Handbuch zur EU Wasserpolitik im Zeichen der Wasser ... - EEB
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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>EU</strong> <strong><strong>Wasser</strong>politik</strong><br />
4.5. Grundwasserschutz<br />
4.5.1. Einleitung und Überblick<br />
Die Gemeinschaftsgesetzgebung zum Schutz <strong>der</strong> Grundwasserqualität begann mit <strong>der</strong> Richtlinie zum<br />
Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor gefährlichen Stoffen(76/464/EWG) von 1976. 1980 wurde <strong>der</strong><br />
Grundwasserschutz <strong>der</strong> Richtlinie zum Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor gefährlichen Stoffen durch die<br />
Grundwasser-Richtlinie (80/68/EWG) ersetzt, die bis heute das wichtigste europäische Regelwerk<br />
für den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung durch best<strong>im</strong>mte gefährliche Stoffe ist.<br />
Die Nitrat-Richtlinie (91/676/EG) befasst sich mit dem weitverbreiteten Problem <strong>der</strong><br />
Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten, Maßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Umweltverschmutzung durch landwirtschaftliche Nitrate zu ergreifen, wenn die<br />
Konzentration von Nitrat <strong>im</strong> Grundwasser 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschreitet o<strong>der</strong> zu<br />
überschreiten droht, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.<br />
Die Pestizid-Richtlinie (91/414/EWG), die Marktzulassungs-Richtlinie für Pestizide, stellt strenge<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für den Schutz des Grundwassers auf. Bevor ein Pestizid innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
verkauft o<strong>der</strong> angewendet werden darf, muss nachgewiesen sein, dass seine Konzentration <strong>im</strong><br />
Grundwasser bei regulärer Verwendung 0,1 Mikrogramm pro Liter 0.1 µg/l) nicht überschreiten<br />
wird.<br />
Die Abfalldeponie-Richtlinie (1999/31/EG) verlangt, Abfalldeponien so auszubauen, dass das<br />
Grundwasser vor Verunreinigung durch Deponie-Sickerwasser geschützt ist.<br />
Trotz dieser Richtlinien bleiben die Grundwasserressourcen ernsthaft gefährdet, und die<br />
mengenmäßige Ausbeutung wird überhaupt nicht angesprochen. Im Jahre 1995 bestätigte <strong>der</strong> Rat<br />
die “beson<strong>der</strong>e Bedeutung des Grundwassers als wesentlicher Bestandteil des <strong>Wasser</strong>kreislaufs und<br />
<strong>der</strong> Ökosysteme sowie als eine <strong>der</strong> wichtigsten Ressourcen <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung” (2/3 alles<br />
Trinkwassers in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> stammt aus Grundwasser). Im beson<strong>der</strong>en empfiehlt <strong>der</strong> Rat die Schaffung<br />
neuer “Maßnahmen zum vorsorgenden, flächendeckenden Grundwasserschutz, unter an<strong>der</strong>em <strong>im</strong><br />
Hinblick auf diffuse Quellen”. Der Rat vereinbarte, dass <strong>der</strong> Grundwasserschutz auf den folgenden<br />
Prinzipien basieren sollte:<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> Qualität des unverschmutzten Grundwassers;<br />
• Vermeidung weiterer Verschmutzung;<br />
• Gegebenenfalls Regenerierung von verschmutztem Grundwasser.<br />
Die WRRL hat diese Überlegungen zum Teil übernommen, indem sie allgemeine mengenmäßige und<br />
qualitative Ziele für das Grundwasser aufstellt.<br />
Mitgliedstaaten sind unter <strong>der</strong> WRRL verpflichtet:<br />
• die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu begrenzen sowie eine<br />
Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhin<strong>der</strong>n;<br />
• alle Grundwasserkörper zu schützen, zu verbessern und zu sanieren und ein Gleichgewicht<br />
zwischen Grundwasserentnahme und –neubildung zu gewährleisten, mit dem Ziel, spätestens 15<br />
Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen;<br />
• alle signifikanten und anhaltenden Trends einer Steigerung <strong>der</strong> Konzentration von Schadstoffen<br />
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