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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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Für Schlaf- und Kinderzimmer innerhalb ausnahmsweise zulässiger Wohnnutzungen sind<br />

schallgedämmte Lüftungen vorzusehen.<br />

Es wird festgesetzt:<br />

Zum Schutz der Büro- und ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen vor Verkehrslärm<br />

und Gewerbelärm werden die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach<br />

DIN 4109, Schallschutz im Hochbau festgesetzt. Die Festsetzungen gelten für die der A 7<br />

und L 328 zugewandten Gebäudefronten und Seitenfronten. Für rückwärtige Fronten gelten<br />

um jeweils eine Stufe niedrigere Lärmpegelbereiche.<br />

Den festgesetzten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven<br />

Schallschutz:<br />

Lärmpegelbereich IV:<br />

Aufenthaltsräume von Wohnungen: erf. R´w,res = 40 dB(A)<br />

Büroräume o.ä.: erf. R´w,res = 35 dB(A)<br />

Lärmpegelbereich V:<br />

Aufenthaltsräume von Wohnungen: erf. R´w,res = 45 dB(A)<br />

Büroräume o.ä.: erf. R´w,res = 40 dB(A)<br />

Lärmpegelbereich VI:<br />

Aufenthaltsräume von Wohnungen: erf. R´w,res = 50 dB(A)<br />

Büroräume o.ä.: erf. R´w,res = 45 dB(A)<br />

Bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereichs<br />

sind in den Bereichen, in denen eine Lärmbelastung von 68 dB(A) überschritten wird, geschlossen<br />

auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb des<br />

Plangeltungsbereichs ist generell zulässig.<br />

Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer<br />

schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel<br />

nicht auf andere, dem Stand der Technik entsprechende geeignete Weise sichergestellt<br />

werden kann.<br />

Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)<br />

müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs genügen.<br />

Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile<br />

der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.<br />

Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />

Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen<br />

an den Schallschutz resultieren.<br />

Gesamtlärmbetrachtung<br />

Die DIN 18005 sieht vor, die Beurteilungspegel verschiedener Schallquellen, d.h. in diesem<br />

Fall Verkehrs- und Industrie- bzw. Gewerbelärm, getrennt zu betrachten. Die schalltechnische<br />

Untersuchung nimmt dessen ungeachtet vor dem Hintergrund einer vollständigen Abwägung<br />

des Belangs der Schallimmissionen eine Gesamtlärmbetrachtung bezogen auf die<br />

schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung vor. Unterschiedliche Definitionen der einzelnen<br />

maßgeblichen Außenlärmpegel (Verkehr und Gewerbe), die auf unterschiedlichen<br />

Berechnungsverfahren beruhen, müssen dabei in Kauf genommen werden.<br />

Es ergibt sich, dass es zu Anstiegen des Gesamtlärmpegels an den untersuchten Immissionsorten<br />

um maximal 1,9 dB(A) kommt. Die stärksten Anstiege sind am IO 5 tagsüber<br />

und am IO 6 tags und auch nachts zu verzeichnen. Dessen ungeachtet werden an diesen<br />

beiden IO die Grenzwerte der 16. BImSchV und auch die Orientierungswerte der DIN 18005

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