Jörg Ziercke - BDSW
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Kreisen oder mit entsprechenden Kontakten<br />
eingestellt werden. Dies könnte<br />
eine wichtige Signalwirkung haben. Die<br />
Affinität derartiger Personen zum Polizeidienst<br />
und Sicherheitsdienst ist nachweisbar.<br />
Dies gilt auch für Angehörige<br />
bestimmter ausländerextremistischer<br />
Kreise. Ich könnte mir zu diesem Problemkreis<br />
eine klarstellende Aussage im<br />
Rahmen der allgemeinen Bestimmungen<br />
der Sicherheitsvorschriften, die bisher<br />
lediglich eine ausreichende körperliche<br />
und geistige Qualifikation fordern,<br />
gut vorstellen.<br />
• Die vorhandene Institution eines Sicherheitsbeauftragten,<br />
angebunden an die<br />
Bundesvereinigung (BDGW), ist zu begrüßen.<br />
Die Regelung zur jährlichen<br />
Überprüfung aller Mitgliedsunternehmen,<br />
allerdings abhängig von der<br />
Sicherheitsprüfung durch einen Versicherer,<br />
gibt im Hinblick auf die konkrete<br />
kriminelle Intensität von Insidertäter<br />
zu denken. Hier könnte eine Schwachstelle<br />
struktureller Art vorliegen. Für<br />
mich wäre vorstellbar, dass jedes Unternehmen<br />
im Bereich der Geld- und Werttransportdienste,<br />
falls noch nicht reali-<br />
DSD 3/2002<br />
siert, einen hauptverantwortlichen Sicherheitsbeauftragten<br />
nicht nur zur Gewährleistung<br />
des Unfallschutzes beschäftigt.<br />
Er sorgt für die Umsetzung<br />
und Überwachung der internen Richtlinien<br />
zur Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />
der Beschäftigten. Er berät die Leitung<br />
in allen Fragen der personalen Sicherheit<br />
des Unternehmens und ermittelt in<br />
Verdachtsfällen, wenn die Zuverlässigkeit<br />
von Beschäftigten in Frage gestellt<br />
sein könnte.<br />
• Grundsätzlich sollte im Geld- und Werttransportbereich<br />
zwischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen<br />
für Transportpersonal<br />
/ Bearbeitern von Geld und<br />
Mitarbeitern in Schlüsselpositionen (so<br />
genanntes Schlüsselpersonal) unterschieden<br />
werden. Der Zugang zu diesen<br />
Funktionen sollte möglichst zeitlich gestaffelt<br />
und nur bei angemessener Stehzeit<br />
in anderen Verwendungen im Unternehmen<br />
erfolgen, wobei eine entsprechende<br />
Bewährung und zusätzliche Beurteilung<br />
zur Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit<br />
erfolgen müssen.<br />
• Umfassende Umfeldermittlungen vor<br />
Aufnahme einer Tätigkeit im Geld- und<br />
Geld und Wert<br />
Werttransportbereich zur persönlichen<br />
Vergangenheit und zu den gegenwärtigen<br />
finanziellen und sozialen Verhältnissen<br />
mit Angabe von drei Referenzpersonen,<br />
Vorlage von Arbeitszeugnissen<br />
früherer Arbeitgeber müssten obligatorisch<br />
sein. Die vorgesehene waffenrechtliche<br />
Überprüfung als grundsätzlichen<br />
Maßstab für alle Beschäftigten im<br />
Bereich der Geld- und Werttransportdienste<br />
ist im Hinblick auf die in § 5<br />
Waffengesetz zur Zuverlässigkeit genannten<br />
Voraussetzungen ein wichtiger<br />
und richtiger Schritt. Eine intensive<br />
Lebenslaufanalyse sollte das Verfahren<br />
ergänzen. Alle Erhebungen sind vollständig<br />
zu dokumentieren.<br />
• Jährliche Überprüfung der Zuverlässigkeit<br />
der Beschäftigten im operativen<br />
Geld- und Werttransportdienst durch<br />
ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />
schriftliche Erklärungen zur Einkommenssituation<br />
(so genannte Schufa-Auskunft),<br />
schriftliche Erklärungen zum<br />
sozialen Umfeld im Hinblick auf Ausspähungsversuche<br />
sowie ein anschließendes<br />
obligatorisches Gespräch mit<br />
schriftlicher Protokollvereinbarung<br />
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