20130305_bund_klima_energie_atomstrom_2013_studie
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Atomstrom <strong>2013</strong>: Sicher, sauber, alles im Griff? März <strong>2013</strong><br />
weitere Betrachtung der Notfallmaßnahmen, bzw. den dadurch offenkundig werdenden Schwachpunk-<br />
ten anzuzweifeln.<br />
Zu bedenken ist auch, dass der Sicherheitszustand auf dem Papier nicht zwangsläufig dem real vor-<br />
handenen Sicherheitszustand entspricht. Ein Beispiel dafür sind die fehlerhaft installierten Dübel in<br />
mehreren deutschen Atomkraftwerken, z. B. in Grohnde (siehe Kapitel 8.1). Zwar wurde der Erdbe-<br />
benschutz gemäß den Anforderungen nachgerüstet, da die Umsetzung aber fehlerhaft war, liegt der<br />
theoretisch vorhandene Sicherheitszustand praktisch nicht vor.<br />
5.2 Hochwasserschutz<br />
Laut RSK ist eine abschließende Beurteilung der Reserven hinsichtlich Hochwasser im ersten Schritt<br />
der Sicherheitsüberprüfung nicht möglich; die RSK empfiehlt damit indirekt weitere Überprüfungen.<br />
Belastbare Bewertungen sind aufgrund der vielen bestehenden Unsicherheiten bei der Bewertung von<br />
Extremhochwasser grundsätzlich schwierig. Für die Bewertung ist die Berücksichtigung von standort-<br />
spezifischen Gegebenheiten für einen Anstieg des Abflusses bzw. die Erhöhung des Wasserstandes<br />
erforderlich [RSK 2011].<br />
Die RSK weist auch darauf hin, dass bei mehreren Anlagen die Zugänglichkeit des Anlagengeländes<br />
bei den hier betrachteten Wasserständen eingeschränkt ist und bei einigen Anlagen das Gelände bereits<br />
beim Bemessungshochwasser überflutet ist (z. B. Gundremmingen, Grohnde, Neckarwestheim,). Die<br />
RSK empfiehlt in solchen Fällen, im Aufsichtsverfahren die Gewährleistung der Sicherheit bei einem<br />
länger andauernden Hochwasser zu überprüfen. Die RSK weist auch darauf hin, dass aufgrund fehlen-<br />
der Angaben der Schutz von Kanälen und die Aufschwimmsicherheit von Gebäuden nicht betrachten<br />
werden konnte.<br />
Als Wasserstand eines Hochwassers, gegen das Grohnde ausgelegt sein muss, wurde eine Höhe von<br />
73,0 mNN ermittelt. Die AKW wurde u.a. durch Abdichten von Gebäudeöffnungen für einen Wasser-<br />
stand auf dem Gelände von 73,6 mNN ausgelegt. Laut RSK ist damit Robustheitslevel 1 nicht erreicht,<br />
da nur ein Sicherheitsabstand von 60 cm statt 100 cm zwischen der Wasserhöhe des Bemessungs-<br />
hochwassers und der Hochwasserauslegung besteht [RSK 2011]. Hinsichtlich der Hochwassergefähr-<br />
dung ist zu bedenken, dass das Kraftwerksgelände nur eine Höhe von 72,2 mNN hat und so schon bei<br />
dem errechneten seltenen Hochwasser deutlich (80 cm) unter Wasser steht. Dadurch sind unerwartete<br />
Ausfälle, insbesondere von elektrischen Einrichtungen, nicht auszuschließen. Zudem ist auch nicht<br />
auszuschließen, dass Abdichtungen der Gebäude Mängel aufweisen und Wasser eindringen kann. Au-<br />
ßerdem wären gegebenenfalls erforderliche Notfallmaßnahmen erheblich erschwert.<br />
Der angegebene Bemessungswasserstand liegt auch in Neckarwestheim-2 oberhalb des Anlagengelän-<br />
des, d.h. das Anlagengelände würde überflutet. Die Schutzhöhe der Gebäude ist statt gegen die für die<br />
Einhaltung von Level 1 geforderte 1,5-fache Abflussmenge nur gegen die 1,13-fachen Abflussmenge<br />
ausgelegt und hat so geringe Reserven. Das scheint auch die RSK so zu sehen, denn sie schließt den<br />
Nachweis für Level 2 und 3 explizit aus und hält höchstens das Erreichen von Level 1 für möglich.<br />
Auch in Gundremmingen ist der Auslegungshochwasserstand oberhalb des Anlagenniveaus, das heißt<br />
selbst bei einem zu erwartenden seltenen Hochwasserereignis ist das Anlagengeländer bereits über-<br />
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