Handbuch zur EU Wasserpolitik im Zeichen der Wasser ... - EEB
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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>EU</strong> <strong><strong>Wasser</strong>politik</strong><br />
Wenn sich Rat und Europäisches Parlament bis Dezember 2006 nicht auf die notwendigen<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Beendigung <strong>der</strong> Einleitungen, Emissionen und Verlusten eines prioritären<br />
gefährlichen Stoffs einigen können (Artikel 16(8)), sind die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4(1)(a)(iv)<br />
dennoch verpflichtet, die angemessenen Maßnahmen <strong>zur</strong> Beendigung seiner Einleitungen, Emissionen<br />
und Verluste „gemäß Artikel 16(1) und 16(8)“ zu ergreifen, jedoch ohne die Fristsetzung von 20<br />
Jahren. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten die Frist von 20 Jahren für einen<br />
auf <strong>EU</strong>-Ebene als gefährlich identifizierten Stoff ignorieren werden können.<br />
Die erste Liste prioritärer Stoffe<br />
Im Februar 2000 hat die <strong>EU</strong>-Kommission einen Vorschlag für die erste Liste prioritärer Stoffe<br />
vorgelegt (COM (2000) 47 final/2 - 2000/0035 (COD)). Sie umfasst 32 Stoffe, die mittels einer<br />
vereinfachten risikobezogenen Bewertung, dem sogenannten COMMPS-Verfahren, ausgewählt<br />
wurden. Das COMMPS-Verfahren (combined monitoring-based and modelling-based priority<br />
setting) berücksichtigt unter an<strong>der</strong>em Stoffnachweise in den Gewässern und die biologischchemisch-physikalischen<br />
Eigenschaften <strong>der</strong> einzelnen Stoffe. Die Zahl 32 ist willkürlich gewählt und<br />
beruht auf <strong>der</strong> begrenzten verwaltungstechnischen Rechtssetzungskapazität <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Kommission. 32<br />
Stoffe gelten als eine handhabbare Liste, sind aber kein Hinweis darauf, dass es nur 32 bedenkliche<br />
Stoffe gibt. Die Liste soll alle 4 Jahre überprüft und um weitere Stoffe ergänzt werden.<br />
Das COMMPS-Verfahren hat allerdings einige erhebliche Schwächen, die vor seiner weiteren<br />
Anwendung behoben werden sollten. Zum Beispiel bleibt eine große Zahl von Stoffen, die von den<br />
nationalen Überwachungsprogrammen nicht erfasst werden, systematisch ausgeklammert. Dies gilt<br />
für:<br />
• ungefähr 60 Prozent aller in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> angewendeten Pestizide;<br />
• alle Industriechemikalien, die von keinem europäischen Unternehmen in Mengen über 1000<br />
Tonnen pro Jahr hergestellt o<strong>der</strong> <strong>im</strong>portiert werden. Dies betrifft <strong>im</strong>merhin 8000 bis 10000 in <strong>der</strong><br />
<strong>EU</strong> verwendete Stoffe, für die die notwendigen Stoffdaten in <strong>der</strong> Datenbank IUCLID fehlten und<br />
die deshalb von COMMPS nicht erfasst werden konnten;<br />
• Industriechemikalien, die von weniger als vier Unternehmen in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> in Mengen über 1.000<br />
Tonnen pro Jahr hergestellt o<strong>der</strong> <strong>im</strong>portiert werden (vertrauliche Marktdaten).<br />
Insgesamt deckte das COMMPS-Verfahren nur 95 Stoffe auf Basis von Messdaten und weitere<br />
123 Stoffe auf Basis von Modellierungsdaten ab.<br />
Unter den 32 prioritären Stoffe auf <strong>der</strong> ersten Liste sind drei unter <strong>der</strong> UN ECE POPs Konvention<br />
klassifiziert, 13 sind gefährliche Stoffe gemäß dem OSPAR Abkommen zum Schutz des<br />
Nordostatlantiks (d.h. sie sind hochtoxisch, persistent und bioakkumulierbar). Weitere 16 Stoffe<br />
wurden von OSPAR 1998 und 2000 als prioritär für Maßnahmen <strong>zur</strong> Beendigung ihrer Einleitungen,<br />
Emissionen und Verluste bis 2020 ausgewählt. Ohne Zweifel müssen all diese Substanzen als<br />
prioritäre gefährliche Stoffe angesehen und auf <strong>der</strong> WRRL-Liste prioritärer Substanzen als solche<br />
gekennzeichnet werden. Ohnehin hat sich die <strong>EU</strong> international verpflichtet, die Einleitungen,<br />
Emissionen und Verluste dieser Stoffe bis 2020 zu beenden.<br />
21 Stoffe <strong>der</strong> ersten WRRL-Liste prioritärer Stoffe sind in einer <strong>der</strong> oben angeführten Kategorien<br />
gefährlicher Stoffe enthalten, die meisten von ihnen befinden sich zusätzlich auf <strong>im</strong> <strong>EU</strong>-Recht<br />
geführten Listen gefährlicher Stoffe. Mindestens diese 21 Stoffe sollten daher auf <strong>der</strong> ersten WRRL-<br />
Liste als prioritäre gefährliche Stoffe gekennzeichnet werden. Der Berichterstatter des Europäischen<br />
Parlaments für die Prioritätenliste hat darauf hingewiesen, dass vordringlich 7 weitere durch OSPAR<br />
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