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Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV

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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />

8. K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

Welche f<strong>in</strong>anziellen Hilfen für Familien gibt es? Was ist<br />

die Familienkarte? Welche Freizeitangebote gibt es für<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong>? An wen kann ich<br />

mich bei familiären Problemen wenden?<br />

8.1. F<strong>in</strong>anzielle Hilfen für Familien<br />

Es gibt verschiedene f<strong>in</strong>anzielle Hilfen für Familien mit<br />

K<strong>in</strong>dern. Leider s<strong>in</strong>d zurzeit noch nicht alle Leistungen<br />

für Neu-EU-Bürger zugänglich. Die Rechtslage wird sich<br />

zum 01.01.2014 voraussichtlich verbessern, wenn die<br />

volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische<br />

Staatsbürger <strong>in</strong> Kraft tritt.<br />

8.1.1. K<strong>in</strong>dergeld<br />

Alle Eltern bzw. Pflegeeltern von K<strong>in</strong>dern, die ihren festen<br />

Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt <strong>in</strong> der BRD<br />

haben und unter 18 Jahren s<strong>in</strong>d, haben e<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf K<strong>in</strong>dergeld. Bulgarische und rumänische Staatsbürger<br />

haben den gleichen Rechtsanspruch auf K<strong>in</strong>dergeld<br />

wie deutsche Staatsbürger, wenn sie voll freizügigkeitsberechtigt<br />

s<strong>in</strong>d. Für K<strong>in</strong>der über 18 Jahren kann unter<br />

bestimmten Umständen K<strong>in</strong>dergeld bezogen werden,<br />

z.B. wenn sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schulischen oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Berufsausbildung<br />

s<strong>in</strong>d. K<strong>in</strong>dergeld wird <strong>in</strong> der Regel maximal<br />

bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.<br />

Um K<strong>in</strong>dergeld erhalten zu können, müssen Sie e<strong>in</strong>en<br />

Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur<br />

für Arbeit stellen. Für <strong>Duisburg</strong> ist die Familienkasse<br />

Krefeld zuständig.<br />

Familienkasse Krefeld<br />

Philadelphiastr. 2<br />

47788 Krefeld<br />

Kostenpflichtige Hotl<strong>in</strong>e: 018 01/ 546 337<br />

eMail: Familienkasse-Krefeld@arbeitsagentur.de<br />

62<br />

Mo – Mi: 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Do: 8.00 – 18.00 Uhr<br />

----------------------Stand: Januar 2013------------------------

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