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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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- Entwässerungskonzept, Losch & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, November 2012<br />

Zu den für die Landschaftsökologischen Fachbeitrag verwendeten Unterlagen vgl. dort.<br />

8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung von Unterlagen<br />

Während der Bearbeitung des <strong>Umweltbericht</strong>es kam es zu keinen Schwierigkeiten bei der<br />

Zusammenstellung der Unterlagen.<br />

8.3 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Die Einhaltung der umweltrelevanten allgemeingültigen Gesetze und Verordnungen sowie<br />

der standortbezogenen umweltrelevanten Festsetzungen wird im Einzelfall im Rahmen des<br />

jeweiligen Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Die Überwachung der erheblichen unvorhergesehenen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen infolge der Planrealisierung erfolgt im<br />

Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-,<br />

Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten)<br />

und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen.<br />

Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der<br />

Planrealisierung auftreten, erkannt werden.<br />

Eine besondere Überwachung erfolgt hinsichtlich der Entwicklung der vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />

bzw. Ausgleichsmaßnahmen. Ist zu befürchten, dass auf den Ausgleichsflächen<br />

Störfaktoren auftreten und damit das Entwicklungsziel nicht erreicht werden<br />

kann, dann ist von der <strong>Stadt</strong> zu überprüfen, in welcher Weise die Pflegemaßnahmen zu<br />

modifizieren sind.<br />

Des weiteren soll auch die Entwicklung der Verkehrsbeziehungen und -mengen auf den<br />

im Umfeld des Plangebietes liegenden Straßenzügen, namentlich dem Stoverbergskamp<br />

und der Straße Stoverseegen, durch eine regelmäßige Kontrolle überwacht werden, um<br />

im Bedarfsfall geeignete Maßnahme zur Beschränkung der Verkehrsmengen und/oder der<br />

gefahrenen Geschwindigkeiten einführen zu können.<br />

9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Der Geltungsbereich des B-Plans 177 wird von der A 7 im Westen, der L 328 im Norden,<br />

dem Baggersee bzw. den ihn umgebenden Flächen im Osten und der Rendsburger Straße<br />

im Süden begrenzt. Er umfasst etwa 60 ha. Ziel der Planung ist es, neue Ansiedlungsmöglichkeiten<br />

für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Gute Ansiedlungsbedingungen bestehen<br />

dort insbesondere für verkehrs- und logistikorientierte Betriebe, die auf Standorte<br />

nahe überregionaler Verkehrstrassen angewiesen sind. Es soll Industrie- und Gewerbegebiet<br />

in der Größe von 32,8 ha (GI) bzw. 7,3 ha (GE) festgesetzt werden. Ein vorhandenes<br />

Waldstück bleibt erhalten. Der Flächennutzungsplan soll parallel geändert werden (35.<br />

Änderung).<br />

Im November 2011 hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> beschlossen, für südlich angrenzende,<br />

zwischen der K 1 und der Eisenbahntrasse <strong>Neumünster</strong> - Flensburg gelegenen Flächen<br />

einen weiteren Bebauungsplan aufzustellen (Bebauungsplan 177 B „Entwicklungsfläche<br />

Nord/ A 7 Teilgebiet Süd“) und den Bereich der 35. Flächennutzungsplanänderung nach<br />

Süden auszudehnen Entlang der Bahnstrecke schließt der Änderungsbereich einen Anbauabschnitt<br />

von rd. 1.000 m Länge ein, der die Errichtung eines Gleisanschlusses mit<br />

Umschlagsterminal ermöglicht.<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> ermittelt und bewertet die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />

Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie<br />

Kultur und sonstige Sachgüter. Dies erfolgt für das Plangebiet 177 und ergänzend für die<br />

südliche Erweiterungsfläche (Plangebiet 177B) auf FNP-Ebene.<br />

Schutzgut Mensch:<br />

Potentielle Auswirkungen ergeben sich durch Lärm-, Schadstoff- und Geruchemissionen<br />

der anzusiedelnden Gewerbebetriebe. Betroffen sind in erster Linie Wohnnutzungen im

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