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20130305_bund_klima_energie_atomstrom_2013_studie

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Atomstrom <strong>2013</strong>: Sicher, sauber, alles im Griff? März <strong>2013</strong><br />

weitere Betrachtung der Notfallmaßnahmen, bzw. den dadurch offenkundig werdenden Schwachpunk-<br />

ten anzuzweifeln.<br />

Zu bedenken ist auch, dass der Sicherheitszustand auf dem Papier nicht zwangsläufig dem real vor-<br />

handenen Sicherheitszustand entspricht. Ein Beispiel dafür sind die fehlerhaft installierten Dübel in<br />

mehreren deutschen Atomkraftwerken, z. B. in Grohnde (siehe Kapitel 8.1). Zwar wurde der Erdbe-<br />

benschutz gemäß den Anforderungen nachgerüstet, da die Umsetzung aber fehlerhaft war, liegt der<br />

theoretisch vorhandene Sicherheitszustand praktisch nicht vor.<br />

5.2 Hochwasserschutz<br />

Laut RSK ist eine abschließende Beurteilung der Reserven hinsichtlich Hochwasser im ersten Schritt<br />

der Sicherheitsüberprüfung nicht möglich; die RSK empfiehlt damit indirekt weitere Überprüfungen.<br />

Belastbare Bewertungen sind aufgrund der vielen bestehenden Unsicherheiten bei der Bewertung von<br />

Extremhochwasser grundsätzlich schwierig. Für die Bewertung ist die Berücksichtigung von standort-<br />

spezifischen Gegebenheiten für einen Anstieg des Abflusses bzw. die Erhöhung des Wasserstandes<br />

erforderlich [RSK 2011].<br />

Die RSK weist auch darauf hin, dass bei mehreren Anlagen die Zugänglichkeit des Anlagengeländes<br />

bei den hier betrachteten Wasserständen eingeschränkt ist und bei einigen Anlagen das Gelände bereits<br />

beim Bemessungshochwasser überflutet ist (z. B. Gundremmingen, Grohnde, Neckarwestheim,). Die<br />

RSK empfiehlt in solchen Fällen, im Aufsichtsverfahren die Gewährleistung der Sicherheit bei einem<br />

länger andauernden Hochwasser zu überprüfen. Die RSK weist auch darauf hin, dass aufgrund fehlen-<br />

der Angaben der Schutz von Kanälen und die Aufschwimmsicherheit von Gebäuden nicht betrachten<br />

werden konnte.<br />

Als Wasserstand eines Hochwassers, gegen das Grohnde ausgelegt sein muss, wurde eine Höhe von<br />

73,0 mNN ermittelt. Die AKW wurde u.a. durch Abdichten von Gebäudeöffnungen für einen Wasser-<br />

stand auf dem Gelände von 73,6 mNN ausgelegt. Laut RSK ist damit Robustheitslevel 1 nicht erreicht,<br />

da nur ein Sicherheitsabstand von 60 cm statt 100 cm zwischen der Wasserhöhe des Bemessungs-<br />

hochwassers und der Hochwasserauslegung besteht [RSK 2011]. Hinsichtlich der Hochwassergefähr-<br />

dung ist zu bedenken, dass das Kraftwerksgelände nur eine Höhe von 72,2 mNN hat und so schon bei<br />

dem errechneten seltenen Hochwasser deutlich (80 cm) unter Wasser steht. Dadurch sind unerwartete<br />

Ausfälle, insbesondere von elektrischen Einrichtungen, nicht auszuschließen. Zudem ist auch nicht<br />

auszuschließen, dass Abdichtungen der Gebäude Mängel aufweisen und Wasser eindringen kann. Au-<br />

ßerdem wären gegebenenfalls erforderliche Notfallmaßnahmen erheblich erschwert.<br />

Der angegebene Bemessungswasserstand liegt auch in Neckarwestheim-2 oberhalb des Anlagengelän-<br />

des, d.h. das Anlagengelände würde überflutet. Die Schutzhöhe der Gebäude ist statt gegen die für die<br />

Einhaltung von Level 1 geforderte 1,5-fache Abflussmenge nur gegen die 1,13-fachen Abflussmenge<br />

ausgelegt und hat so geringe Reserven. Das scheint auch die RSK so zu sehen, denn sie schließt den<br />

Nachweis für Level 2 und 3 explizit aus und hält höchstens das Erreichen von Level 1 für möglich.<br />

Auch in Gundremmingen ist der Auslegungshochwasserstand oberhalb des Anlagenniveaus, das heißt<br />

selbst bei einem zu erwartenden seltenen Hochwasserereignis ist das Anlagengeländer bereits über-<br />

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