01.03.2013 Aufrufe

Jörg Ziercke - BDSW

Jörg Ziercke - BDSW

Jörg Ziercke - BDSW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

24<br />

den noch unaufgeklärten Fällen dürften<br />

weitere Insidertäter zu vermuten sein.<br />

Die Feststellung des Bundeskriminalamtes<br />

lautet, dass das gesamte Deliktsfeld weiterhin<br />

aufmerksam beobachtet werden<br />

muss. Für eine absehbare Zunahme der<br />

Gefährdung gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte.<br />

Entscheidend unter präventiven<br />

Aspekten ist der Ausbildungsstand und<br />

damit das Verhalten der Beschäftigten der<br />

Geldtransportunternehmen in Verdachtssituationen<br />

oder bei bereits eingetretener<br />

konkreter Gefährdung. Die Umsicht und<br />

Vorsicht der Mitarbeiter, ihre geistige Flexibilität<br />

und Erfahrung, ihre Fähigkeit,<br />

Verdacht zu schöpfen, der Kampf gegen<br />

Routine und Alltagstrott sowie die persönliche,<br />

charakterliche Zuverlässigkeit der<br />

Beschäftigten sind wichtige Präventionsparameter.<br />

Deutlich wird aber auch der<br />

hohe Stellenwert einer guten Ausstattung<br />

an Fahrzeugen, Kommunikations- und<br />

Waffentechnik sowie vorsorglich bereitgehaltene<br />

persönliche Schutzwesten, die während<br />

einer gesamten Dienstschicht auch<br />

komfortabel getragen werden können.<br />

Zuverlässigkeit als Qualitätskennzeichen<br />

der Geld- und Werttransportunternehmen<br />

Die kriminalphänomenologische Darstellung<br />

zeigt, welch hoher Stellenwert der<br />

Zuverlässigkeitsprüfung der Beschäftigten<br />

im Bereich des Geld- und Werttransportes<br />

zukommt. Dies ist mit das entscheidende<br />

Qualitätskennzeichen der Unternehmen<br />

und der Qualitätsmaßstab für die abgelieferte<br />

Leistung und den Preis zugleich.<br />

Da es keine besondere gesetzliche<br />

Zuverlässigkeitsüberprüfung für Beschäftigte<br />

in Geld– und Werttransportunternehmen<br />

gibt, gelten die allgemeinen Bestimmungen<br />

für das Sicherheitsgewerbe<br />

gemäß § 34a Gewerbeordnung in Verbindung<br />

mit § 9 Bewachungsverordnung. Das<br />

Gesetzgebungsverfahren zur Änderung<br />

des Bewacherrechtes wird zu einer gewissen<br />

Verbesserung führen, da nicht nur zu<br />

Beginn der Tätigkeit bereits gründlicher<br />

überprüft werden muss, sondern auch während<br />

der Berufsausübung ein so genanntes<br />

Monitoring stattfinden wird. Zuverlässigkeitsrelevante<br />

Verurteilungen, Haftbefehle<br />

oder Anklageerhebungen einschließlich<br />

Anklageschrift werden von den<br />

Justizbehörden den zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

unmittelbar mitgeteilt. Die Aufsichtbehörden<br />

konnten nach altem Recht<br />

nur dem Gewerbetreibenden selbst die Tätigkeit<br />

untersagen, nach neuem Recht soll<br />

dies nun auch für die Beschäftigung des<br />

Personals gelten, wenn Tatsachen die Annahme<br />

rechtfertigen, dass eine Person die<br />

für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit<br />

nicht besitzt. Mit diesem Verfahren soll<br />

eine punktuelle und zielgenaue Zuverlässigkeitsabfrage<br />

eingerichtet werden.<br />

Eine pauschale und turnusmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

der Branche würde<br />

die Prüfkapazitäten der Gewerbeaufsichtsämter<br />

und sicherlich auch die der<br />

Unternehmen übersteigen.<br />

Die Gewerbeämter sollen zukünftig grundsätzlich<br />

anhand einer unbeschränkten Auskunft<br />

aus dem Bundeszentralregister die<br />

Zuverlässigkeit der Mitarbeiter im gesamten<br />

Sicherheitsgewerbe überprüfen. Daneben<br />

können die Gewerbeämter - wie schon<br />

zuvor - auch andere Erkenntnisquellen<br />

nutzen: zusätzliche Auskünfte aus dem<br />

Gewerbezentralregister, von der Industrieund<br />

Handelskammer, vom Amtsgericht,<br />

vom Finanzamt oder aufgrund von Presseberichten,<br />

Hinweisen von Auftraggebern<br />

oder anderen Firmen, Beschwerden von<br />

Bürgern, die jetzt auch wegen der Pflicht<br />

zum Tragen eines Namensschildes die beschwerte<br />

