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Ausgabe 12 / März 2011 - Inklusive

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P o s t v o m I n k l u s i o n s b ü r o – M ä r z 2 0 1 1<br />

Auch auf dem neuen Arbeitplatz kann man noch<br />

für eine bestimmte Zeit Unterstützung durch den<br />

Integrationsfachdienst bekommen. Es kommt<br />

weiterhin jemand in den Betrieb, der einem Dinge<br />

am Arbeitsplatz zeigt oder den Beschäftigten und<br />

den Arbeitgeber berät.<br />

Die gesamte Begleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung dauert<br />

zwei Jahre. Wenn es notwendig ist, kann man noch ein weiteres Jahr Begleitung<br />

erhalten. Danach sollte man allein zurechtkommen.<br />

Dies bedeutet allerdings nicht, dass man gar keine<br />

Unterstützung mehr erhält. Wenn man in einem Betrieb<br />

beschäftigt ist, kann man nach der Ausbildung<br />

Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz bekommen.<br />

Aber die Arbeitsassistenz geht nur helfend zu Hand. Sie<br />

hilft nicht mehr dabei, eine Arbeit zu erlernen oder<br />

unterstützt nicht dabei, mit Kollegen und Vorgesetzten<br />

auszukommen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

bietet die Arbeitsassistenz daher oft zu wenig Unterstützung.<br />

Berufliche Bildung in WfbM<br />

Die meisten Menschen mit Behinderung und<br />

insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

machen eine berufliche Bildung in einer Werkstatt<br />

für behinderte Menschen (WfbM). Die WfbM sind<br />

und bleiben die wichtigsten Einrichtungen für die<br />

berufliche Bildung und Beschäftigung von<br />

Menschen mit Behinderung. Die berufliche Bildung in einer WfbM gliedert<br />

sich in zwei Teile, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.<br />

1. Eingangsverfahren<br />

Im Eingangsverfahren wird zunächst erarbeitet, welche Möglichkeiten und<br />

Ziele der Teilnehmer hat. Auch hier steht wieder die Frage im Mittelpunkt,<br />

was und wo man später gerne arbeiten möchte.<br />

I nklusionsbüro Schlesw ig-Holstein: 0431 – 6611825<br />

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