Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
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Forschungsverb<strong>und</strong> “Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> Hilfen in Wohnungsnotfällen”<br />
___________________________________________________________________________<br />
manchen Bezirken die <strong>Marktsegment</strong>berechtigung nicht zuverlässig festgestellt wird <strong>und</strong><br />
dass nicht im ausreichenden Maße für Betreuung gesorgt wird (s. dazu Punkt 8). Und es hat<br />
– aus der Sicht der übrigen befragten Beteiligten – keine Folgen, wenn das Kontingent nicht<br />
erfüllt wird (s. dazu Punkt 5; „Der KV basiert im Gr<strong>und</strong>e genommen auf ‚gutem Willen’. Wenn<br />
die WU sagen: Wir haben nicht so viele WE, mehr können wir Euch nicht bieten, dann hat<br />
das keine Konsequenzen – man kann nicht darauf dringen, dass die Sachen kommen!“<br />
„Wenn es keine Wohnungen gibt, dann gibt es eben keine Wohnungen – Punkt“). Da die<br />
Einführung sanktionierender Elemente aber kaum vorstellbar sei, könne die Kooperation<br />
letztlich wohl nur durch eine Förderung der Motivation der Beteiligten, auf der die Kooperation<br />
entscheidend basiere, <strong>und</strong>/oder mit politischem Druck verbessert werden. - Da die Nichteinhaltung<br />
der vertraglichen Vereinbarungen das Instrument schwächt, sollte sie nicht folgenlos<br />
bleiben. Eine Verbesserung der Situation müsste zwar vorrangig an einer gründlichen<br />
Ursachenforschung <strong>und</strong> einer Förderung der Motivation der Beteiligten ansetzen, auf der die<br />
Kooperation entscheidend basiert - was wiederum ohne ein starkes politisches Interesse am<br />
Erfolg der kooperativen Anstrengungen kaum denkbar ist. Dennoch sollte die Einführung von<br />
Regularien <strong>und</strong> ggf. Sanktionen für den Fall von (wiederholter) Nichteinhaltung der Vereinbarungen<br />
durchaus in Betracht gezogen werden (s. dazu auch Abschnitt 10.2).<br />
Die Aufgaben <strong>und</strong> Beiträge der Kooperationspartner sind in der folgenden Übersicht dargestellt<br />
(zu den Aufgaben im Einzelnen s. die nachfolgenden Kapitel 4 bis 9).<br />
Tab. 3-1: Aufgaben <strong>und</strong> Beiträge der Kooperationspartner im „Geschützten <strong>Marktsegment</strong>“<br />
Zentrale Koordination Wohnungsunternehmen Bezirke<br />
• Management der Wohnungsvermittlung<br />
o Entgegennahme der Freimeldungen<br />
o Überprüfung der Wohnungsangebote<br />
o Weiterleitung an die Bezirksämter<br />
o Sammlung der Wohnungsbedarfe<br />
der Bezirke<br />
o Überprüfung der Einhaltung<br />
von Belegungsfristen<br />
• Verwaltung des Sicherungsfonds/Bearbeitung<br />
der Kostenerstattungsanträge<br />
der WU<br />
(Schadensregulierung)<br />
• halbjährliche Dokumentation<br />
der Entwicklung im GM (insbes.<br />
Erfüllung der Kontingente)<br />
• Geschäftsführung des Steuerungsausschusses<br />
• konzeptionelle Weiterentwicklung<br />
des GM<br />
• Akquise weiterer möglicher<br />
Kooperationspartner (freie WU,<br />
Hausverwaltungen)<br />
6<br />
• Bereitstellung von Wohnraum<br />
gem. dem vereinbarten Kontingent<br />
<strong>und</strong> der vereinbarten Qualität<br />
• Vermietung an die über das<br />
GM vermittelten BewerberInnen<br />
unter Einhaltung des vertraglich<br />
vereinbarten Bewerbungsverfahrens<br />
• unverzügliche Meldung von<br />
Mietvertragsverletzungen an<br />
die Bezirke, Mietrückstände<br />
spätestens innerhalb von 2<br />
Monaten<br />
• Ausstellen von WBS (sind erforderlich<br />
bei einem Teil der<br />
von den WU angebotenen WE,<br />
auch wenn es sich nicht um<br />
Sozialwohnungen handelt)<br />
• Feststellung der <strong>Marktsegment</strong>-Berechtigung<br />
(sog. M-<br />
Berechtigung)<br />
• Erstellung einer sozialpädagogischen<br />
Prognose (Überprüfung<br />
der Wohn-/ Vertragsfähigkeit)<br />
• Benennung eines für das GM<br />
zuständigen Ansprechpartners<br />
(„verbindlich zuständige Person“),<br />
die die Problemmeldungen<br />
der WU entgegennimmt<br />
<strong>und</strong> ggf. eine auf 2 Jahre befristete<br />
Betreuung organisiert<br />
• Übernahme der Betreuung<br />
oder Delegation an freie Träger<br />
• bei Mietschulden Überprüfung<br />
der Möglichkeiten einer Mietschuldenübernahme<br />
nach<br />
§ 15 a BSHG durch die Leistungsstelle