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Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV

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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />

Weitere allgeme<strong>in</strong>e Infos zum Schulsystem f<strong>in</strong>den Sie im<br />

Internet unter: www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de<br />

5.3. Der Sprachtest für Vorschulk<strong>in</strong>der<br />

Bevor e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geschult werden kann, wird e<strong>in</strong>e sog.<br />

Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Hierbei wird<br />

spielerisch ermittelt, wie die Deutschkenntnisse e<strong>in</strong>es<br />

K<strong>in</strong>des s<strong>in</strong>d und ob es möglicherweise e<strong>in</strong>e besondere<br />

Sprachförderung braucht, um <strong>in</strong> der Schule zurechtkommen<br />

zu können. Sie werden bei allen K<strong>in</strong>dern<br />

durchgeführt, also auch bei deutschen Muttersprachlern.<br />

Der erste Test wird zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong><br />

den K<strong>in</strong>dergärten durchgeführt. Die K<strong>in</strong>der, die nicht <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergarten gehen, erhalten von der Stadt <strong>Duisburg</strong><br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ladung zum Test. Die Teilnahme am Test<br />

ist verpflichtend. Sollte e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Sprachförderung<br />

brauchen, wird es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>dergarten von Sprachförderkräften<br />

unterstützt. Besucht es ke<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergarten,<br />

wird empfohlen es schnell anzumelden. Bei der Suche<br />

nach e<strong>in</strong>em passenden K<strong>in</strong>dergarten kann Ihnen<br />

das Jugendamt helfen. Sollte e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>en Platz f<strong>in</strong>den<br />

oder die Eltern möchten es nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergarten<br />

geben, wird das K<strong>in</strong>d über das Schulamt zur Teilnahme<br />

an e<strong>in</strong>er Sprachfördermaßnahme verpflichtet.<br />

Die Sprachstandsfeststellung mit vier Jahren wurde e<strong>in</strong>geführt,<br />

um allen K<strong>in</strong>dern die Möglichkeit und ausreichend<br />

Zeit zu geben, ihre Lernerfolge <strong>in</strong> der Schule zu<br />

sichern und ihnen e<strong>in</strong>e Chancengleichheit zu ermöglichen.<br />

Die Sprachförderung erhalten die K<strong>in</strong>der bis zum<br />

Schule<strong>in</strong>tritt. Sie ist altersgemäß aufgebaut, die Sprache<br />

wird den K<strong>in</strong>dern spielerisch vermittelt.<br />

Im Herbst vor der E<strong>in</strong>schulung f<strong>in</strong>det bei der E<strong>in</strong>schulungsuntersuchung<br />

die zweite Sprachstandsfeststellung<br />

statt. Werden Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache<br />

festgestellt, werden diejenigen K<strong>in</strong>der, die noch<br />

ke<strong>in</strong>e Sprachförderung erhalten, zur Teilnahme an ei-<br />

----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 47

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