Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
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Forschungsverb<strong>und</strong> “Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> Hilfen in Wohnungsnotfällen”<br />
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beteiligten WU an, ihre Geschäftsstellen ausreichend zu informieren. Um die Situation zu<br />
verbessern, wird in einzelnen WU die Erfüllung des GM-Kontingents – zusammen mit anderen<br />
unternehmerischen Zielen – in die Zielvereinbarungen mit den Geschäftsstellenleitern<br />
aufgenommen (das auf die am KV/GM beteiligten WU jeweils entfallende Kontingent wird auf<br />
deren einzelne Geschäftstellen verteilt). Die Erfüllung der Ziele bestimmt in diesen Fällen die<br />
Höhe des variablen Gehalts mit.<br />
In den Expertengesprächen wurde aber auch deutlich, dass es sich offensichtlich nicht nur<br />
um ein Informations-/Vermittlungsproblem handelt, sondern dass die Geschäftsstellen z. T.<br />
auch Bedenken haben, Wohnungen an GM-Mieter zu vermieten, da sie in den verwalteten<br />
Wohnungsbeständen “Konflikte vermeiden“ möchten.<br />
3.1.4 Bezirksämter<br />
Den Bezirksämtern, denen die Verhinderung <strong>und</strong> Beseitigung von Obdachlosigkeit primär<br />
obliegt 1 , wurde bei Einführung des GM von Senatsseite empfohlen, alle beteiligten Arbeitsgebiete<br />
im Sinne des Fachstellenkonzepts der Städtetagsempfehlungen von 1987 in einer<br />
Organisationseinheit zu bündeln (Obdachlosenplan 1995, 10). Dies wurde nicht nur als Voraussetzung<br />
für die Umsetzung des GM angesehen, sondern auch generell als Voraussetzung<br />
für ein effektives <strong>und</strong> effizientes Vorgehen bei der Wohnungssicherung <strong>und</strong> bei der<br />
Wohnungsversorgung von Wohnungsnotfällen.<br />
Aus den Stellungnahmen zu ihrer jeweiligen Obdachlosenhilfe, um die die BezirksstadträtInnen<br />
seinerzeit vom Senat gebeten worden waren (vorgegebene Themen: Verhinderung von<br />
Obdachlosigkeit, bezirkliche Projekte, Weiterentwicklung der Obdachlosenarbeit – abgedruckt<br />
in der Anlage zum Obdachlosenplan 1995, 17 ff.) geht hervor, dass die Bezirke unterschiedlich<br />
auf die Empfehlung reagierten: Während einige Bezirksämter das Konzept positiv<br />
bewerteten <strong>und</strong> aufzeigten, dass sie mit der Umsetzung bereits begonnen hatten, äußerten<br />
sich andere Bezirksämter skeptisch zum Fachstellenkonzept oder bezogen gar keine Position.<br />
– Eine bezirksübergreifende aktuelle Übersicht darüber, inwieweit <strong>und</strong> auf welche Weise<br />
das Fachstellenkonzept in den Bezirken zwischenzeitlich umgesetzt wurde, liegt bei der Senatsverwaltung<br />
für Ges<strong>und</strong>heit, Soziales <strong>und</strong> Verbraucherschutz nicht vor. In den Expertengesprächen<br />
war aber zu erfahren, dass ganz überwiegend „kleine Lösungen“ gewählt wurden,<br />
die Annäherungen an das Konzept der Zentralen Fachstelle des Städtetags darstellen,<br />
d. h. gemäß der nachfolgenden Übersicht „Koordinierungsstellen“ <strong>und</strong> „Fachdienste“. Aktuell<br />
geben Expertenkreise in Berlin die Einschätzung, dass das Fachstellenkonzept nicht ausreichend<br />
umgesetzt ist. Es sei zwar nicht ausschließlich die „klassische“ Form erforderlich, aber<br />
Zuständigkeiten seien transparent zu gestalten <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten müssten gebündelt<br />
werden – was offensichtlich noch längst nicht in allen Bezirken der Fall ist.<br />
1 „Hauptakteure in der Wohnungslosenhilfe sind die Bezirksämter von Berlin. Sie haben die Unterbringungsverpflichtung<br />
als Ordnungsbehörden im Falle von Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> sind für alle Einzelangelegenheiten der<br />
Sozialhilfe eigenverantwortlich zuständig“ (Leitlinien 1999, 4).<br />
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