Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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Abbildung 2: Landschaftsplanung, Stand 07/2012<br />
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Die gemeindliche Bauleitplanung ist des Weiteren gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen<br />
der Raumordnung anzupassen. Diese Ziele werden im Landesentwicklungsplan<br />
Schleswig-Holstein 2010 (LEP) sowie im Regionalplan für den Planungsraum III - Technologie-Region<br />
K.E.R.N. - in der Fassung der Fortschreibung 2000 dargelegt. Mit Z versehene<br />
Aussagen sind als Ziele zu beachten, mit G gekennzeichnete Aussagen sind als<br />
Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Der LEP und der Regionalplan ordnen das Plangebiet der Siedlungskategorie „<strong>Stadt</strong>-/ Umlandbereich<br />
in ländlichen Räumen“ zu. Diese sollen gemäß LEP „als regionale Wirtschafts-,<br />
Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte (...)“ gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse<br />
für den gesamten ländlichen Raum geben. (Kap. 1.5 2G). Die Standortbedingungen<br />
für die Wirtschaft sollen durch das Angebot an Flächen für Gewerbe und Industrie<br />
und eine gute verkehrliche Anbindung (...) verbessert werden. Entsprechende Aussagen<br />
enthält der Regionalplan (Kap. 4.4).<br />
Der LEP 2010 weist in Schleswig-Holstein erstmals Landesentwicklungsachsen aus. Diese<br />
orientieren sich an den wichtigen überregionalen Verkehrstrassen. Auch die A 7 ist als<br />
Landesentwicklungsachse dargestellt. Gemäß Kap. 2.6 des LEP (4G) können an den Landesentwicklungsachsen<br />
in den Regionalplänen Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler<br />
Bedeutung festgelegt werden. Diese sind insbesondere verkehrsintensiven gewerblichen<br />
Branchen vorbehalten, die auf eine überregionale Verkehrsanbindung angewiesen<br />
sind.<br />
Mit Schreiben vom 19.08.2008 und vom 28.03.2012 hat das Innenministerium des Landes<br />
Schleswig-Holstein der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> die Ziele der Landesplanung für den Be-