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Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV

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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />

nach E<strong>in</strong>zelfallprüfung zu e<strong>in</strong>em Verlust des Freizügigkeitrechts<br />

führen.<br />

Aufenthalt über 3 Monate<br />

Nach den ersten drei Monaten ist das Freizügigkeitsrecht<br />

an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden.<br />

Laut § 2 FreizügG/EU s<strong>in</strong>d folgende Unionsbürger, also<br />

Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger e<strong>in</strong>es EU-Staates, freizügigkeitsberechtigt:<br />

• Arbeitnehmer und Auszubildende, die e<strong>in</strong>e Berufsausbildung<br />

absolvieren<br />

• Arbeitssuchende<br />

• Selbständige<br />

• verbleibeberechtigte Arbeitnehmer<br />

• Nicht-Erwerbstätige wie Studenten, Rentner, etc.,<br />

wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz<br />

und ausreichende Existenzmittel verfügen.<br />

(In der Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU wurde<br />

festgeschrieben, dass es ausreicht, wenn e<strong>in</strong> Unionsbürger<br />

angibt über ausreichende Existenzmittel zu verfügen.<br />

E<strong>in</strong>e Überprüfung dieser Angaben fänden nicht<br />

statt. 1 )<br />

Freizügigkeitsberechtigt s<strong>in</strong>d im weiteren die Familienangehörigen<br />

der oben genannten Personen.<br />

2.2. Die Freizügigkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />

Laut e<strong>in</strong>er Änderung des bundesdeutschen Freizügigkeitsgesetzes,<br />

die Ende 2012 beschlossen wurde, wird<br />

die Freizügigkeitsbesche<strong>in</strong>igung zu Beg<strong>in</strong>n des Jahres<br />

2013 ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre<br />

Freizügigkeit nicht mehr mit e<strong>in</strong>er Besche<strong>in</strong>igung<br />

1 Vgl: Diakonisches Werk Deutschland: Diakonie Texte.<br />

Handreichung. 12.2011. Sozialleistungen für<br />

Unionsbürger<strong>in</strong>nen und Unionsbürger <strong>in</strong> Deutschland.<br />

Stuttgart. Oktober 2011, S. 9 ff<br />

----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 19

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