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Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV

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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />

anteile. Diese müssen Versicherte ab 18 Jahren zahlen,<br />

K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d befreit. E<strong>in</strong> Eigenanteil wird zum Beispiel bei<br />

verschreibungspflichtigen Medikamenten fällig, er beträgt<br />

m<strong>in</strong>destens 5 € und maximal 10 €.<br />

Die sogenannte Praxisgebühr zählt auch zu den Eigenanteilen.<br />

In jedem neuen Quartal müssen Sie e<strong>in</strong>malig<br />

10 € bezahlen, wenn Sie Ihren Arzt aufsuchen. K<strong>in</strong>der<br />

s<strong>in</strong>d auch von der Praxisgebühr ausgenommen.<br />

Befreiung von Zuzahlungen<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von<br />

den Zuzahlungen befreien lassen. Hierzu müssen Sie<br />

e<strong>in</strong>en Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und erhalten<br />

e<strong>in</strong>en Ausweise, den Sie bei Ihrem Arzt, im Krankenhaus<br />

oder der Apotheke vorzeigen können. Von den Zuzahlungen<br />

befreit werden diejenigen, die mehr als zwei Prozent<br />

ihres jährlichen Bruttoe<strong>in</strong>kommens für Praxisgebühr<br />

und Zuzahlungen ausgegeben haben. Außerdem schwer<br />

chronisch Erkrankte und Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II<br />

erhalten und weitere.<br />

4.3. Die Krankenversicherung EU<br />

Wenn Sie <strong>in</strong> Ihrem Heimatland e<strong>in</strong>e Krankenversicherung<br />

abgeschlossen haben, erhalten Sie e<strong>in</strong>e europäische<br />

Krankenversicherungskarte (EHIC). Sollten Sie<br />

ke<strong>in</strong>e Karte bekommen haben, können Sie per Fax e<strong>in</strong>e<br />

Ersatzbesche<strong>in</strong>igung bei Ihrer Krankenkasse anfordern.<br />

Mit der Versicherungskarte bzw. Ersatzbesche<strong>in</strong>igung<br />

können Sie sich <strong>in</strong> Deutschland bei Ärzten und <strong>in</strong> Krankenhäusern<br />

behandeln lassen. Neben dem Versicherungsnachweis<br />

müssen Sie e<strong>in</strong>en Identitätsnachweis,<br />

also Ihren Pass oder Ausweis vorlegen.<br />

Diejenigen, die ihren Wohnsitz im Heimatland haben,<br />

können ausschließlich akute Erkrankungen, die e<strong>in</strong>e<br />

sofortige Behandlung notwendig machen (Notfälle), behandeln<br />

lassen. Wenn Sie sich <strong>in</strong> Deutschland mediz<strong>in</strong>isch<br />

behandeln lassen möchten und deshalb e<strong>in</strong>reisen,<br />

----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 35

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