Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV
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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />
Die Arbeitserlaubnis-EU<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>e Arbeitstelle gefunden, aber ke<strong>in</strong>e Arbeitsgenehmigung<br />
haben, müssen Sie geme<strong>in</strong>sam mit<br />
Ihrem zukünftigen Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Antrag auf e<strong>in</strong>e<br />
Arbeitserlaubnis stellen. Hier müssen Angaben zu der<br />
Arbeitsstelle, der notwendigen Qualifikation, der Arbeitszeit<br />
und weitere Daten angegeben werden. Der Antrag<br />
wird bei der zuständigen ZAV e<strong>in</strong>gereicht. Dort wird die<br />
sog. Vorrangprüfung durchgeführt. D.h. die ZAV prüft, ob<br />
für den konkreten Arbeitsplatz deutsche Staatsangehörige<br />
oder ausländische Staatsangehörige mit e<strong>in</strong>em une<strong>in</strong>geschränkten<br />
Zugang zum Arbeitsmarkt zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Im weiteren prüft die ZAV die Beschäftigungsbed<strong>in</strong>gungen,<br />
die mit denen <strong>in</strong>ländischer Beschäftigter vergleichbar<br />
se<strong>in</strong> müssen.<br />
Die Arbeitserlaubnis bezieht sich immer auf e<strong>in</strong> konkretes<br />
Arbeitsangebot. Endet dieses, erlischt die Arbeitserlaubnis.<br />
Arbeitsberechtigung-EU<br />
Die Arbeitsberechtigung be<strong>in</strong>haltet den une<strong>in</strong>geschränkten<br />
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.<br />
Sie haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf die Arbeitsberechtigung<br />
• wenn Sie sich 3 Jahre ununterbrochen <strong>in</strong> der BRD<br />
aufgehalten haben (bei Studenten im Studienaufenthalt<br />
werden nur 2 Jahre angerechnet)<br />
• wenn Sie über e<strong>in</strong>en Zeitraum von 12 Monaten ununterbrochen<br />
mit e<strong>in</strong>er Arbeitserlaubnis gearbeitet<br />
haben.<br />
• wenn Sie deutsche Familienangehörige haben<br />
• wenn e<strong>in</strong> Familienmitglied als Hochschulabsolvent<br />
vom Arbeitsgenehmigungsverfahren befreit ist (s.u.)<br />
6.1.2. Erleichterte Arbeitsaufnahme<br />
Zum 01.01.2012 benötigen folgende Personen ke<strong>in</strong>e<br />
Arbeitsgenehmigung-EU:<br />
----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 53