Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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- Entwässerungskonzept, Losch & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, November 2012<br />
Zu den für die Landschaftsökologischen Fachbeitrag verwendeten Unterlagen vgl. dort.<br />
8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung von Unterlagen<br />
Während der Bearbeitung des <strong>Umweltbericht</strong>es kam es zu keinen Schwierigkeiten bei der<br />
Zusammenstellung der Unterlagen.<br />
8.3 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
Die Einhaltung der umweltrelevanten allgemeingültigen Gesetze und Verordnungen sowie<br />
der standortbezogenen umweltrelevanten Festsetzungen wird im Einzelfall im Rahmen des<br />
jeweiligen Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Die Überwachung der erheblichen unvorhergesehenen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen infolge der Planrealisierung erfolgt im<br />
Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-,<br />
Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten)<br />
und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen.<br />
Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der<br />
Planrealisierung auftreten, erkannt werden.<br />
Eine besondere Überwachung erfolgt hinsichtlich der Entwicklung der vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />
bzw. Ausgleichsmaßnahmen. Ist zu befürchten, dass auf den Ausgleichsflächen<br />
Störfaktoren auftreten und damit das Entwicklungsziel nicht erreicht werden<br />
kann, dann ist von der <strong>Stadt</strong> zu überprüfen, in welcher Weise die Pflegemaßnahmen zu<br />
modifizieren sind.<br />
Des weiteren soll auch die Entwicklung der Verkehrsbeziehungen und -mengen auf den<br />
im Umfeld des Plangebietes liegenden Straßenzügen, namentlich dem Stoverbergskamp<br />
und der Straße Stoverseegen, durch eine regelmäßige Kontrolle überwacht werden, um<br />
im Bedarfsfall geeignete Maßnahme zur Beschränkung der Verkehrsmengen und/oder der<br />
gefahrenen Geschwindigkeiten einführen zu können.<br />
9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Der Geltungsbereich des B-Plans 177 wird von der A 7 im Westen, der L 328 im Norden,<br />
dem Baggersee bzw. den ihn umgebenden Flächen im Osten und der Rendsburger Straße<br />
im Süden begrenzt. Er umfasst etwa 60 ha. Ziel der Planung ist es, neue Ansiedlungsmöglichkeiten<br />
für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Gute Ansiedlungsbedingungen bestehen<br />
dort insbesondere für verkehrs- und logistikorientierte Betriebe, die auf Standorte<br />
nahe überregionaler Verkehrstrassen angewiesen sind. Es soll Industrie- und Gewerbegebiet<br />
in der Größe von 32,8 ha (GI) bzw. 7,3 ha (GE) festgesetzt werden. Ein vorhandenes<br />
Waldstück bleibt erhalten. Der Flächennutzungsplan soll parallel geändert werden (35.<br />
Änderung).<br />
Im November 2011 hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> beschlossen, für südlich angrenzende,<br />
zwischen der K 1 und der Eisenbahntrasse <strong>Neumünster</strong> - Flensburg gelegenen Flächen<br />
einen weiteren Bebauungsplan aufzustellen (Bebauungsplan 177 B „Entwicklungsfläche<br />
Nord/ A 7 Teilgebiet Süd“) und den Bereich der 35. Flächennutzungsplanänderung nach<br />
Süden auszudehnen Entlang der Bahnstrecke schließt der Änderungsbereich einen Anbauabschnitt<br />
von rd. 1.000 m Länge ein, der die Errichtung eines Gleisanschlusses mit<br />
Umschlagsterminal ermöglicht.<br />
Der <strong>Umweltbericht</strong> ermittelt und bewertet die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />
Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie<br />
Kultur und sonstige Sachgüter. Dies erfolgt für das Plangebiet 177 und ergänzend für die<br />
südliche Erweiterungsfläche (Plangebiet 177B) auf FNP-Ebene.<br />
Schutzgut Mensch:<br />
Potentielle Auswirkungen ergeben sich durch Lärm-, Schadstoff- und Geruchemissionen<br />
der anzusiedelnden Gewerbebetriebe. Betroffen sind in erster Linie Wohnnutzungen im