Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Forschungsverb<strong>und</strong> “Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> Hilfen in Wohnungsnotfällen”<br />
___________________________________________________________________________<br />
spräche 1 ). Weil die Zahl der wohnungslos gemeldeten Personen weiter zunahm (von 5.577<br />
im Jahre 1988 auf 11.603 im Jahre 1993, dem höchsten Stand im Zeitraum 1988 – 2003),<br />
wurde eine gesonderte Vereinbarungen zur Unterbringung von Personen/Haushalten, die<br />
von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind, für notwendig gehalten 2 .<br />
• Als Vorläufer des Kooperationsvertrags „<strong>Geschütztes</strong> <strong>Marktsegment</strong>“ wurde 1990 der „Feuerwehrfonds“<br />
eingerichtet. Er verpflichtete die Wohnungsunternehmen, im Rahmen des bestehenden<br />
„Kooperationsvertrags Dringlichkeiten“ jährlich 300 Wohneinheiten für die Klientel<br />
freier Träger bereit zu stellen. Die Wohnraumversorgung wurde an eine Betreuungsverpflichtung<br />
durch die freien Träger geknüpft <strong>und</strong> zum Ausgleich von Vermögensschäden wurden<br />
Bürgschaftsmittel bereitgestellt. Über den „Feuerwehrfonds“ konnten in den Jahren 1990 -<br />
1993 insgesamt 853 Haushalte mit Wohnraum versorgt werden (Erfahrungsbericht 1994, 22).<br />
Das vereinbarte Kontingent erwies sich allerdings als unzureichend (Nachfrageüberhang).<br />
• Am 01.11.1993 löste der Kooperationsvertrag „<strong>Geschütztes</strong> <strong>Marktsegment</strong>“ (KV/GM) den<br />
Feuerwehrfonds ab. Das auf der Gr<strong>und</strong>lage der Städtetagsempfehlungen entwickelte „Berliner<br />
Modell zur Wohnungsversorgung für Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger, die von Obdachlosigkeit bedroht<br />
oder betroffen sind“ 3 oder auch „Modell zur gezielten Wohnungsbeschaffung für die am<br />
Wohnungsmarkt besonders benachteiligten wohnungslosen Menschen“ (ebd., 4) basierte auf<br />
Kooperationsverträgen von Sozialsenat (verantwortlich für die Durchführung) <strong>und</strong> dem für den<br />
Bereich <strong>Wohnen</strong> zuständigen Senat (verantwortlich für die Berechnung der auf die einzelnen<br />
WU entfallenden Kontingente) mit 19 kommunalen WU 4 (Einzelverträge). Die Bezirke wurden<br />
durch Vereinbarungen mit dem Sozialsenat in die Kooperation eingeb<strong>und</strong>en.<br />
Nach diesem Vertrag sollten die WU jährlich insgesamt 2000 Wohneinheiten zur Belegung zur<br />
Verfügung stellen. Die tatsächliche Wohnraumvermittlung auf der Basis des Vertrags begann<br />
Anfang 1994. Da bei der Umsetzung des KV/GM eine Reihe von Problemen aufgetreten waren,<br />
erfolgte nach einigen Jahren die Neuverhandlung des Vertrages.<br />
• Am 01.01.2000 trat der am 30.06.2000 geschlossene, neu verhandelte Kooperationsvertrag<br />
„<strong>Geschütztes</strong> <strong>Marktsegment</strong>“ rückwirkend in Kraft. Er ersetzte die Einzelverträge durch einen<br />
mit allen Kooperationspartnern gemeinsam geschlossenen Vertrag, in den auch die Bezirke<br />
einbezogen waren. Das jährlich bereit zu stellende Kontingent an Wohnungen wurde abgesenkt<br />
auf 1.350 Wohnung. Auf Drängen der WU hin wurden die anhand einer Prognose zu<br />
ermittelnde „Wohnfähigkeit“ der künftigen Mieter als Zugangsvoraussetzung für die Vermittlung<br />
einer WE über das GM sowie eine Verpflichtung der Bezirke zur Betreuung bei Bedarf<br />
eingeführt.<br />
• Aktuell wurde das Instrument erneut aufgr<strong>und</strong> der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen<br />
<strong>und</strong> veränderter Bedingungen weiterentwickelt. Die geänderte Fassung des KV/GM trat zum<br />
01.11.2003 in Kraft. Das jährliche Kontingent von 1.350 WE ist unverändert geblieben.<br />
Der „Kooperationsvertrag Dringlichkeiten“, der durch eine „Zusatzvereinbarung“ zum<br />
01.01.1991 auf Unternehmen mit Wohnungsbeständen im Ostteil der Stadt erweitert wurde,<br />
besteht neben dem KV/GM weiter fort. Da die WU die vorgegebene Anzahl von Dringlich-<br />
1<br />
Mit diesem Hinweis werden Zitate aus den Expertengesprächen kenntlich gemacht (s. die Auflistung der befragten<br />
ExpertInnen unter Kapitel 11).<br />
2<br />
Die nachfolgenden Ausführungen zur Entwicklung des „Geschützten <strong>Marktsegment</strong>s“ stützen sich auf Informationen<br />
aus den durchgeführten Expertengesprächen <strong>und</strong> auf die genannten Quellen (s. Kapitel 12).<br />
3<br />
So der Titel des Erfahrungsberichts über das erste Programmjahr 1994 (Erfahrungsbericht 1994). Seitdem<br />
wurden keine weiteren Erfahrungsberichte angefertigt. Für die Zwecke dieser Untersuchung konnte deshalb<br />
weder auf zusammenfassende Darstellungen des weiteren Programmverlaufs noch auf statistische Auswertungen<br />
zum Ergebnis des Programms für die gesamte Programmlaufzeit zurückgegriffen werden.<br />
4<br />
Ehemals gemeinnützige WU, deren Stimmanteile mindestens zu 51 vH in städtischem Besitz sind (Erfahrungs-<br />
2<br />
bericht 1994, 7).