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Jörg Ziercke - BDSW

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Kreisen oder mit entsprechenden Kontakten<br />

eingestellt werden. Dies könnte<br />

eine wichtige Signalwirkung haben. Die<br />

Affinität derartiger Personen zum Polizeidienst<br />

und Sicherheitsdienst ist nachweisbar.<br />

Dies gilt auch für Angehörige<br />

bestimmter ausländerextremistischer<br />

Kreise. Ich könnte mir zu diesem Problemkreis<br />

eine klarstellende Aussage im<br />

Rahmen der allgemeinen Bestimmungen<br />

der Sicherheitsvorschriften, die bisher<br />

lediglich eine ausreichende körperliche<br />

und geistige Qualifikation fordern,<br />

gut vorstellen.<br />

• Die vorhandene Institution eines Sicherheitsbeauftragten,<br />

angebunden an die<br />

Bundesvereinigung (BDGW), ist zu begrüßen.<br />

Die Regelung zur jährlichen<br />

Überprüfung aller Mitgliedsunternehmen,<br />

allerdings abhängig von der<br />

Sicherheitsprüfung durch einen Versicherer,<br />

gibt im Hinblick auf die konkrete<br />

kriminelle Intensität von Insidertäter<br />

zu denken. Hier könnte eine Schwachstelle<br />

struktureller Art vorliegen. Für<br />

mich wäre vorstellbar, dass jedes Unternehmen<br />

im Bereich der Geld- und Werttransportdienste,<br />

falls noch nicht reali-<br />

DSD 3/2002<br />

siert, einen hauptverantwortlichen Sicherheitsbeauftragten<br />

nicht nur zur Gewährleistung<br />

des Unfallschutzes beschäftigt.<br />

Er sorgt für die Umsetzung<br />

und Überwachung der internen Richtlinien<br />

zur Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

der Beschäftigten. Er berät die Leitung<br />

in allen Fragen der personalen Sicherheit<br />

des Unternehmens und ermittelt in<br />

Verdachtsfällen, wenn die Zuverlässigkeit<br />

von Beschäftigten in Frage gestellt<br />

sein könnte.<br />

• Grundsätzlich sollte im Geld- und Werttransportbereich<br />

zwischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen<br />

für Transportpersonal<br />

/ Bearbeitern von Geld und<br />

Mitarbeitern in Schlüsselpositionen (so<br />

genanntes Schlüsselpersonal) unterschieden<br />

werden. Der Zugang zu diesen<br />

Funktionen sollte möglichst zeitlich gestaffelt<br />

und nur bei angemessener Stehzeit<br />

in anderen Verwendungen im Unternehmen<br />

erfolgen, wobei eine entsprechende<br />

Bewährung und zusätzliche Beurteilung<br />

zur Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit<br />

erfolgen müssen.<br />

• Umfassende Umfeldermittlungen vor<br />

Aufnahme einer Tätigkeit im Geld- und<br />

Geld und Wert<br />

Werttransportbereich zur persönlichen<br />

Vergangenheit und zu den gegenwärtigen<br />

finanziellen und sozialen Verhältnissen<br />

mit Angabe von drei Referenzpersonen,<br />

Vorlage von Arbeitszeugnissen<br />

früherer Arbeitgeber müssten obligatorisch<br />

sein. Die vorgesehene waffenrechtliche<br />

Überprüfung als grundsätzlichen<br />

Maßstab für alle Beschäftigten im<br />

Bereich der Geld- und Werttransportdienste<br />

ist im Hinblick auf die in § 5<br />

Waffengesetz zur Zuverlässigkeit genannten<br />

Voraussetzungen ein wichtiger<br />

und richtiger Schritt. Eine intensive<br />

Lebenslaufanalyse sollte das Verfahren<br />

ergänzen. Alle Erhebungen sind vollständig<br />

zu dokumentieren.<br />

• Jährliche Überprüfung der Zuverlässigkeit<br />

der Beschäftigten im operativen<br />

Geld- und Werttransportdienst durch<br />

ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />

schriftliche Erklärungen zur Einkommenssituation<br />

(so genannte Schufa-Auskunft),<br />

schriftliche Erklärungen zum<br />

sozialen Umfeld im Hinblick auf Ausspähungsversuche<br />

sowie ein anschließendes<br />

obligatorisches Gespräch mit<br />

schriftlicher Protokollvereinbarung<br />

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