unterstützt durch - Landkreis Neumarkt
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3/2012<br />
E N E R g I E<br />
Je nachdem welchen KfW-EffizienzhausStandard Sie erreichen,<br />
kann der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit betragen.<br />
Bei den Einzelmaßnahmen gibt es bis zu 3.750 Euro pro<br />
Wohneinheit (7,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten).<br />
Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten.<br />
Für folgende Maßnahmen können Sie Zuschüsse beantragen:<br />
• Wärmedämmung der Wände,<br />
• Wärmedämmung der Dachflächen,<br />
• Wärmedämmung der Geschossdecken,<br />
• Erneuerung der Fenster und Außentüren,<br />
• Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage,<br />
• Erneuerung der Heizung<br />
• Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden<br />
Heizungsanlagen<br />
• Planungs und Baubegleitungsleistungen<br />
Folgende Punkte sind besonders wichtig:<br />
Die Einzelmaßnahmen oder auch die Kombination aus mehreren<br />
Einzelmaßnahmen müssen technische Mindestanforderungen<br />
einhalten.<br />
Ein Sachverständiger muss das Vorhaben gegenüber der KfW<br />
bestätigen.<br />
Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der<br />
KfW beantragt werden.<br />
Die Sanierungsmaßnahmen müssen <strong>durch</strong> Fachunternehmen<br />
ausgeführt werden.<br />
Die genauen Anforderungen und ergänzende umfassende In formationen<br />
können sie im Internet auf der Seite www.kfw.de nachlesen.<br />
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Merkblätter und Anträge gern<br />
auch zu. Rufen sie dazu einfach im Energiebüro des <strong>Landkreis</strong>es<br />
unter Telefon 09181/ 470299 oder 209 an.<br />
Walter Egelseer, Energiebüro<br />
Walter SchardtPachner, Energiebüro<br />
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