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Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV

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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />

7. Sprache<br />

Informationen zu Sprach- und Integrationskursen<br />

Die Sprache ist e<strong>in</strong> wichtiger Schlüssel, um sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

neuen Land zurechtf<strong>in</strong>den zu können. Sowohl im privaten<br />

wie auch im beruflichen Alltag brauchen Sie gute<br />

Sprachkenntnisse.<br />

Es gibt den sog. europäischen Referenzrahmen, der<br />

Sprachkenntnisse <strong>in</strong> Niveaustufen e<strong>in</strong>teilt:<br />

A1: Sehr e<strong>in</strong>fache Sprachkenntnisse. Elementare Verständigung<br />

im Alltag.<br />

A2: E<strong>in</strong>fache Sprachkenntnisse. Fähigkeit, sich <strong>in</strong> Alltagssituationen<br />

zurecht zu f<strong>in</strong>den.<br />

B1: Fortgeschrittene Sprachkenntnisse. Fähigkeit, die<br />

Sprache selbständig zu sprechen und e<strong>in</strong>fache Texte zu<br />

verstehen.<br />

B2: Sehr fortgeschrittene Sprachkenntnisse. Fähigkeit,<br />

sich fließend zu verständigen und Texte zu lesen.<br />

C1: Komplexe Sprachkenntnisse. Befähigung zum Studium<br />

an deutschen Hochschulen. Fähigkeit, komplexe<br />

Sachthemen auszudrücken. Fähigkeit, komplexe Texte<br />

zu lesen.<br />

C2: Entspricht muttersprachlichen Sprachkenntnissen.<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Sprache<br />

zu erlernen. Der beste Weg ist, schon im Heimatland<br />

mit dem Spracherwerb zu beg<strong>in</strong>nen.<br />

Neuzuwanderer, die nicht aus der EU stammen, werden<br />

zu e<strong>in</strong>em sog. Integrationskurs verpflichtet. Dort erlernen<br />

sie Deutsch bis zur Niveaustufe B1 und erhalten im<br />

weiteren e<strong>in</strong>en Orientierungskurs, <strong>in</strong> dem sie das<br />

Rechtssystem, die Geschichte und Kultur der BRD kennen<br />

lernen. Als EU-Bürger haben Sie leider ke<strong>in</strong>en<br />

Rechtsanspruch auf die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Integrationskurs.<br />

Sie können aber e<strong>in</strong>e Zulassung beantragen,<br />

um an e<strong>in</strong>em Integrationskurs teilzunehmen. Den Antrag<br />

können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

herunterladen : www.bamf.de.<br />

----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 59

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