Jörg Ziercke - BDSW
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den noch unaufgeklärten Fällen dürften<br />
weitere Insidertäter zu vermuten sein.<br />
Die Feststellung des Bundeskriminalamtes<br />
lautet, dass das gesamte Deliktsfeld weiterhin<br />
aufmerksam beobachtet werden<br />
muss. Für eine absehbare Zunahme der<br />
Gefährdung gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte.<br />
Entscheidend unter präventiven<br />
Aspekten ist der Ausbildungsstand und<br />
damit das Verhalten der Beschäftigten der<br />
Geldtransportunternehmen in Verdachtssituationen<br />
oder bei bereits eingetretener<br />
konkreter Gefährdung. Die Umsicht und<br />
Vorsicht der Mitarbeiter, ihre geistige Flexibilität<br />
und Erfahrung, ihre Fähigkeit,<br />
Verdacht zu schöpfen, der Kampf gegen<br />
Routine und Alltagstrott sowie die persönliche,<br />
charakterliche Zuverlässigkeit der<br />
Beschäftigten sind wichtige Präventionsparameter.<br />
Deutlich wird aber auch der<br />
hohe Stellenwert einer guten Ausstattung<br />
an Fahrzeugen, Kommunikations- und<br />
Waffentechnik sowie vorsorglich bereitgehaltene<br />
persönliche Schutzwesten, die während<br />
einer gesamten Dienstschicht auch<br />
komfortabel getragen werden können.<br />
Zuverlässigkeit als Qualitätskennzeichen<br />
der Geld- und Werttransportunternehmen<br />
Die kriminalphänomenologische Darstellung<br />
zeigt, welch hoher Stellenwert der<br />
Zuverlässigkeitsprüfung der Beschäftigten<br />
im Bereich des Geld- und Werttransportes<br />
zukommt. Dies ist mit das entscheidende<br />
Qualitätskennzeichen der Unternehmen<br />
und der Qualitätsmaßstab für die abgelieferte<br />
Leistung und den Preis zugleich.<br />
Da es keine besondere gesetzliche<br />
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Beschäftigte<br />
in Geld– und Werttransportunternehmen<br />
gibt, gelten die allgemeinen Bestimmungen<br />
für das Sicherheitsgewerbe<br />
gemäß § 34a Gewerbeordnung in Verbindung<br />
mit § 9 Bewachungsverordnung. Das<br />
Gesetzgebungsverfahren zur Änderung<br />
des Bewacherrechtes wird zu einer gewissen<br />
Verbesserung führen, da nicht nur zu<br />
Beginn der Tätigkeit bereits gründlicher<br />
überprüft werden muss, sondern auch während<br />
der Berufsausübung ein so genanntes<br />
Monitoring stattfinden wird. Zuverlässigkeitsrelevante<br />
Verurteilungen, Haftbefehle<br />
oder Anklageerhebungen einschließlich<br />
Anklageschrift werden von den<br />
Justizbehörden den zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
unmittelbar mitgeteilt. Die Aufsichtbehörden<br />
konnten nach altem Recht<br />
nur dem Gewerbetreibenden selbst die Tätigkeit<br />
untersagen, nach neuem Recht soll<br />
dies nun auch für die Beschäftigung des<br />
Personals gelten, wenn Tatsachen die Annahme<br />
rechtfertigen, dass eine Person die<br />
für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit<br />
nicht besitzt. Mit diesem Verfahren soll<br />
eine punktuelle und zielgenaue Zuverlässigkeitsabfrage<br />
eingerichtet werden.<br />
Eine pauschale und turnusmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />
der Branche würde<br />
die Prüfkapazitäten der Gewerbeaufsichtsämter<br />
und sicherlich auch die der<br />
Unternehmen übersteigen.<br />
Die Gewerbeämter sollen zukünftig grundsätzlich<br />
anhand einer unbeschränkten Auskunft<br />
aus dem Bundeszentralregister die<br />
Zuverlässigkeit der Mitarbeiter im gesamten<br />
Sicherheitsgewerbe überprüfen. Daneben<br />
können die Gewerbeämter - wie schon<br />
zuvor - auch andere Erkenntnisquellen<br />
nutzen: zusätzliche Auskünfte aus dem<br />
Gewerbezentralregister, von der Industrieund<br />
Handelskammer, vom Amtsgericht,<br />
vom Finanzamt oder aufgrund von Presseberichten,<br />
Hinweisen von Auftraggebern<br />
oder anderen Firmen, Beschwerden von<br />
Bürgern, die jetzt auch wegen der Pflicht<br />
zum Tragen eines Namensschildes die beschwerte<br />
