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Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH

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Forschungsverb<strong>und</strong> “Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> Hilfen in Wohnungsnotfällen”<br />

___________________________________________________________________________<br />

beteiligten WU an, ihre Geschäftsstellen ausreichend zu informieren. Um die Situation zu<br />

verbessern, wird in einzelnen WU die Erfüllung des GM-Kontingents – zusammen mit anderen<br />

unternehmerischen Zielen – in die Zielvereinbarungen mit den Geschäftsstellenleitern<br />

aufgenommen (das auf die am KV/GM beteiligten WU jeweils entfallende Kontingent wird auf<br />

deren einzelne Geschäftstellen verteilt). Die Erfüllung der Ziele bestimmt in diesen Fällen die<br />

Höhe des variablen Gehalts mit.<br />

In den Expertengesprächen wurde aber auch deutlich, dass es sich offensichtlich nicht nur<br />

um ein Informations-/Vermittlungsproblem handelt, sondern dass die Geschäftsstellen z. T.<br />

auch Bedenken haben, Wohnungen an GM-Mieter zu vermieten, da sie in den verwalteten<br />

Wohnungsbeständen “Konflikte vermeiden“ möchten.<br />

3.1.4 Bezirksämter<br />

Den Bezirksämtern, denen die Verhinderung <strong>und</strong> Beseitigung von Obdachlosigkeit primär<br />

obliegt 1 , wurde bei Einführung des GM von Senatsseite empfohlen, alle beteiligten Arbeitsgebiete<br />

im Sinne des Fachstellenkonzepts der Städtetagsempfehlungen von 1987 in einer<br />

Organisationseinheit zu bündeln (Obdachlosenplan 1995, 10). Dies wurde nicht nur als Voraussetzung<br />

für die Umsetzung des GM angesehen, sondern auch generell als Voraussetzung<br />

für ein effektives <strong>und</strong> effizientes Vorgehen bei der Wohnungssicherung <strong>und</strong> bei der<br />

Wohnungsversorgung von Wohnungsnotfällen.<br />

Aus den Stellungnahmen zu ihrer jeweiligen Obdachlosenhilfe, um die die BezirksstadträtInnen<br />

seinerzeit vom Senat gebeten worden waren (vorgegebene Themen: Verhinderung von<br />

Obdachlosigkeit, bezirkliche Projekte, Weiterentwicklung der Obdachlosenarbeit – abgedruckt<br />

in der Anlage zum Obdachlosenplan 1995, 17 ff.) geht hervor, dass die Bezirke unterschiedlich<br />

auf die Empfehlung reagierten: Während einige Bezirksämter das Konzept positiv<br />

bewerteten <strong>und</strong> aufzeigten, dass sie mit der Umsetzung bereits begonnen hatten, äußerten<br />

sich andere Bezirksämter skeptisch zum Fachstellenkonzept oder bezogen gar keine Position.<br />

– Eine bezirksübergreifende aktuelle Übersicht darüber, inwieweit <strong>und</strong> auf welche Weise<br />

das Fachstellenkonzept in den Bezirken zwischenzeitlich umgesetzt wurde, liegt bei der Senatsverwaltung<br />

für Ges<strong>und</strong>heit, Soziales <strong>und</strong> Verbraucherschutz nicht vor. In den Expertengesprächen<br />

war aber zu erfahren, dass ganz überwiegend „kleine Lösungen“ gewählt wurden,<br />

die Annäherungen an das Konzept der Zentralen Fachstelle des Städtetags darstellen,<br />

d. h. gemäß der nachfolgenden Übersicht „Koordinierungsstellen“ <strong>und</strong> „Fachdienste“. Aktuell<br />

geben Expertenkreise in Berlin die Einschätzung, dass das Fachstellenkonzept nicht ausreichend<br />

umgesetzt ist. Es sei zwar nicht ausschließlich die „klassische“ Form erforderlich, aber<br />

Zuständigkeiten seien transparent zu gestalten <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten müssten gebündelt<br />

werden – was offensichtlich noch längst nicht in allen Bezirken der Fall ist.<br />

1 „Hauptakteure in der Wohnungslosenhilfe sind die Bezirksämter von Berlin. Sie haben die Unterbringungsverpflichtung<br />

als Ordnungsbehörden im Falle von Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> sind für alle Einzelangelegenheiten der<br />

Sozialhilfe eigenverantwortlich zuständig“ (Leitlinien 1999, 4).<br />

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