Willkommen in Duisburg - ARIC-NRW eV
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Wegweiser für Neu-EU- Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> <strong>Duisburg</strong><br />
K<strong>in</strong>dergeldanträge erhalten Sie unter anderem im Internet<br />
unter: www.arbeitsagentur.de. Auch die Bezirksämter<br />
und Beratungsstellen können Ihnen weiterhelfen.<br />
8.1.2. K<strong>in</strong>derzuschlag<br />
Eltern und Alle<strong>in</strong>erziehende von unter 25jährigen K<strong>in</strong>dern,<br />
die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Haushalt leben, haben<br />
unter bestimmten Voraussetzungen e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
K<strong>in</strong>derzuschlag.<br />
Elternpaare müssen m<strong>in</strong>destens 900 €, Alle<strong>in</strong>erziehende<br />
m<strong>in</strong>destens 600 € E<strong>in</strong>kommen im Monat haben. Das<br />
E<strong>in</strong>kommen darf die Regelsätze des Arbeitslosengeldes<br />
II nicht überschreiten. (Stand 05.2012)<br />
Familien, die ausschließlich ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe<br />
beziehen, haben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf K<strong>in</strong>derzuschlag.<br />
K<strong>in</strong>derzuschlag muss beantragt werden. Die Formulare<br />
erhalten Sie bei der zuständigen Familienkasse (s.o.).<br />
Dort und bei den Beratungsstellen können Sie sich zum<br />
K<strong>in</strong>derzuschlag beraten lassen.<br />
8.1.3. Elterngeld<br />
Das Elterngeld ist als f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Eltern<br />
gedacht, die für die Betreuung ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> Elternzeit<br />
gehen oder ihre Berufstätigkeit aufgeben. Die Höhe des<br />
Elterngeldes wird aus dem E<strong>in</strong>kommen des letzten Jahres<br />
vor der Geburt des K<strong>in</strong>des berechnet und für höchstens<br />
12 Monate gezahlt, wenn nur e<strong>in</strong> Elternteil <strong>in</strong> Elternzeit<br />
geht bzw. für 14 Monate, wenn beide Eltern <strong>in</strong><br />
Elternzeit gehen. Alle<strong>in</strong>erziehende erhalten das Elterngeld<br />
für 14 Monate.<br />
Elterngeld erhalten leibliche Eltern und Adoptiveltern für<br />
ihre K<strong>in</strong>der von der Geburt bis zum 14. Lebensmonat.<br />
Voraussetzung ist, dass die Eltern oder der Elternteil<br />
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>in</strong> der BRD haben<br />
• mit dem K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Haushalt leben<br />
• das K<strong>in</strong>d betreuen<br />
• ke<strong>in</strong>e oder ke<strong>in</strong>e volle Erwerbstätigkeit ausüben,<br />
----------------------Stand: Januar 2013------------------------ 63