Ausgabe 12 / März 2011 - Inklusive
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P o s t v o m I n k l u s i o n s b ü r o – M ä r z 2 0 1 1<br />
Auch auf dem neuen Arbeitplatz kann man noch<br />
für eine bestimmte Zeit Unterstützung durch den<br />
Integrationsfachdienst bekommen. Es kommt<br />
weiterhin jemand in den Betrieb, der einem Dinge<br />
am Arbeitsplatz zeigt oder den Beschäftigten und<br />
den Arbeitgeber berät.<br />
Die gesamte Begleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung dauert<br />
zwei Jahre. Wenn es notwendig ist, kann man noch ein weiteres Jahr Begleitung<br />
erhalten. Danach sollte man allein zurechtkommen.<br />
Dies bedeutet allerdings nicht, dass man gar keine<br />
Unterstützung mehr erhält. Wenn man in einem Betrieb<br />
beschäftigt ist, kann man nach der Ausbildung<br />
Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz bekommen.<br />
Aber die Arbeitsassistenz geht nur helfend zu Hand. Sie<br />
hilft nicht mehr dabei, eine Arbeit zu erlernen oder<br />
unterstützt nicht dabei, mit Kollegen und Vorgesetzten<br />
auszukommen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />
bietet die Arbeitsassistenz daher oft zu wenig Unterstützung.<br />
Berufliche Bildung in WfbM<br />
Die meisten Menschen mit Behinderung und<br />
insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />
machen eine berufliche Bildung in einer Werkstatt<br />
für behinderte Menschen (WfbM). Die WfbM sind<br />
und bleiben die wichtigsten Einrichtungen für die<br />
berufliche Bildung und Beschäftigung von<br />
Menschen mit Behinderung. Die berufliche Bildung in einer WfbM gliedert<br />
sich in zwei Teile, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.<br />
1. Eingangsverfahren<br />
Im Eingangsverfahren wird zunächst erarbeitet, welche Möglichkeiten und<br />
Ziele der Teilnehmer hat. Auch hier steht wieder die Frage im Mittelpunkt,<br />
was und wo man später gerne arbeiten möchte.<br />
I nklusionsbüro Schlesw ig-Holstein: 0431 – 6611825<br />
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