28.02.2013 Aufrufe

Human Enhancement - vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

Human Enhancement - vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

Human Enhancement - vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

232 <strong>Hum<strong>an</strong></strong> <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong><br />

Das Lebensmittelrecht kommt zur Anwendung, wenn leistungssteigernde Stoffe<br />

Lebensmitteln beigegeben werden (z. B. Functional Food).<br />

Generell massgebend für die Marktzulassung von leistungssteigernden Pharmaka<br />

ist das Chemikalienrecht. D<strong>an</strong>ach müssen die Hersteller die Eigenschaften<br />

neuer Stoffe nach Methoden prüfen, die dem St<strong>an</strong>d von Wissenschaft und Technik<br />

entsprechen. Dabei wird – im Unterschied zum Heilmittelrecht – insbeson<strong>der</strong>e<br />

nicht verl<strong>an</strong>gt, dass zur Abklärung möglicher Nebenwirkungen Versuche am<br />

Menschen durchgeführt werden.<br />

Der Off-Label-Gebrauch von zugelassenen Arzneimitteln zu leistungssteigernden<br />

Zwecken ist nicht verboten. Medizinalpersonen kommen gegenwärtig im <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong>-Bereich<br />

relativ grosse Freiheiten zu, auch wenn sie sich dabei von ihren<br />

berufsethischen Kernaufgaben entfernen. Allerdings besteht für Medizinalpersonen<br />

eine erhöhte Gefahr, haft- und strafbar zu werden, wenn sie Arzneimittel zur<br />

Steigerung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit abgeben.<br />

10.10.5. Wettbewerb<br />

Was den Sport betrifft, existiert eine engmaschige Regulierung, um Wettbewerbsverzerrungen<br />

durch Pharmaka (Doping) zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

In <strong>an</strong><strong>der</strong>en wettbewerbssensiblen Bereichen wie <strong>der</strong> Bildung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeit<br />

bietet das geltende Recht jedoch grundsätzlich keine H<strong>an</strong>dhabe, um gegen allfällige<br />

Wettbewerbsverzerrungen durch Pharmaka vorzugehen.<br />

10.10.6. Sozialer Ausgleich<br />

Mittel und Beh<strong>an</strong>dlungen zur Steigerung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit werden nicht von<br />

<strong>der</strong> obligatorischen Kr<strong>an</strong>kenversicherung übernommen, da sie we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Diagnose<br />

o<strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlung noch <strong>der</strong> Prävention von Kr<strong>an</strong>kheiten dienen. Denkbar ist<br />

aber eine Entwicklung, wonach <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong>-Leistungen in <strong>der</strong> Gesellschaft und<br />

TA-Swiss (Hrsg.): <strong>Hum<strong>an</strong></strong> <strong>Enh<strong>an</strong>cement</strong> © <strong>vdf</strong> <strong>Hochschulverlag</strong> 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!