Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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nen Baumpflanzungen entlang der Planstraßen sowie grünordnerische und gestalterische<br />
Maßnahmen, die von den Grundstückseigentümern selbst durchgeführt werden.<br />
Im Hinblick auf die Außenwirkung setzt der Bebauungsplan für die Gewerbeflächen im<br />
Südwesten des Plangebiets und die nördlich in einem Abstand von 300 m bis 380 m anschließenden<br />
Industrieflächen maximale Gebäudehöhen von 12 m fest, die nicht/ kaum<br />
über die vorhandenen Gehölzstrukturen des Eichhofs mit angrenzender Waldparzelle und<br />
die Gehölzbestände der Knicks an der Rendsburger Straße hinausragen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
des südlich anschließenden, im Übrigen durch Siedlungselemente bereits<br />
vorbelasteten Kulturlandschaftsausschnitts, können dadurch vermieden werden. Die mit einer<br />
maximalen Höhe von 20 m zulässige Bebauung im zentralen und nördlichen Industriegebiet<br />
wird durch die tlw. erhöht auf Dammlagen verlaufende Autobahn A 7 im Westen und<br />
die vierspurige Landesstraße 328 im Norden wirksam gegenüber den anschließenden Landschaftsräumen<br />
abgegrenzt. In Richtung Süden/ Südwesten entfaltet sich die Kulissenwirkung<br />
der vorgelagerten Grünstrukturen und der mit niedrigeren Bauhöhen festgesetzten<br />
Gewerbe- und Industrieflächen. In Richtung Südosten kann durch die vorgesehenen linearen<br />
und flächigen Gehölzpflanzungen im Bereich der an die Industrieflächen angrenzenden<br />
Ausgleichs- und Grünflächen eine Eingrünung gewährleistet werden, die durch die vorhandenen<br />
Gehölzbestände am benachbarten Roose-See noch unterstützt wird.<br />
Insgesamt wird durch die genannten Regelungen und Maßnahmen des Bebauungsplans<br />
die Reichweite möglicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds über das künftige Industrie-<br />
und Gewerbegebiet hinaus deutlich minimiert.<br />
Die vor allem für Radfahrer gegebene Verbindungsfunktion des Eichhofwegs bleibt durch<br />
seine vorgesehene Verlegung in den südöstlichen Bereich des Plangebiets erhalten. Mit<br />
der beabsichtigten Sperrung der Straße für den Kfz-Durchgangsverkehr und der Trassenführung<br />
innerhalb des durch Ausgleichsmaßnahmen landschaftlich aufzuwertenden Bereichs<br />
wird die Attraktivität auch für Fußgänger gesteigert.<br />
Die Auswirkungen des Plangebiets 177B auf das Landschaftsbild sind derzeit noch nicht<br />
quantifizierbar. Diese hängen von den dort anzusiedelnden Betrieben bzw. zulässigen<br />
Bauvolumen ab. Möglicherweise sind die Auswirkungen mit denen des B-Plans 177 vergleichbar.<br />
Gesondert zu betrachten ist der vorgesehene Umschlagsterminal mit den dann<br />
erforderlichen Containerbrücken.<br />
5.5 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Geschützte Denkmale sind in der näheren Umgebung des Plangebiets nicht bekannt. Bodendenkmale<br />
können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Gegenwärtig ist das Archäologische Landesamt mit einer Neubewertung und Ergänzung<br />
der archäologischen Fundstellen auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> befasst. Sie soll<br />
abschließend in die Abgrenzung archäologischer Interessengebiete münden, in denen das<br />
Landesamt bei Planungen und Bauvorhaben beteiligt werden möchte, um zu prüfen, ob<br />
archäologische Belange betroffen sind und um ggf. archäologische Denkmale/ Funde zu<br />
dokumentieren und zu bergen. Dazu gehört auch das Plangebiet 177B. Unabhängig davon<br />
ist gemäß § 15 DSchG bei Eingriffen in den Boden das Archäologische Landesamt<br />
unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle zu sichern, wenn während Erdarbeiten<br />
Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden.<br />
6. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt entsprechend den Anforderungen des § 18<br />
BNatSchG in Verbindung mit § 1a BauGB. Es erfolgen Maßnahmen innerhalb des Plangebiets<br />
sowie auf zwei externen Ausgleichsflächen „Stover“ und „Prehnsfelder Weg“. Die<br />
Ausgleichsflächen umfassen insgesamt 28,2 ha.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind den Eingriffen die entsprechenden Ausgleichserfordernisse<br />
sowie die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt.