Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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sicher unterschritten. An den IO 1 und 2 werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber<br />
weitgehend eingehalten und nachts durchweg überschritten, wobei die Grenzen der Gesundheitsgefährdung<br />
deutlich unterschritten werden. An beiden IO wirkt sich der Gewerbelärm<br />
aufgrund ihrer Lage westlich der A 7 kaum aus. Am IO 4 kommt es zu Überschreitungen<br />
der Grenzwerte der 16. BImSchV tags und nachts, auch hier werden die Grenzen der<br />
Gesundheitsgefährdung sicher unterschritten. Am IO 3 kommt es, wie bereits ausgeführt,<br />
zu Überschreitungen des Pegels von 60 dB(A) nachts. Es besteht hier jedoch kein Unterschied<br />
zur Betrachtung des Verkehrslärms <strong>einschl</strong>ießlich der planbedingten Mehrverkehre,<br />
die Pegel sind identisch. Auf die vorherigen Ausführungen kann verwiesen werden.<br />
3. Gestaltung, Werbeanlagen<br />
Da bei einem industrie- und Gewerbegebiet die Anforderungen der gewerblichen Betriebe<br />
im Vordergrund steht, werden nur wenige gestalterische Festsetzungen getroffen.<br />
Festgesetzt wird, dass die nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Erschließungsstraßen<br />
zwischen der Straßenbegrenzungslinie und den Baugrenzen nicht als Arbeits-<br />
oder Lagerflächen genutzt werden dürfen. Sie sind gärtnerisch anzulegen. Geschlossene<br />
Grundstückseinfriedungen (Mauern, Sichtschutzzäume o.ä.) sind entlang öffentlicher<br />
Verkehrsflächen nur in einer Höhe von maximal einem Meter zulässig. Höhere<br />
geschlossene Mauern bewirken ein eintöniges und erdrückendes städtebauliches Erscheinungsbild,<br />
dies soll vermieden werden.<br />
Festgesetzt werden zudem gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen. Werbeanlagen mit<br />
Blink- und Wechselbeleuchtung sowie mit festen oder beweglichen Lichtstrahlern werden<br />
ausgeschlossen. Solche Anlagen sind eher für Vergnügungsviertel kennzeichnend und<br />
entsprechen nicht dem Charakter eines Industrie- bzw. Gewerbegebiets.<br />
4. Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
4.1 Verkehrliche Erschließung<br />
Das geplante Gewerbe- und Industriegebiet wird Verkehrsströme in einem erheblichen<br />
Umfang hervorrufen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens wurde die verkehrliche Leistungsfähigkeit<br />
der äußeren Anbindung analysiert und nachgewiesen.<br />
Äußere Erschließung<br />
Die äußere Erschließung des B-Plangebiets 177 soll über eine neue Straße (Planstraße A)<br />
erfolgen, die in Höhe der Auffahrt zur A 7 Richtung Norden an die L 328 anbindet. Es wird<br />
ein signalisierter Knoten mit der L 318 gelegt. Die Leistungsfähigkeit dieses Knotens wurde<br />
anhand von Verkehrssimulationen nachgewiesen. Eine grundsätzliche Zustimmung des<br />
zuständigen Landesbetriebs Verkehr liegt vor, wobei der Landesbetrieb fordert, auch den<br />
westlichen Knoten (BAB-Auffahrt in Richtung Hamburg) zu signalisieren. Ein ursprünglich<br />
vorgesehener Kreisverkehr wird nicht weiter verfolgt. Er verfügt über keine ausreichende<br />
Leistungsfähigkeit, weil die zu erwarten Belastungen auf den einzelnen Kotenpunktarmen<br />
sehr unterschiedliche Verkehrsbelastungen sind. Ein Vorentwurf des signalisierten Knotens<br />
liegt vor, die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen werden auf Grundlage<br />
dieses Vorentwurfs abgegrenzt.