Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV
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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />
7. Sprache<br />
Informationen zu Sprach- und Integrationskursen<br />
Die Sprache ist e<strong>in</strong> wichtiger Schlüssel, um sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
neuen Land zurechtf<strong>in</strong>den zu können. Sowohl im privaten<br />
wie auch im beruflichen Alltag brauchen Sie gute<br />
Sprachkenntnisse.<br />
Es gibt den sog. europäischen Referenzrahmen, der<br />
Sprachkenntnisse <strong>in</strong> Niveaustufen e<strong>in</strong>teilt:<br />
A1: Sehr e<strong>in</strong>fache Sprachkenntnisse. Elementare Verständigung<br />
im Alltag.<br />
A2: E<strong>in</strong>fache Sprachkenntnisse. Fähigkeit, sich <strong>in</strong> Alltagssituationen<br />
zurecht zu f<strong>in</strong>den.<br />
B1: Fortgeschrittene Sprachkenntnisse. Fähigkeit, die<br />
Sprache selbständig zu sprechen und e<strong>in</strong>fache Texte zu<br />
verstehen.<br />
B2: Sehr fortgeschrittene Sprachkenntnisse. Fähigkeit,<br />
sich fließend zu verständigen und Texte zu lesen.<br />
C1: Komplexe Sprachkenntnisse. Befähigung zum Studium<br />
an deutschen Hochschulen. Fähigkeit, komplexe<br />
Sachthemen auszudrücken. Fähigkeit, komplexe Texte<br />
zu lesen.<br />
C2: Entspricht muttersprachlichen Sprachkenntnissen.<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Sprache<br />
zu erlernen. Der beste Weg ist, schon im Heimatland<br />
mit dem Spracherwerb zu beg<strong>in</strong>nen.<br />
Neuzuwanderer, die nicht aus der EU stammen, werden<br />
zu e<strong>in</strong>em sog. Integrationskurs verpflichtet. Dort erlernen<br />
sie Deutsch bis zur Niveaustufe B1 und erhalten im<br />
weiteren e<strong>in</strong>en Orientierungskurs, <strong>in</strong> dem sie das<br />
Rechtssystem, die Geschichte und Kultur der BRD kennen<br />
lernen. Als EU-Bürger haben Sie leider ke<strong>in</strong>en<br />
Rechtsanspruch auf die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Integrationskurs.<br />
Sie können aber e<strong>in</strong>e Zulassung beantragen,<br />
um an e<strong>in</strong>em Integrationskurs teilzunehmen. Den Antrag<br />
können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
herunterladen : www.bamf.de.<br />
----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 59