Auslegung Fachgutachten Vögel - Lensahn
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2.2 Erfassungsmethodik<br />
Gemeinde Riepsdorf – B-Plan Nr. 7, B-Plan Nr. 5 – 1. Änd., Antrag auf Bau<br />
und Betrieb von je 4 Windenergieanlagen E 101 – <strong>Fachgutachten</strong> <strong>Vögel</strong><br />
Nach den Empfehlungen und Methodenstandards des LLUR (LANU 2008) wurden im Frühjahr<br />
2012 Neststandorte der nach Anh. I EG VSchRL geschützten und nach BNatSchG streng<br />
geschützten Vogelarten im Umgebungsraum des Vorhabensgebietes kartiert.<br />
Innerhalb der Vorhabensgebiete erfolgten an insgesamt 26 Tagen der Brutperiode 2011<br />
standardisierte Erfassungen von Flugbewegungen von Groß- und Greifvögeln, mit besonderem<br />
Fokus auf die bei Windenergieplanungen besonders zu berücksichtigenden Arten(s. LANU 2008).<br />
2.2.1 Erfassung von Groß- und Greifvögeln<br />
Brutstandorte<br />
Am 25.04. und am 27.04.2012 (vor der Blattaustriebsphase) wurde nach LANU-Standard (2008)<br />
in den Waldgebieten im Umkreis von ca. 3 km um das Vorhabensgebiet eine flächendeckende<br />
Kartierung von Nestern der Groß- und Greifvögel durchgeführt. Darüber hinaus wurden in einem<br />
weiteren Umkreis von bis zu 8 km die aktuellen Neststandorte der Arten Seeadler und<br />
Schwarzstorch mit einbezogen, deren Aktionsräume theoretisch die Vorhabensgebiete erreichen<br />
könnten (Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e. V). Dies dient als Grundlage zur<br />
Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Brutvögel und zur Überprüfung der<br />
Abstandsempfehlungen des LLUR (LANU 2008) von Windenergieplanungen zu Brutstandorten.<br />
Lokale Flugaktivität<br />
Die Erfassungen wurden in insgesamt 26 Beobachtungsblöcken mit in der Regel je vier bis fünf<br />
Stunden im Zeitraum 20.04.2012 bis 05.09.2012 durchgeführt (Tab. 2.1). Die Flugbewegungen<br />
wurden kartografisch erfasst und Parameter des Flugverhaltens registriert (siehe Kapitel3.1).<br />
Die Beobachtungen erfolgten von zwei festgelegten Beobachtungspunkten aus, die einen<br />
möglichst freien und weiten Überblick über das Gesamtgebiet ermöglichten. Das einsehbare und<br />
kontrollierte Areal innerhalb des Vorhabensgebietes wurde vom Bearbeiter im Gelände<br />
kartografisch festgelegt (Abb. 2-2).<br />
Die Flugbewegungen und Flugrouten der <strong>Vögel</strong> wurden kartografisch protokolliert und<br />
bewertungsrelevante Daten zum Verhalten aufgezeichnet. Die Erfassung erfolgte, wenn möglich,<br />
in Zeitintervallen von 1 min. Jede Minute erfolgte ein „Snapshot“, bei dem folgende Parameter<br />
bzw. Daten aufgenommen wurden:<br />
� Uhrzeit (Minute)<br />
� Lokalisationspunkt des Vogels<br />
� Identität des Vogels (Art, Geschlecht und Alter, wenn erkennbar Zugehörigkeit zum<br />
Neststandort)<br />
� Aktivität (fliegend, sitzend, landend)<br />
� Flugverhalten (Streckenflug, Kreisflug, Jagdflug, Beuteübergabe, Fütterung)<br />
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