Handbuch zur EU Wasserpolitik im Zeichen der Wasser ... - EEB
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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>EU</strong> <strong><strong>Wasser</strong>politik</strong><br />
3. Die <strong>EU</strong>-<strong><strong>Wasser</strong>politik</strong> seit 1970 bis <strong>zur</strong> WRRL<br />
3.1. Allgemeine Einleitung<br />
Der Gewässerschutz war einer <strong>der</strong> ersten Sektoren <strong>der</strong> Europäischen Umweltpolitik und wird durch<br />
mehr als 25 wasserrelevante Richtlinien und Entscheidungen geprägt. Die erste Gesetzgebungswelle<br />
fand zwischen 1975 und 1980 statt und resultierte in einer Reihe von Richtlinien und Entscheidungen,<br />
die entwe<strong>der</strong> Umweltqualitätsnormen für spezifische <strong>Wasser</strong>kategorien – wie Oberflächengewässer,<br />
Fischgewässer, Muschelgewässer, Badegewässer und Trinkwasser – festlegen o<strong>der</strong><br />
Emissionsgrenzwerte für spezifische <strong>Wasser</strong>nutzungen aufstellen, wie zum Beispiel die Grundwasser-<br />
Richtlinie (80/68/EG) und die Richtlinie über den Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor gefährlichen Stoffen<br />
(76/646/EWG). Diese Richtlinien basieren hauptsächlich auf dem ersten Umweltaktionsprogramm<br />
von 1973, das die Verwendung bei<strong>der</strong> Ansätze for<strong>der</strong>te. Jedoch führte dieser zweifache Ansatz in<br />
<strong>der</strong> Praxis zu einer sehr fragmentierten Gesetzgebung und zu Umsetzungsproblemen. Die Ergebnisse<br />
für die Umwelt fielen geringer als erwartet aus.<br />
Emissionsgrenzwerte können als regulierende Maßnahmen verstanden werden, die auf die Quelle <strong>der</strong><br />
potentiellen Umweltverschmutzung abzielen. Sie werden eingesetzt, um das Niveau <strong>der</strong> erlaubten<br />
Schadstoffemissionen in die Umwelt mit Hilfe allgemeiner o<strong>der</strong> abstrakter Grenzwerte<br />
einzuschränken. Dieser Ansatz wird von Konzepten wie „Stand <strong>der</strong> Technik“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> stark<br />
ökonomisch orientierten „besten verfügbaren Technik“ geprägt. 6<br />
Umweltqualitätsnormen beschreiben eine Obergrenze <strong>der</strong> Verschmutzung. Sie können als<br />
Vorschriften für den Zustand <strong>der</strong> Umwelt beschrieben werden. Allgemein beziehen sie sich auf einen<br />
best<strong>im</strong>mten Aspekt, meist ein Umweltmedium (Luft, <strong>Wasser</strong>, Boden) o<strong>der</strong> best<strong>im</strong>mte Ziele<br />
(Menschen, Ökosysteme). Die Umweltqualitätsnormen stellen ein dafür gewünschtes Qualitätsniveau<br />
dar. 7<br />
Die zweite Gesetzgebungswelle zwischen 1980 und 1991 war weniger umfassend. Neben <strong>der</strong><br />
Einführung neuer Instrumente, <strong>der</strong> Nitrat-Richtlinie und Kommunalabwasser-Richtlinie, wurden<br />
mehrere „Tochterrichtlinien“ <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie über den Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor<br />
gefährlichen Stoffen angenommen.<br />
Aufgrund dieses Flickenteppichs von Gesetzen verlangten Europäisches Parlament und Rat seit<br />
langem eine neue und besser koordinierte <strong>Wasser</strong>gesetzgebung. Während <strong>der</strong> letzten zehn Jahre<br />
wurde eine grundlegende Revision <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong><strong>Wasser</strong>politik</strong> vorbereitet, die letztendlich <strong>zur</strong> <strong>Wasser</strong>-<br />
Rahmenrichtlinie 2000/60/EG 8 führte. Diese neue Richtlinie wird nicht nur sechs alte Richtlinien und<br />
eine Entscheidung aufheben sowie eine Reihe von an<strong>der</strong>en <strong>Wasser</strong>gesetzen beeinflussen, son<strong>der</strong>n<br />
stellt auch die Basis für kommende Gesetzgebungsinitiativen dar.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e versucht die WRRL, die wi<strong>der</strong>sprüchlichen Ansätze von Umweltqualitätsnormen und<br />
6 <strong>EEB</strong> Industry Handbook: A critical evaluation of available European Legislation on Industry and the<br />
Environment, Dec 1998<br />
7 Ibid.<br />
8 OJ L 327/1, 22.12.2000, p.1-72<br />
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