Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV
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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />
anteile. Diese müssen Versicherte ab 18 Jahren zahlen,<br />
K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d befreit. E<strong>in</strong> Eigenanteil wird zum Beispiel bei<br />
verschreibungspflichtigen Medikamenten fällig, er beträgt<br />
m<strong>in</strong>destens 5 € und maximal 10 €.<br />
Die sogenannte Praxisgebühr zählt auch zu den Eigenanteilen.<br />
In jedem neuen Quartal müssen Sie e<strong>in</strong>malig<br />
10 € bezahlen, wenn Sie Ihren Arzt aufsuchen. K<strong>in</strong>der<br />
s<strong>in</strong>d auch von der Praxisgebühr ausgenommen.<br />
Befreiung von Zuzahlungen<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von<br />
den Zuzahlungen befreien lassen. Hierzu müssen Sie<br />
e<strong>in</strong>en Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und erhalten<br />
e<strong>in</strong>en Ausweise, den Sie bei Ihrem Arzt, im Krankenhaus<br />
oder der Apotheke vorzeigen können. Von den Zuzahlungen<br />
befreit werden diejenigen, die mehr als zwei Prozent<br />
ihres jährlichen Bruttoe<strong>in</strong>kommens für Praxisgebühr<br />
und Zuzahlungen ausgegeben haben. Außerdem schwer<br />
chronisch Erkrankte und Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II<br />
erhalten und weitere.<br />
4.3. Die Krankenversicherung EU<br />
Wenn Sie <strong>in</strong> Ihrem Heimatland e<strong>in</strong>e Krankenversicherung<br />
abgeschlossen haben, erhalten Sie e<strong>in</strong>e europäische<br />
Krankenversicherungskarte (EHIC). Sollten Sie<br />
ke<strong>in</strong>e Karte bekommen haben, können Sie per Fax e<strong>in</strong>e<br />
Ersatzbesche<strong>in</strong>igung bei Ihrer Krankenkasse anfordern.<br />
Mit der Versicherungskarte bzw. Ersatzbesche<strong>in</strong>igung<br />
können Sie sich <strong>in</strong> Deutschland bei Ärzten und <strong>in</strong> Krankenhäusern<br />
behandeln lassen. Neben dem Versicherungsnachweis<br />
müssen Sie e<strong>in</strong>en Identitätsnachweis,<br />
also Ihren Pass oder Ausweis vorlegen.<br />
Diejenigen, die ihren Wohnsitz im Heimatland haben,<br />
können ausschließlich akute Erkrankungen, die e<strong>in</strong>e<br />
sofortige Behandlung notwendig machen (Notfälle), behandeln<br />
lassen. Wenn Sie sich <strong>in</strong> Deutschland mediz<strong>in</strong>isch<br />
behandeln lassen möchten und deshalb e<strong>in</strong>reisen,<br />
----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 35