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Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV

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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />

K<strong>in</strong>dergeldanträge erhalten Sie unter anderem im Internet<br />

unter: www.arbeitsagentur.de. Auch die Bezirksämter<br />

und Beratungsstellen können Ihnen weiterhelfen.<br />

8.1.2. K<strong>in</strong>derzuschlag<br />

Eltern und Alle<strong>in</strong>erziehende von unter 25jährigen K<strong>in</strong>dern,<br />

die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Haushalt leben, haben<br />

unter bestimmten Voraussetzungen e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

K<strong>in</strong>derzuschlag.<br />

Elternpaare müssen m<strong>in</strong>destens 900 €, Alle<strong>in</strong>erziehende<br />

m<strong>in</strong>destens 600 € E<strong>in</strong>kommen im Monat haben. Das<br />

E<strong>in</strong>kommen darf die Regelsätze des Arbeitslosengeldes<br />

II nicht überschreiten. (Stand 05.2012)<br />

Familien, die ausschließlich ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe<br />

beziehen, haben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf K<strong>in</strong>derzuschlag.<br />

K<strong>in</strong>derzuschlag muss beantragt werden. Die Formulare<br />

erhalten Sie bei der zuständigen Familienkasse (s.o.).<br />

Dort und bei den Beratungsstellen können Sie sich zum<br />

K<strong>in</strong>derzuschlag beraten lassen.<br />

8.1.3. Elterngeld<br />

Das Elterngeld ist als f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Eltern<br />

gedacht, die für die Betreuung ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> Elternzeit<br />

gehen oder ihre Berufstätigkeit aufgeben. Die Höhe des<br />

Elterngeldes wird aus dem E<strong>in</strong>kommen des letzten Jahres<br />

vor der Geburt des K<strong>in</strong>des berechnet und für höchstens<br />

12 Monate gezahlt, wenn nur e<strong>in</strong> Elternteil <strong>in</strong> Elternzeit<br />

geht bzw. für 14 Monate, wenn beide Eltern <strong>in</strong><br />

Elternzeit gehen. Alle<strong>in</strong>erziehende erhalten das Elterngeld<br />

für 14 Monate.<br />

Elterngeld erhalten leibliche Eltern und Adoptiveltern für<br />

ihre K<strong>in</strong>der von der Geburt bis zum 14. Lebensmonat.<br />

Voraussetzung ist, dass die Eltern oder der Elternteil<br />

• ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>in</strong> der BRD haben<br />

• mit dem K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Haushalt leben<br />

• das K<strong>in</strong>d betreuen<br />

• ke<strong>in</strong>e oder ke<strong>in</strong>e volle Erwerbstätigkeit ausüben,<br />

----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 63

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