Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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Wasser<br />
Das Entwässerungskonzept sieht für die Industrie- und Gewerbeflächen eine eingriffsnahe<br />
Rückhaltung und Versickerung des unbelasteten Oberflächenwassers auf den Grundstücken<br />
vor. Für die öffentlichen Verkehrsflächen (Planstraßen) ist die Entwässerung über<br />
beidseitig begleitende Straßenseitengräben vorgesehen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
des Gebietswasserhaushalts sind nicht zu erwarten.<br />
Für das Plangebiet 177B liegt noch kein Entwässerungskonzept vor. Eine lokale Versickerung<br />
ist auch für dieses Gebiet anzustreben.<br />
Klima<br />
Die lokalklimatischen Auswirkungen durch Versiegelung und Bebauung sind unvermeidbar.<br />
Maßnahmen zur Minimierung erfolgen vor allem durch Anpflanzungen in den Grünflächen<br />
und angrenzend an die Planstraßen. Vor dem Hintergrund der regionalklimatisch<br />
vorherrschenden günstigen Luftaustauschbedingungen, sind die Risiken erheblicher Beeinträchtigungen<br />
des Schutzguts Luft insgesamt gering einzuschätzen.<br />
Für den Bereich der an die Bauflächen angrenzenden Flächen werden die lokalklimatischen<br />
Auswirkungen durch den Erhalt von Grünstrukturen und die Maßnahmen innerhalb<br />
der Grün- und Ausgleichsflächen weitgehend minimiert. Zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung<br />
des Eingriffs sind nicht erforderlich.<br />
Diese Aussagen gelten entsprechend für das Plangebiet 177B.<br />
Landschaft<br />
Eine Minimierung des Eingriffs erfolgte bereits durch Standortwahl. Der Standort besitzt<br />
aufgrund bestehender Vorbelastungen kein besonders empfindliches Landschaftsbild und<br />
auch keine besondere Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung.<br />
Der Bebauungsplan setzt für die Gewerbeflächen im Südwesten des Plangebiets und Teile<br />
der nördlich anschließenden Industrieflächen maximale Gebäudehöhen von 12 m fest. Die<br />
Gebäude werden daher kaum über die vorhandenen Gehölzstrukturen hinausragen. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen des südlich anschließenden, im Übrigen durch Siedlungselemente<br />
bereits vorbelasteten Landschaftsraums, können dadurch vermieden werden.<br />
Für die Bebauung im zentralen und nördlichen Industriegebiet gilt eine Höhe bis 20 m,<br />
hier sind jedoch die tlw. erhöht auf Dammlagen verlaufende Autobahn A 7 im Westen und<br />
die vierspurige Landesstraße 238 im Norden zu berücksichtigen. In Richtung Südosten<br />
entsteht durch die vorgesehenen Gehölzpflanzungen im Bereich der Ausgleichs- und<br />
Grünflächen eine Eingrünung des Gebiets. Insgesamt wird damit die Reichweite möglicher<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes über das künftige Industrie- und Gewerbegebiet<br />
hinaus deutlich minimiert.<br />
Die Auswirkungen des Plangebiets 177B auf das Landschaftsbild sind derzeit noch nicht<br />
quantifizierbar, da hier noch keine Regelungen zur Bauhöhe etc. feststehen.<br />
Kultur und Sachgüter<br />
Geschützte Denkmale sind in der näheren Umgebung des Plangebiets nicht bekannt. Bodendenkmale<br />
können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das Südlich angrenzende<br />
Plangebiet 177B liegt in einem archäologischen Interessengebiet.<br />
Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Eine Umsetzung der Planung innerhalb der bereits bestehenden Gewerbe- bzw. Industriegebiete<br />
wäre nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich.<br />
Die Umweltprüfung erfolgte verbal-argumentativ unter Verwendung der im Kap. 8.2. aufgeführten<br />
Gutachten. Besondere Schwierigkeiten sind nicht aufgetreten.