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Auslegung Fachgutachten Vögel - Lensahn

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2.2 Erfassungsmethodik<br />

Gemeinde Riepsdorf – B-Plan Nr. 7, B-Plan Nr. 5 – 1. Änd., Antrag auf Bau<br />

und Betrieb von je 4 Windenergieanlagen E 101 – <strong>Fachgutachten</strong> <strong>Vögel</strong><br />

Nach den Empfehlungen und Methodenstandards des LLUR (LANU 2008) wurden im Frühjahr<br />

2012 Neststandorte der nach Anh. I EG VSchRL geschützten und nach BNatSchG streng<br />

geschützten Vogelarten im Umgebungsraum des Vorhabensgebietes kartiert.<br />

Innerhalb der Vorhabensgebiete erfolgten an insgesamt 26 Tagen der Brutperiode 2011<br />

standardisierte Erfassungen von Flugbewegungen von Groß- und Greifvögeln, mit besonderem<br />

Fokus auf die bei Windenergieplanungen besonders zu berücksichtigenden Arten(s. LANU 2008).<br />

2.2.1 Erfassung von Groß- und Greifvögeln<br />

Brutstandorte<br />

Am 25.04. und am 27.04.2012 (vor der Blattaustriebsphase) wurde nach LANU-Standard (2008)<br />

in den Waldgebieten im Umkreis von ca. 3 km um das Vorhabensgebiet eine flächendeckende<br />

Kartierung von Nestern der Groß- und Greifvögel durchgeführt. Darüber hinaus wurden in einem<br />

weiteren Umkreis von bis zu 8 km die aktuellen Neststandorte der Arten Seeadler und<br />

Schwarzstorch mit einbezogen, deren Aktionsräume theoretisch die Vorhabensgebiete erreichen<br />

könnten (Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e. V). Dies dient als Grundlage zur<br />

Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Brutvögel und zur Überprüfung der<br />

Abstandsempfehlungen des LLUR (LANU 2008) von Windenergieplanungen zu Brutstandorten.<br />

Lokale Flugaktivität<br />

Die Erfassungen wurden in insgesamt 26 Beobachtungsblöcken mit in der Regel je vier bis fünf<br />

Stunden im Zeitraum 20.04.2012 bis 05.09.2012 durchgeführt (Tab. 2.1). Die Flugbewegungen<br />

wurden kartografisch erfasst und Parameter des Flugverhaltens registriert (siehe Kapitel3.1).<br />

Die Beobachtungen erfolgten von zwei festgelegten Beobachtungspunkten aus, die einen<br />

möglichst freien und weiten Überblick über das Gesamtgebiet ermöglichten. Das einsehbare und<br />

kontrollierte Areal innerhalb des Vorhabensgebietes wurde vom Bearbeiter im Gelände<br />

kartografisch festgelegt (Abb. 2-2).<br />

Die Flugbewegungen und Flugrouten der <strong>Vögel</strong> wurden kartografisch protokolliert und<br />

bewertungsrelevante Daten zum Verhalten aufgezeichnet. Die Erfassung erfolgte, wenn möglich,<br />

in Zeitintervallen von 1 min. Jede Minute erfolgte ein „Snapshot“, bei dem folgende Parameter<br />

bzw. Daten aufgenommen wurden:<br />

� Uhrzeit (Minute)<br />

� Lokalisationspunkt des Vogels<br />

� Identität des Vogels (Art, Geschlecht und Alter, wenn erkennbar Zugehörigkeit zum<br />

Neststandort)<br />

� Aktivität (fliegend, sitzend, landend)<br />

� Flugverhalten (Streckenflug, Kreisflug, Jagdflug, Beuteübergabe, Fütterung)<br />

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