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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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nen Baumpflanzungen entlang der Planstraßen sowie grünordnerische und gestalterische<br />

Maßnahmen, die von den Grundstückseigentümern selbst durchgeführt werden.<br />

Im Hinblick auf die Außenwirkung setzt der Bebauungsplan für die Gewerbeflächen im<br />

Südwesten des Plangebiets und die nördlich in einem Abstand von 300 m bis 380 m anschließenden<br />

Industrieflächen maximale Gebäudehöhen von 12 m fest, die nicht/ kaum<br />

über die vorhandenen Gehölzstrukturen des Eichhofs mit angrenzender Waldparzelle und<br />

die Gehölzbestände der Knicks an der Rendsburger Straße hinausragen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des südlich anschließenden, im Übrigen durch Siedlungselemente bereits<br />

vorbelasteten Kulturlandschaftsausschnitts, können dadurch vermieden werden. Die mit einer<br />

maximalen Höhe von 20 m zulässige Bebauung im zentralen und nördlichen Industriegebiet<br />

wird durch die tlw. erhöht auf Dammlagen verlaufende Autobahn A 7 im Westen und<br />

die vierspurige Landesstraße 328 im Norden wirksam gegenüber den anschließenden Landschaftsräumen<br />

abgegrenzt. In Richtung Süden/ Südwesten entfaltet sich die Kulissenwirkung<br />

der vorgelagerten Grünstrukturen und der mit niedrigeren Bauhöhen festgesetzten<br />

Gewerbe- und Industrieflächen. In Richtung Südosten kann durch die vorgesehenen linearen<br />

und flächigen Gehölzpflanzungen im Bereich der an die Industrieflächen angrenzenden<br />

Ausgleichs- und Grünflächen eine Eingrünung gewährleistet werden, die durch die vorhandenen<br />

Gehölzbestände am benachbarten Roose-See noch unterstützt wird.<br />

Insgesamt wird durch die genannten Regelungen und Maßnahmen des Bebauungsplans<br />

die Reichweite möglicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds über das künftige Industrie-<br />

und Gewerbegebiet hinaus deutlich minimiert.<br />

Die vor allem für Radfahrer gegebene Verbindungsfunktion des Eichhofwegs bleibt durch<br />

seine vorgesehene Verlegung in den südöstlichen Bereich des Plangebiets erhalten. Mit<br />

der beabsichtigten Sperrung der Straße für den Kfz-Durchgangsverkehr und der Trassenführung<br />

innerhalb des durch Ausgleichsmaßnahmen landschaftlich aufzuwertenden Bereichs<br />

wird die Attraktivität auch für Fußgänger gesteigert.<br />

Die Auswirkungen des Plangebiets 177B auf das Landschaftsbild sind derzeit noch nicht<br />

quantifizierbar. Diese hängen von den dort anzusiedelnden Betrieben bzw. zulässigen<br />

Bauvolumen ab. Möglicherweise sind die Auswirkungen mit denen des B-Plans 177 vergleichbar.<br />

Gesondert zu betrachten ist der vorgesehene Umschlagsterminal mit den dann<br />

erforderlichen Containerbrücken.<br />

5.5 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Geschützte Denkmale sind in der näheren Umgebung des Plangebiets nicht bekannt. Bodendenkmale<br />

können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Gegenwärtig ist das Archäologische Landesamt mit einer Neubewertung und Ergänzung<br />

der archäologischen Fundstellen auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> befasst. Sie soll<br />

abschließend in die Abgrenzung archäologischer Interessengebiete münden, in denen das<br />

Landesamt bei Planungen und Bauvorhaben beteiligt werden möchte, um zu prüfen, ob<br />

archäologische Belange betroffen sind und um ggf. archäologische Denkmale/ Funde zu<br />

dokumentieren und zu bergen. Dazu gehört auch das Plangebiet 177B. Unabhängig davon<br />

ist gemäß § 15 DSchG bei Eingriffen in den Boden das Archäologische Landesamt<br />

unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle zu sichern, wenn während Erdarbeiten<br />

Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden.<br />

6. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt entsprechend den Anforderungen des § 18<br />

BNatSchG in Verbindung mit § 1a BauGB. Es erfolgen Maßnahmen innerhalb des Plangebiets<br />

sowie auf zwei externen Ausgleichsflächen „Stover“ und „Prehnsfelder Weg“. Die<br />

Ausgleichsflächen umfassen insgesamt 28,2 ha.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind den Eingriffen die entsprechenden Ausgleichserfordernisse<br />

sowie die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt.

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