Person konkret benennen können.<br />
Zuverlässigkeitsnormen: Nicht<br />
nur eine nationale, sondern vor<br />
allem eine europäische Aufgabe<br />
In einer immer stärker verflochtenen, mehr<br />
und mehr zusammenwachsenden Europäischen<br />
Union gilt es nationale Normen in<br />
Bezug auf die Zuverlässigkeit von Unternehmen<br />
und Personal des Sicherheitsgewerbes<br />
in dem gemeinsamen Raum der<br />
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts<br />
sinnvoll zu harmonisieren. Dies haben die<br />
europäischen Sozialpartner im Sicherheitsgewerbe,<br />
CoESS und UNI-Europa, auf der<br />
Dritten Europäischen Konferenz am 13.<br />
Dezember 2001 in Brüssel sehr zukunftsorientiert<br />
gefordert. In ihrer „Gemeinsamen<br />
Erklärung über die europäische Harmonisierung<br />
der Rechtsvorschriften zur<br />
Regelung des privaten Wach- und<br />
Sicherheitsgewerbes“ ist dies für die Politik<br />
dargelegt.<br />
Aufgabe der Unternehmen: Intensivierung<br />
der Zuverlässigkeitsüberprüfungen<br />
auf lokaler Ebene<br />
Die gesetzlichen Neuregelungen benötigen<br />
jedoch eine adäquate Ergänzung durch die<br />
Bereitschaft der Unternehmen zur besonders<br />
sorgfältigen und intensiven Wahrnehmung<br />
der Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />
ihrer Mitarbeiter. Dies kann nur vor Ort<br />
geschehen. Vor allem muss die Zuverlässigkeitsprüfung<br />
als ein fortwährender<br />
Prozess der Qualitätssicherung des einzelnen<br />
Geld- und Werttransportunternehmen<br />
verstanden werden.<br />
Das Geld- und Werttransportgeschäft ist<br />
ohne Zweifel ein besonders sicherheitsempfindlicher<br />
Bereich, der eine zusätzliche<br />
Qualifizierung erfordert. Der Fundus an<br />
vertrauenswürdigem Personal ist die wichtigste<br />
Ressource eines Unternehmens. Die<br />
Probleme liegen natürlich in der Personalgewinnung<br />
und Personalauswahl. Sehr<br />
hohe Qualitätsansprüche sind zu erfüllen.<br />
Im öffentlichen Dienst würde man diese mit<br />
voller Hingabe zum Beruf, mit Unbestechlichkeit<br />
und besonderer Pflichterfüllung<br />
kennzeichnen. Die soziale Kompetenz der<br />
Mitarbeiter wird in herausragender Weise<br />
angesprochen. Ihre charakterliche Stärke,<br />
ihre Vertrauenswürdigkeit, Ehrlichkeit und<br />
Lauterkeit sind wichtige Qualifikationsfaktoren,<br />
die sich einer absoluten Nachprüfbarkeit<br />
leider verschließen.<br />
Präventionsgeeignete Parameter<br />
für mehr Zuverlässigkeit<br />
Nachfolgend möchte ich den Bereich Geldund<br />
Werttransportdienste mit dem Blick<br />
von außen betrachten, wobei ich für mich<br />
den Vorteil in Anspruch nehme, mich zunächst<br />
nicht an bloßen Kostenaspekten und<br />
schwierigen Kompromissformeln zu orientieren.<br />
Mir geht es in Anbetracht dieses in<br />
Zukunft noch stärker als sicherheitsrelevant<br />
sich entwickelnden Leistungsbereiches<br />
um die Beschreibung präventionsgeeigneter<br />
Parameter.<br />
Eine umfangreichere Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />
als bisher sollte folgende Aspekte,<br />
die in Teilen auch schon angedacht oder<br />
umgesetzt sind, vorrangig ausbauen:<br />
Folgendes stelle ich dabei voran: Vertrauen<br />
und Zuverlässigkeit sind zentrale Begriffe,<br />
im Kern die existenziellen Aspekte<br />
im privaten Sicherheitsgewerbe. Für Geldund<br />
Werttransportteure gilt dies in besonderem<br />
Maße. Das intensive Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen,<br />
vor allem seine Seriosität,<br />
sind etwas Besonderes und daher<br />
entscheidende Marktfaktoren. Die Kompetenz<br />
und Reputation des Unternehmens<br />
spiegelt sich in der Fähigkeit zur Reduzierung<br />
der potentiellen Risiken des Auftraggebers.<br />
Diese Leitlinie sollte die Diskussion<br />
bestimmen.<br />
• Eine Selbstverpflichtung aller Geld- und<br />
Werttransportunternehmen sollte festlegen,<br />
dass aus Sicherheitsgründen keine<br />
Personen aus rechtsextremistischen<br />
DSD 3/2002