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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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Wasser<br />

Das Entwässerungskonzept sieht für die Industrie- und Gewerbeflächen eine eingriffsnahe<br />

Rückhaltung und Versickerung des unbelasteten Oberflächenwassers auf den Grundstücken<br />

vor. Für die öffentlichen Verkehrsflächen (Planstraßen) ist die Entwässerung über<br />

beidseitig begleitende Straßenseitengräben vorgesehen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Gebietswasserhaushalts sind nicht zu erwarten.<br />

Für das Plangebiet 177B liegt noch kein Entwässerungskonzept vor. Eine lokale Versickerung<br />

ist auch für dieses Gebiet anzustreben.<br />

Klima<br />

Die lokalklimatischen Auswirkungen durch Versiegelung und Bebauung sind unvermeidbar.<br />

Maßnahmen zur Minimierung erfolgen vor allem durch Anpflanzungen in den Grünflächen<br />

und angrenzend an die Planstraßen. Vor dem Hintergrund der regionalklimatisch<br />

vorherrschenden günstigen Luftaustauschbedingungen, sind die Risiken erheblicher Beeinträchtigungen<br />

des Schutzguts Luft insgesamt gering einzuschätzen.<br />

Für den Bereich der an die Bauflächen angrenzenden Flächen werden die lokalklimatischen<br />

Auswirkungen durch den Erhalt von Grünstrukturen und die Maßnahmen innerhalb<br />

der Grün- und Ausgleichsflächen weitgehend minimiert. Zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung<br />

des Eingriffs sind nicht erforderlich.<br />

Diese Aussagen gelten entsprechend für das Plangebiet 177B.<br />

Landschaft<br />

Eine Minimierung des Eingriffs erfolgte bereits durch Standortwahl. Der Standort besitzt<br />

aufgrund bestehender Vorbelastungen kein besonders empfindliches Landschaftsbild und<br />

auch keine besondere Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung.<br />

Der Bebauungsplan setzt für die Gewerbeflächen im Südwesten des Plangebiets und Teile<br />

der nördlich anschließenden Industrieflächen maximale Gebäudehöhen von 12 m fest. Die<br />

Gebäude werden daher kaum über die vorhandenen Gehölzstrukturen hinausragen. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen des südlich anschließenden, im Übrigen durch Siedlungselemente<br />

bereits vorbelasteten Landschaftsraums, können dadurch vermieden werden.<br />

Für die Bebauung im zentralen und nördlichen Industriegebiet gilt eine Höhe bis 20 m,<br />

hier sind jedoch die tlw. erhöht auf Dammlagen verlaufende Autobahn A 7 im Westen und<br />

die vierspurige Landesstraße 238 im Norden zu berücksichtigen. In Richtung Südosten<br />

entsteht durch die vorgesehenen Gehölzpflanzungen im Bereich der Ausgleichs- und<br />

Grünflächen eine Eingrünung des Gebiets. Insgesamt wird damit die Reichweite möglicher<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes über das künftige Industrie- und Gewerbegebiet<br />

hinaus deutlich minimiert.<br />

Die Auswirkungen des Plangebiets 177B auf das Landschaftsbild sind derzeit noch nicht<br />

quantifizierbar, da hier noch keine Regelungen zur Bauhöhe etc. feststehen.<br />

Kultur und Sachgüter<br />

Geschützte Denkmale sind in der näheren Umgebung des Plangebiets nicht bekannt. Bodendenkmale<br />

können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das Südlich angrenzende<br />

Plangebiet 177B liegt in einem archäologischen Interessengebiet.<br />

Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Eine Umsetzung der Planung innerhalb der bereits bestehenden Gewerbe- bzw. Industriegebiete<br />

wäre nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich.<br />

Die Umweltprüfung erfolgte verbal-argumentativ unter Verwendung der im Kap. 8.2. aufgeführten<br />

Gutachten. Besondere Schwierigkeiten sind nicht aufgetreten.

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