Geschütztes Marktsegment - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
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Forschungsverb<strong>und</strong> “Wohnungslosigkeit <strong>und</strong> Hilfen in Wohnungsnotfällen”<br />
___________________________________________________________________________<br />
]Mietvertrag (<strong>Wohnen</strong> bei Bekannten, Untermiete etc.) bzw. von Wohnungen, die an ein<br />
Arbeitsverhältnis geknüpft waren.<br />
– Bei einem Viertel (26 vH) hatte die Entlassung aus einer Einrichtung bzw. die Beendigung<br />
des Aufenthalts in einer Einrichtung bevorgestanden, was zur Wohnungslosigkeit<br />
geführt hätte, wenn keine WE über das GM bereitgestellt worden wäre. Dabei<br />
handelte es sich in den meisten Fällen um Entlassungen aus Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe<br />
(11 vH), gefolgt von Beendigungen des Aufenthalts im Frauenhaus (9<br />
vH) 1 <strong>und</strong> Entlassungen aus der Haft (5 vH); Entlassungen aus Einrichtungen der Jugendhilfe<br />
spielen nur eine untergeordnete Rolle.<br />
– Für 3 vH der Personen/Haushalte, die zuvor von Wohnungslosigkeit bedroht waren, wird<br />
angegeben, dass sie in unzumutbaren Wohnverhältnissen gelebt hatten 2 <strong>und</strong><br />
– für 5 vH werden sonstige, nicht weiter aufschlüsselbare Gründe angegeben.<br />
Tab. 4-4: Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte (A-Berechtigte) nach den Gründen der<br />
Wohnungsnotsituation vor Einzug 1995 – 2003 /1/<br />
A-berechtigte Haushalte nach den Gründen für die drohende<br />
Wohnungslosigkeit 1995 – 2003 /1/<br />
Anzahl Prozent<br />
A-Berechtigte mit Angaben zu den Gründen insgesamt 4.136 100,0<br />
bevorstehender Verlust der bisherigen Wohnung bzw. Wohnmöglichkeit<br />
bevorstehende Entlassung aus einer Einrichtung bzw. Beendigung<br />
des Aufenthalts in einer Einrichtung insgesamt<br />
- Einrichtung der Wohnungslosenhilfe gem. § 93 BSHG<br />
- Frauenhaus<br />
- Haft<br />
- Jugendhilfe<br />
2.750<br />
66,5<br />
1.065 25,8<br />
in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebend 133 3,2<br />
sonstige Gründe 188 4,6<br />
/1/ Wegen zu hoher Ausfälle bei den Angaben zu den Gründen konnte das Programmjahr 1994 nicht in die<br />
Auswertung einbezogen werden. Dementsprechend verringert sich die Fallzahl der A-Berechtigten um die<br />
773 versorgten A-Berechtigten des Programmjahres 1994 (s. Tab. 4-2). Da von 22 vermittelten A-<br />
Berechtigten keine Angaben zu den Gründen für den drohenden Wohnungsverlust vorliegen, verringert sich<br />
die Fallzahl weiter auf die angegebenen 4.136.<br />
Seit 1995 hat der Anteil der Personen/Haushalte unter den vermittelten A-Berechtigten, die<br />
vom Verlust ihrer Wohnung bzw. Wohnmöglichkeit bedroht waren, zugenommen (von 60 vH<br />
auf 78 vH), während der Anteil derjenigen, die aus Einrichtungen entlassen wurden, abgenommen<br />
hat (von 35 vH auf 19 vH). – Nach Angaben der befragten ExpertInnen ist diese<br />
Entwicklung vermutlich darauf zurückzuführen, dass die freien Träger im Zuge der Entspannung<br />
des Wohnungsmarkts ab Mitte der 90er Jahre ihre Klientel nach der Entlassung aus<br />
betreuenden Einrichtungen <strong>und</strong> aus der Haft auch eigenhändig in Wohnungen von WU <strong>und</strong><br />
privaten Vermietern unterbringen können – zumal sie häufig eine Fortsetzung der sozialpädagogischen<br />
Betreuung nach dem Bezug der WE zusichern können – <strong>und</strong> das „GM wegen<br />
1 Donna Castella e. V. weist darauf hin, dass es den Frauen, die vorübergehend in Einrichtungen der Anti-<br />
Gewalt-Projekte untergebracht waren, „frei steht zu gehen“. Mit den Mitarbeiterinnen der Einrichtungen werde<br />
nur geklärt, ob diese bei der Vermittlung einer Wohnung über das GM die positive Sozialprognose stellen. Die<br />
Wohnungslosigkeit resultiere daraus, dass die Frauen nicht in ihre alte Wohnung zurückkehren können.<br />
2 Auch wenn es sich dabei um eine Wohnungsnotfallsituation handelt, gehört dieser Umstand streng genommen<br />
nicht zu den im KV/GM festgelegten Zugangsberechtigungen.<br />
22<br />
466<br />
362<br />
218<br />
19<br />
11,3<br />
8,7<br />
5,3<br />
0,5