Person konkret benennen können.<br />

Zuverlässigkeitsnormen: Nicht<br />

nur eine nationale, sondern vor<br />

allem eine europäische Aufgabe<br />

In einer immer stärker verflochtenen, mehr<br />

und mehr zusammenwachsenden Europäischen<br />

Union gilt es nationale Normen in<br />

Bezug auf die Zuverlässigkeit von Unternehmen<br />

und Personal des Sicherheitsgewerbes<br />

in dem gemeinsamen Raum der<br />

Freiheit, der Sicherheit und des Rechts<br />

sinnvoll zu harmonisieren. Dies haben die<br />

europäischen Sozialpartner im Sicherheitsgewerbe,<br />

CoESS und UNI-Europa, auf der<br />

Dritten Europäischen Konferenz am 13.<br />

Dezember 2001 in Brüssel sehr zukunftsorientiert<br />

gefordert. In ihrer „Gemeinsamen<br />

Erklärung über die europäische Harmonisierung<br />

der Rechtsvorschriften zur<br />

Regelung des privaten Wach- und<br />

Sicherheitsgewerbes“ ist dies für die Politik<br />

dargelegt.<br />

Aufgabe der Unternehmen: Intensivierung<br />

der Zuverlässigkeitsüberprüfungen<br />

auf lokaler Ebene<br />

Die gesetzlichen Neuregelungen benötigen<br />

jedoch eine adäquate Ergänzung durch die<br />

Bereitschaft der Unternehmen zur besonders<br />

sorgfältigen und intensiven Wahrnehmung<br />

der Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

ihrer Mitarbeiter. Dies kann nur vor Ort<br />

geschehen. Vor allem muss die Zuverlässigkeitsprüfung<br />

als ein fortwährender<br />

Prozess der Qualitätssicherung des einzelnen<br />

Geld- und Werttransportunternehmen<br />

verstanden werden.<br />

Das Geld- und Werttransportgeschäft ist<br />

ohne Zweifel ein besonders sicherheitsempfindlicher<br />

Bereich, der eine zusätzliche<br />

Qualifizierung erfordert. Der Fundus an<br />

vertrauenswürdigem Personal ist die wichtigste<br />

Ressource eines Unternehmens. Die<br />

Probleme liegen natürlich in der Personalgewinnung<br />

und Personalauswahl. Sehr<br />

hohe Qualitätsansprüche sind zu erfüllen.<br />

Im öffentlichen Dienst würde man diese mit<br />

voller Hingabe zum Beruf, mit Unbestechlichkeit<br />

und besonderer Pflichterfüllung<br />

kennzeichnen. Die soziale Kompetenz der<br />

Mitarbeiter wird in herausragender Weise<br />

angesprochen. Ihre charakterliche Stärke,<br />

ihre Vertrauenswürdigkeit, Ehrlichkeit und<br />

Lauterkeit sind wichtige Qualifikationsfaktoren,<br />

die sich einer absoluten Nachprüfbarkeit<br />

leider verschließen.<br />

Präventionsgeeignete Parameter<br />

für mehr Zuverlässigkeit<br />

Nachfolgend möchte ich den Bereich Geldund<br />

Werttransportdienste mit dem Blick<br />

von außen betrachten, wobei ich für mich<br />

den Vorteil in Anspruch nehme, mich zunächst<br />

nicht an bloßen Kostenaspekten und<br />

schwierigen Kompromissformeln zu orientieren.<br />

Mir geht es in Anbetracht dieses in<br />

Zukunft noch stärker als sicherheitsrelevant<br />

sich entwickelnden Leistungsbereiches<br />

um die Beschreibung präventionsgeeigneter<br />

Parameter.<br />

Eine umfangreichere Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

als bisher sollte folgende Aspekte,<br />

die in Teilen auch schon angedacht oder<br />

umgesetzt sind, vorrangig ausbauen:<br />

Folgendes stelle ich dabei voran: Vertrauen<br />

und Zuverlässigkeit sind zentrale Begriffe,<br />

im Kern die existenziellen Aspekte<br />

im privaten Sicherheitsgewerbe. Für Geldund<br />

Werttransportteure gilt dies in besonderem<br />

Maße. Das intensive Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen,<br />

vor allem seine Seriosität,<br />

sind etwas Besonderes und daher<br />

entscheidende Marktfaktoren. Die Kompetenz<br />

und Reputation des Unternehmens<br />

spiegelt sich in der Fähigkeit zur Reduzierung<br />

der potentiellen Risiken des Auftraggebers.<br />

Diese Leitlinie sollte die Diskussion<br />

bestimmen.<br />

• Eine Selbstverpflichtung aller Geld- und<br />

Werttransportunternehmen sollte festlegen,<br />

dass aus Sicherheitsgründen keine<br />

Personen aus rechtsextremistischen<br />

DSD 3/2002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!