Auslegung Fachgutachten Vögel - Lensahn
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3.3 Tagvogelzug<br />
Gemeinde Riepsdorf – B-Plan Nr. 7, B-Plan Nr. 5 – 1. Änd., Antrag auf Bau<br />
und Betrieb von je 4 Windenergieanlagen E 101 – <strong>Fachgutachten</strong> <strong>Vögel</strong><br />
Die Vorhabensgebiete Koselau und Gosdorf weisen einen Abstand von mindestens ca. 3,7 km zur<br />
Küstenlinie auf (Südostecke Gosdorf), die meisten Teile liegen weiter entfernt. Somit liegen sie<br />
außerhalb des 3 km-Prüfbereiches für Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelzug<br />
Schleswig-Holsteins (LANU 2008). Während der Erfassungen der Flugaktivität in den<br />
Vorhabensgebieten, die teilweise innerhalb der Zugperioden lagen, ergaben sich keine Hinweise<br />
auf Zugaktivitäten in diesem Raum. Aufgrund der vorliegenden Kenntnisse des Vogelzuges über<br />
Schleswig-Holstein (KOOP 2002, 2010, 2011) und eigene Zugplanerfassungen in Rahmen von<br />
Windkraftplanungen in Ostholstein ist davon auszugehen, dass der sich der Tagzug der<br />
Landvögel in dieser Region abseits der Küstenlinien über dem Binnenland stark auffächert und<br />
verteilt, so dass innerhalb der küstenfernen Agrarlandschaften allgemein mit geringen<br />
Zugintensitäten zu rechnen ist.<br />
Bewertung<br />
Die Bedeutung der Vorhabensgebiete für den Vogelzug werden aufgrund der Lage abseits der<br />
Küstenlinien und der fehlenden Beobachtungen von Zugaktivität als gering bewertet.<br />
3.4 Rastvögel<br />
Das Areal der Vorhabensgebiete liegt außerhalb der Rastgebiete von landesweiter bzw.<br />
überregionaler Bedeutung und befindet sich nicht in einem Verbindungskorridor von<br />
Rastgebieten (LANU 2008). Aufgrund der relativ großen Entfernung zur Ostseeküste ist für das<br />
Gebiet von einer geringen Bedeutung als Rastvogelhabitat auszugehen. Als dominante Arten<br />
sind Star, Kiebitz und Lachmöwe zu erwarten, die in weiten Teilen des Landes die häufigsten<br />
Rastvogelarten stellen. Dabei ist von Truppgrößen auszugehen, die die Rastbestand-<br />
Schwellenwerte von landesweiter Bedeutung deutlich unterschreiten (2 % Kriterium der<br />
landesweiten Rastbestandsgrößen, LANU 2008, LLUR 2010). Diese Schwelle liegt z. B. beim<br />
Kiebitz bei 2.000 <strong>Vögel</strong>n und wird grundsätzlich nur innerhalb der ausgewiesenen<br />
Vogelschutzgebiete erreicht. Die im Gebiet anzutreffenden Rasttrupps werden wesentlich<br />
kleinere Bestandszahlen aufweisen.<br />
Im Rahmen der stationären Zugvogel- und Greifvogelerfassungen wurden im Planungsraum<br />
keine größeren Rastbestände festgestellt. vorkommende Arten waren im Frühjahr Graugans,<br />
und Lachmöwe, im Herbst Wacholderdrossel, Star, Lachmöwe und Kiebitz.<br />
Ein Auftreten von größeren Rasttrupps und eine langfristige Bindung von Rastvögeln an das<br />
Areal der Vorhabensgebiete ist aufgrund der Lage und der Landschaftsstruktur nicht zu<br />
erwarten.<br />
Bewertung<br />
Die Bedeutung der Vorhabensgebiete als Rastvogelhabitat werden aufgrund der Lage abseits<br />
der Küstenlinien und der fehlenden Beobachtungen von größeren Rastbeständen als gering<br />
bewertet.<br />
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