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Handbuch zur EU Wasserpolitik im Zeichen der Wasser ... - EEB

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>EU</strong> <strong><strong>Wasser</strong>politik</strong><br />

4.5. Grundwasserschutz<br />

4.5.1. Einleitung und Überblick<br />

Die Gemeinschaftsgesetzgebung zum Schutz <strong>der</strong> Grundwasserqualität begann mit <strong>der</strong> Richtlinie zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor gefährlichen Stoffen(76/464/EWG) von 1976. 1980 wurde <strong>der</strong><br />

Grundwasserschutz <strong>der</strong> Richtlinie zum Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor gefährlichen Stoffen durch die<br />

Grundwasser-Richtlinie (80/68/EWG) ersetzt, die bis heute das wichtigste europäische Regelwerk<br />

für den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung durch best<strong>im</strong>mte gefährliche Stoffe ist.<br />

Die Nitrat-Richtlinie (91/676/EG) befasst sich mit dem weitverbreiteten Problem <strong>der</strong><br />

Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten, Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Umweltverschmutzung durch landwirtschaftliche Nitrate zu ergreifen, wenn die<br />

Konzentration von Nitrat <strong>im</strong> Grundwasser 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschreitet o<strong>der</strong> zu<br />

überschreiten droht, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Die Pestizid-Richtlinie (91/414/EWG), die Marktzulassungs-Richtlinie für Pestizide, stellt strenge<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für den Schutz des Grundwassers auf. Bevor ein Pestizid innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

verkauft o<strong>der</strong> angewendet werden darf, muss nachgewiesen sein, dass seine Konzentration <strong>im</strong><br />

Grundwasser bei regulärer Verwendung 0,1 Mikrogramm pro Liter 0.1 µg/l) nicht überschreiten<br />

wird.<br />

Die Abfalldeponie-Richtlinie (1999/31/EG) verlangt, Abfalldeponien so auszubauen, dass das<br />

Grundwasser vor Verunreinigung durch Deponie-Sickerwasser geschützt ist.<br />

Trotz dieser Richtlinien bleiben die Grundwasserressourcen ernsthaft gefährdet, und die<br />

mengenmäßige Ausbeutung wird überhaupt nicht angesprochen. Im Jahre 1995 bestätigte <strong>der</strong> Rat<br />

die “beson<strong>der</strong>e Bedeutung des Grundwassers als wesentlicher Bestandteil des <strong>Wasser</strong>kreislaufs und<br />

<strong>der</strong> Ökosysteme sowie als eine <strong>der</strong> wichtigsten Ressourcen <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung” (2/3 alles<br />

Trinkwassers in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> stammt aus Grundwasser). Im beson<strong>der</strong>en empfiehlt <strong>der</strong> Rat die Schaffung<br />

neuer “Maßnahmen zum vorsorgenden, flächendeckenden Grundwasserschutz, unter an<strong>der</strong>em <strong>im</strong><br />

Hinblick auf diffuse Quellen”. Der Rat vereinbarte, dass <strong>der</strong> Grundwasserschutz auf den folgenden<br />

Prinzipien basieren sollte:<br />

• Erhaltung <strong>der</strong> Qualität des unverschmutzten Grundwassers;<br />

• Vermeidung weiterer Verschmutzung;<br />

• Gegebenenfalls Regenerierung von verschmutztem Grundwasser.<br />

Die WRRL hat diese Überlegungen zum Teil übernommen, indem sie allgemeine mengenmäßige und<br />

qualitative Ziele für das Grundwasser aufstellt.<br />

Mitgliedstaaten sind unter <strong>der</strong> WRRL verpflichtet:<br />

• die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu begrenzen sowie eine<br />

Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhin<strong>der</strong>n;<br />

• alle Grundwasserkörper zu schützen, zu verbessern und zu sanieren und ein Gleichgewicht<br />

zwischen Grundwasserentnahme und –neubildung zu gewährleisten, mit dem Ziel, spätestens 15<br />

Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen;<br />

• alle signifikanten und anhaltenden Trends einer Steigerung <strong>der</strong> Konzentration von Schadstoffen<br />

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