Schmerz und<br />
Leid zu erfahren ist in niem<strong>an</strong>des Interesse. Dies gilt nicht bloss für menschliche<br />
Wesen, es gilt für alle Wesen, die Schmerz und Leid erfahren können. Akzeptiert<br />
m<strong>an</strong> dies, folgt daraus, dass zumindest Wirbeltiere (als empfindungsfähige Wesen)<br />
moralische Rechte wie etwa das Recht auf (körperliche) Unversehrtheit<br />
haben. Haben sie dieses Recht, wären Tierversuche im Rahmen <strong>der</strong> Erforschung<br />
und Entwicklung von rein leistungssteigernden pharmakologischen Präparaten<br />
mindestens d<strong>an</strong>n unzulässig, wenn sie den Tieren Schmerz und Leid<br />
zufügten.<br />
Ohne hier auf die Details dieser Diskussion eingehen zu können, spricht vieles<br />
dafür, dass die zweite Lesart, die Tierversuche stark einschränkt, im Rahmen <strong>der</strong><br />
Logik einer interessenbasierten ethischen Theorie plausibler ist als die erste<br />
Lesart, die Tierversuche praktisch nicht einschränkt. Ist dies richtig, bedeutet es,<br />
dass eine Zulassung von pharmakologischen Enh<strong>an</strong>cern ohne Tierversuche<br />
auskommen muss; <strong>an</strong><strong>der</strong>nfalls ist sie ethisch nicht zu rechtfertigen, und die Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Enh<strong>an</strong>cer müsste schon in diesem frühen Stadium abgebrochen<br />
24 Moralische Rechte sind moralisch gerechtfertigte Ansprüche. Ansprüche dieser Art sollten auch<br />
d<strong>an</strong>n geachtet werden, wenn sie nicht als legale Rechte kodifiziert sind. Auch Wesen wie etwa<br />
Tiere, die aufgrund ihrer kognitiven Ausstattung keine moralischen Pflichten haben (können),<br />
können moralische Rechte haben, etwa das Recht auf Leben o<strong>der</strong> das Recht auf körperliche<br />
Unversehrtheit.<br />
TA-Swiss (Hrsg.): <strong>Hum<strong>an</strong></strong> <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong> © <strong>vdf</strong> <strong>Hochschulverlag</strong> 2011