Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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Verbreiterung Autobahn A 7<br />
Das Land Schleswig-Holstein plant im Auftrag des Bundes die Verbreiterung der A 7 auf<br />
sechs Spuren. Dies betrifft den Streckenabschnitt zwischen der Landesgrenze nach Hamburg<br />
und dem Bordesholmer Dreieck, d.h. auch den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong>. Die<br />
Flächenbedarfe wurden bei der Abgrenzung des Plangebiets berücksichtigt.<br />
4.2 Technische Erschließung<br />
Trinkwasserversorgung/ Schmutzwasserentsorgung<br />
Die vorhandene Druckrohrleitung in der Rendsburger Straße verfügt über keine ausreichenden<br />
Kapazitäten. Vorzugsvariante für die Schmutzwasserentsorgung ist der Bau einer ca. 6<br />
km langen neuen Druckrohrleitung im westlichen <strong>Stadt</strong>gebiet bis zum möglichen Anschluss<br />
im Bereich Freesenburg. Die hierfür erforderlichen Flächen befinden sich fast vollständig in<br />
städtischem Eigentum. Die Kosten für den Bau dieser Druckrohrleitung sind mit rd. 1 Mio.<br />
Euro brutto anzunehmen. Die Leitung würde auch ausreichende Kapazitäten für die Aufnahme<br />
des Schmutzwassers aus dem südlichen Erweiterungsgebiet (35. Änderung des FNP<br />
- B-Plan 177 B) aufweisen.<br />
Das Klärwerk der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> verfügt über ausreichende Kapazitäten, um das aus dem<br />
Plangebiet 177 anfallende Schmutzwasser aufnehmen zu können. Dies gilt voraussichtlich<br />
auch für die südliche Erweiterung des Gewerbestandortes (Bebauungsplan Nr. 177 B).<br />
Die Trinkwasserversorgung des Plangebiets muss vollständig neu hergestellt werden.<br />
Ausreichende Versorgungskapazitäten sind vorhanden. Das für die Trinkwasserversorgung<br />
zuständige Wasserwerk am Brüningsweg im <strong>Stadt</strong>teil Brachenfeld / Ruthenberg<br />
wird von den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Neumünster</strong> (SWN) betrieben.<br />
Auf dem Grundstück Rendsburger Straße 446 (ehemaliger Eichhof) befindet sich ein 61 m<br />
tiefer Trinkwasserbrunnen. Dieser Brunnen ist zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein,<br />
ist er fachgerecht von einer Firma zu verfüllen.<br />
Elektrizität, Gas, Telekommunikation<br />
Auch die Versorgung des Gebiets mit Elektrizität, Gas und Telekommunikationsanlagen<br />
muss neu hergestellt werden. Bezüglich Telekommunikation und Gas obliegt dies den zuständigen<br />
Versorgungsträgern, wobei für die Gasversorgung ggf. Baukostenzuschüsse zu<br />
leisten sind. Näheres muss im Rahmen der Erschließungsplanung mit den zuständigen<br />
Versorgern abgestimmt werden.<br />
Bei der Erstellung eines Versorgungskonzepts für die Energieversorgung sollen die Möglichkeiten<br />
der Nutzung regenerativer Energie sowie der Kraft-Wärme-Kopplung an diesem<br />
Standort geprüft werden. Zudem soll geprüft werden, welche zusätzlichen Aspekte eines<br />
ökologischen Gewerbegebiets (z.B. Gebäudeausrichtung, passive Sonnenenergienutzung,<br />
effizienter und effektiver Energieeinsatz, Stoffstrommanagement etc.) realisiert werden<br />
könnten. Von einer verbindlichen Vorgabe umweltorientierter Bauweisen und Energiesysteme<br />
wird abgesehen, da dies in vielen Fällen zu einer nicht gewünschten Einschränkung<br />
der gewerblichen Grundstücksnutzung führen könnte. Die Umsetzung entsprechender<br />
Möglichkeiten soll den Gewerbeunternehmen bei Erwerb der Grundstücke jedoch nahe<br />
gelegt werden.<br />
4.3 Oberflächenentwässerung<br />
Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser soll in Verantwortung der<br />
jeweiligen Grundstückseigentümer lokal versickert werden. Im Rahmen eines Entwässerungsgutachtens<br />
wurde nachgewiesen, dass dies hinsichtlich der Bodenstruktur technisch<br />
möglich ist, sofern der Untergrund flächendeckend mit Sand um i.M. rund 0,5 m aufgehöht<br />
wird.<br />
Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über straßenbegleitende Mulden, die Bestandteil<br />
der festgesetzten Verkehrsflächen bzw. des Straßenbegleitgrüns sind.