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Auslegung Fachgutachten Vögel - Lensahn

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3.3 Tagvogelzug<br />

Gemeinde Riepsdorf – B-Plan Nr. 7, B-Plan Nr. 5 – 1. Änd., Antrag auf Bau<br />

und Betrieb von je 4 Windenergieanlagen E 101 – <strong>Fachgutachten</strong> <strong>Vögel</strong><br />

Die Vorhabensgebiete Koselau und Gosdorf weisen einen Abstand von mindestens ca. 3,7 km zur<br />

Küstenlinie auf (Südostecke Gosdorf), die meisten Teile liegen weiter entfernt. Somit liegen sie<br />

außerhalb des 3 km-Prüfbereiches für Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelzug<br />

Schleswig-Holsteins (LANU 2008). Während der Erfassungen der Flugaktivität in den<br />

Vorhabensgebieten, die teilweise innerhalb der Zugperioden lagen, ergaben sich keine Hinweise<br />

auf Zugaktivitäten in diesem Raum. Aufgrund der vorliegenden Kenntnisse des Vogelzuges über<br />

Schleswig-Holstein (KOOP 2002, 2010, 2011) und eigene Zugplanerfassungen in Rahmen von<br />

Windkraftplanungen in Ostholstein ist davon auszugehen, dass der sich der Tagzug der<br />

Landvögel in dieser Region abseits der Küstenlinien über dem Binnenland stark auffächert und<br />

verteilt, so dass innerhalb der küstenfernen Agrarlandschaften allgemein mit geringen<br />

Zugintensitäten zu rechnen ist.<br />

Bewertung<br />

Die Bedeutung der Vorhabensgebiete für den Vogelzug werden aufgrund der Lage abseits der<br />

Küstenlinien und der fehlenden Beobachtungen von Zugaktivität als gering bewertet.<br />

3.4 Rastvögel<br />

Das Areal der Vorhabensgebiete liegt außerhalb der Rastgebiete von landesweiter bzw.<br />

überregionaler Bedeutung und befindet sich nicht in einem Verbindungskorridor von<br />

Rastgebieten (LANU 2008). Aufgrund der relativ großen Entfernung zur Ostseeküste ist für das<br />

Gebiet von einer geringen Bedeutung als Rastvogelhabitat auszugehen. Als dominante Arten<br />

sind Star, Kiebitz und Lachmöwe zu erwarten, die in weiten Teilen des Landes die häufigsten<br />

Rastvogelarten stellen. Dabei ist von Truppgrößen auszugehen, die die Rastbestand-<br />

Schwellenwerte von landesweiter Bedeutung deutlich unterschreiten (2 % Kriterium der<br />

landesweiten Rastbestandsgrößen, LANU 2008, LLUR 2010). Diese Schwelle liegt z. B. beim<br />

Kiebitz bei 2.000 <strong>Vögel</strong>n und wird grundsätzlich nur innerhalb der ausgewiesenen<br />

Vogelschutzgebiete erreicht. Die im Gebiet anzutreffenden Rasttrupps werden wesentlich<br />

kleinere Bestandszahlen aufweisen.<br />

Im Rahmen der stationären Zugvogel- und Greifvogelerfassungen wurden im Planungsraum<br />

keine größeren Rastbestände festgestellt. vorkommende Arten waren im Frühjahr Graugans,<br />

und Lachmöwe, im Herbst Wacholderdrossel, Star, Lachmöwe und Kiebitz.<br />

Ein Auftreten von größeren Rasttrupps und eine langfristige Bindung von Rastvögeln an das<br />

Areal der Vorhabensgebiete ist aufgrund der Lage und der Landschaftsstruktur nicht zu<br />

erwarten.<br />

Bewertung<br />

Die Bedeutung der Vorhabensgebiete als Rastvogelhabitat werden aufgrund der Lage abseits<br />

der Küstenlinien und der fehlenden Beobachtungen von größeren Rastbeständen als gering<br />

bewertet.<br />

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