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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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sicher unterschritten. An den IO 1 und 2 werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber<br />

weitgehend eingehalten und nachts durchweg überschritten, wobei die Grenzen der Gesundheitsgefährdung<br />

deutlich unterschritten werden. An beiden IO wirkt sich der Gewerbelärm<br />

aufgrund ihrer Lage westlich der A 7 kaum aus. Am IO 4 kommt es zu Überschreitungen<br />

der Grenzwerte der 16. BImSchV tags und nachts, auch hier werden die Grenzen der<br />

Gesundheitsgefährdung sicher unterschritten. Am IO 3 kommt es, wie bereits ausgeführt,<br />

zu Überschreitungen des Pegels von 60 dB(A) nachts. Es besteht hier jedoch kein Unterschied<br />

zur Betrachtung des Verkehrslärms <strong>einschl</strong>ießlich der planbedingten Mehrverkehre,<br />

die Pegel sind identisch. Auf die vorherigen Ausführungen kann verwiesen werden.<br />

3. Gestaltung, Werbeanlagen<br />

Da bei einem industrie- und Gewerbegebiet die Anforderungen der gewerblichen Betriebe<br />

im Vordergrund steht, werden nur wenige gestalterische Festsetzungen getroffen.<br />

Festgesetzt wird, dass die nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Erschließungsstraßen<br />

zwischen der Straßenbegrenzungslinie und den Baugrenzen nicht als Arbeits-<br />

oder Lagerflächen genutzt werden dürfen. Sie sind gärtnerisch anzulegen. Geschlossene<br />

Grundstückseinfriedungen (Mauern, Sichtschutzzäume o.ä.) sind entlang öffentlicher<br />

Verkehrsflächen nur in einer Höhe von maximal einem Meter zulässig. Höhere<br />

geschlossene Mauern bewirken ein eintöniges und erdrückendes städtebauliches Erscheinungsbild,<br />

dies soll vermieden werden.<br />

Festgesetzt werden zudem gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen. Werbeanlagen mit<br />

Blink- und Wechselbeleuchtung sowie mit festen oder beweglichen Lichtstrahlern werden<br />

ausgeschlossen. Solche Anlagen sind eher für Vergnügungsviertel kennzeichnend und<br />

entsprechen nicht dem Charakter eines Industrie- bzw. Gewerbegebiets.<br />

4. Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

4.1 Verkehrliche Erschließung<br />

Das geplante Gewerbe- und Industriegebiet wird Verkehrsströme in einem erheblichen<br />

Umfang hervorrufen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens wurde die verkehrliche Leistungsfähigkeit<br />

der äußeren Anbindung analysiert und nachgewiesen.<br />

Äußere Erschließung<br />

Die äußere Erschließung des B-Plangebiets 177 soll über eine neue Straße (Planstraße A)<br />

erfolgen, die in Höhe der Auffahrt zur A 7 Richtung Norden an die L 328 anbindet. Es wird<br />

ein signalisierter Knoten mit der L 318 gelegt. Die Leistungsfähigkeit dieses Knotens wurde<br />

anhand von Verkehrssimulationen nachgewiesen. Eine grundsätzliche Zustimmung des<br />

zuständigen Landesbetriebs Verkehr liegt vor, wobei der Landesbetrieb fordert, auch den<br />

westlichen Knoten (BAB-Auffahrt in Richtung Hamburg) zu signalisieren. Ein ursprünglich<br />

vorgesehener Kreisverkehr wird nicht weiter verfolgt. Er verfügt über keine ausreichende<br />

Leistungsfähigkeit, weil die zu erwarten Belastungen auf den einzelnen Kotenpunktarmen<br />

sehr unterschiedliche Verkehrsbelastungen sind. Ein Vorentwurf des signalisierten Knotens<br />

liegt vor, die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen werden auf Grundlage<br />

dieses Vorentwurfs abgegrenzt.

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