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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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5. Grünordnung<br />

5.1 Grünflächen<br />

- 24 -<br />

Es ist vorgesehen, das Plangebiet zum freien Landschaftsraum hin einzugrünen. Entlang<br />

der L 328 sollen die vorhandenen Grünstrukturen erhalten bleiben. Da sich diese innerhalb<br />

der Straßenparzelle der Landesstraße befinden, werden die betreffenden Flächen als<br />

Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Straßen- und Wegebegleitgrün“ festgesetzt.<br />

Eine große zusammenhängende öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung „Naturbelassene<br />

Grünfläche“) mit einer Größe von etwa 9 ha wird im Südosten des Plangebiets festgesetzt.<br />

Sie puffert das Plangebiet gegenüber dem freien Landschaftsraum und dem unmittelbar<br />

südöstlich des Plangebiets gelegenen Roosesee ab. Sie dient zudem Erholungszwecken.<br />

Durch die Grünfläche verläuft der verlegte Eichhofweg (vgl. Kap. 4), der zukünftig<br />

nur noch dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen soll. Er wird Teil einer durch<br />

diese Grünfläche führenden Fuß- und Radwegeverbindung und im Bebauungsplan entsprechend<br />

festgesetzt (Fuß-, Rad-, Reitweg/landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg innerhalb<br />

der Grünfläche).<br />

5.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

Die öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung „Naturbelassene Grünfläche“ im Südosten<br />

des Plangebiets wird überlagernd als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Sie ist als strukturreiches,<br />

extensiv gepflegtes Grünland mit Knick- und Gehölzanpflanzungen zu entwickeln. Diese<br />

Festsetzung dient als Ausgleichsmaßnahme. Eine nähere Erläuterung erfolgt im <strong>Umweltbericht</strong><br />

im Kap. 6 „Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung“.<br />

5.3 Wald<br />

Der vorhandene Wald, der den Eichhof umgibt, wird erhalten und planungsrechtlich gesichert.<br />

Vorherrschende Gehölzarten sind Eichen und Birken, die Größe beträgt etwa<br />

1,4 ha. Er grenzt unmittelbar an die festgesetzte Grün- bzw. Maßnahmenfläche, so dass<br />

ein Biotopverbund zwischen beiden Flächen hergestellt werden kann.<br />

Es handelt sich um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein. Der gesetzlich<br />

geforderte Abstand zur nächst gelegenen Bebauung von 30 m wird eingehalten, die Baugrenzen<br />

sind dementsprechend festgesetzt (vgl. auch Kap. 2.2). Zum Schutz des Waldbestands<br />

vor Beeinträchtigungen durch angrenzende Grundstücksnutzungen wird eine 5 m breiter<br />

Streifen festgesetzt, der von Bebauung freizuhalten ist. Innerhalb dieses Streifens sind die Errichtung<br />

von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen und sonstige Versiegelungen nicht zulässig.<br />

Unzulässig sind auch Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 20 cm.<br />

5.4 Anpflanzungen, Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bepflanzungen<br />

Um den Straßenraum der geplanten Gebietserschließungsstraße gestalterisch aufzuwerten,<br />

werden einseitige Straßenbaumpflanzungen in Abständen von jeweils ca. 38 m<br />

zeichnerisch festgesetzt. Von den zeichnerisch dargestellten Standorten kann abgewichen<br />

werden, wenn die Lage von Grundstückszufahrten oder Einrichtungen der Ver- und Entsorgung<br />

dies erfordern.<br />

Es wird außerdem festgesetzt, dass Stellplatzflächen durch Bäume zu gliedern sind. Es ist<br />

für je sechs Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Die Festsetzungen bewirken eine gestalterische<br />

Aufwertung der ansonsten sehr monotonen gepflasterten Flächen, sie spenden außerdem<br />

Schatten und verhindern, dass sich diese Flächen im Sommer übermäßig aufheizen.<br />

Die Bäume müssen im räumlichen Zusammenhang mit der Stellplatzfläche gepflanzt<br />

werden, d.h. auf Pflanzinseln innerhalb der Stellplatzfläche und an deren Außenkanten.<br />

Sie können in Gruppen zusammengefasst werden. Es wird festgesetzt, dass einheimische<br />

Arten zu verwenden sind. Diese fügen sich gestalterisch ein und werden von Vögel und<br />

Insekten als Lebensraum besser angenommen als gebietsfremde Arten. Es werden zudem

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