Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
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Forschungsverb<strong>und</strong> “Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> Hilfen in Wohnungsnotfällen”<br />
___________________________________________________________________________<br />
Etliche Mieter sind auch schon geräumt worden, u. U. auch mehrmals. Deshalb hätten sie<br />
außerhalb des GM keine Chance, bei einem Wohnungsunternehmen eine Wohnung zu bekommen.<br />
Einem räumungsbetroffenen Haushalt wird allerdings über das GM keine WE bei<br />
dem WU vermittelt, bei dem er zuletzt seine WE verloren hat.<br />
Das GM zielt überwiegend ab auf die Versorgung von alleinstehenden wohnungslosen<br />
Männern <strong>und</strong> Frauen, die auch die Mehrzahl ausmachen unter den wohnungslos gemeldeten<br />
Haushalten: lt. Unterbringungsstatistik lag der Anteil der Einpersonenhaushalte unter den<br />
wohnungslos gemeldeten Haushalten in den Jahren 1996 - 2002 (jeweils zum Ende des IV.<br />
Quartals) zwischen 89,5 vH (1996) <strong>und</strong> 92,8 vH (2000). Die nachfolgende Tabelle 4-1 zeigt,<br />
dass das vereinbarte Kontingent eine deutliche Quotierung zugunsten von Einpersonenhaushalten<br />
vorsieht (s. dazu auch Kapitel 5).<br />
Tab. 4-1: Vertragliche Regelungen zur Eignung der im Rahmen des GM bereitzustellenden<br />
Wohnungen nach Haushaltsgröße<br />
Vertragliche<br />
Vereinbarungen<br />
Wohnungen für<br />
Einpersonenhaushalte<br />
Wohnungen für<br />
Mehrpersonenhaushalte<br />
KV/GM 1993 Keine Regelung Keine Regelung<br />
KV/GM 2000 1.100 von 1.350 WE<br />
(81 vH)<br />
KV/GM 2003 1.100 von 1.350 WE<br />
(81 vH)<br />
Flexibilisierung entsprechend der Bedarfslage<br />
möglich (mit vertraglicher<br />
Regelung)<br />
250 von 1.350 WE<br />
(19 vH)<br />
250 von 1.350 WE<br />
(19 vH)<br />
Flexibilisierung entsprechend der Bedarfslage<br />
möglich (mit vertraglicher<br />
Regelung)<br />
Ein WBS mit Dringlichkeit muss nicht zwingend vorliegen, da auch nicht mehr geb<strong>und</strong>ene<br />
WE vermittelt werden können, für die kein WBS erforderlich ist. Nach Auskunft der ZeKo<br />
teilen die WU mit dem Wohnungsangebot mit, ob für die fragliche WE ein WBS erforderlich<br />
ist/sie einen WBS erwarten. Unter den für das GM angebotenen WE sind zwar nach Angaben<br />
der befragten ExpertInnen nur zu einem geringen Teil/kaum Sozialwohnungen (was<br />
aber statistisch nicht erfasst wurde), für die an sich ein WBS benötigt wird. Da die WU aber<br />
die WBS auf den KV/Dringlichkeiten „anrechnen“ können, wenn sie über das GM einen<br />
Dringlichkeitsfall in ihrem nicht (mehr) geb<strong>und</strong>enen Bestand unterbringen, verlangen sie z. T.<br />
einen WBS von den künftigen Mietern auch für Nicht-Sozialwohnungen (s. dazu auch Kapitel<br />
2).<br />
Voraussetzung für die Vermittlung einer Wohnung ist, dass die Personen <strong>und</strong> Haushalte „zu<br />
einer eigenständigen Lebens- <strong>und</strong> Haushaltsführung in einem Wohnhaus fähig sind“, d. h.<br />
„gr<strong>und</strong>sätzlich vertragsfähig (‚wohnfähig’)“ sind (Erfahrungsbericht 1994, 20) <strong>und</strong> bei Bedarf<br />
begleitende persönliche Hilfe erhalten. Der Nachweis der „Wohnfähigkeit“ muss gem.<br />
KV/GM anhand einer „aktuellen schriftlichen, positiven, sozialpädagogischen Prognose bezüglich<br />
des Wohnungserhalts auf absehbare Dauer“ erbracht werden, die von den Bezirken<br />
bzw. freien Trägern erstellt wird. Falls der Wohnungsbewerber/die Wohnungsbewerberin<br />
schon betreut wird, kann bei der Erstellung der Prognose auf die Kenntnisse der betreuenden<br />
Dienste bzw. Einrichtungen zurückgegriffen werden. Schwieriger gestaltet sich die Erstellung<br />
der Prognose, wenn vorher noch kein Kontakt zu den für die Begutachtung zuständigen<br />
Stellen bestand.<br />
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