Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 26 -<br />
kalischen Bedeutung zur Verbesserung des Gebäudeklimas auch positive Wirkungen auf<br />
den Naturhaushalt auf. Werden sie von Beginn an in die Gebäudeplanung mit einbezogen,<br />
sind sie ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand realisierbar. Durch Dachbegrünungen<br />
kann je nach verwendetem Trägersubstrat Niederschlagswasser dauernd oder zeitverzögert<br />
rückgehalten werden. Angeschlossene Entwässerungseinrichtungen werden dementsprechend<br />
entlastet bzw. können in ihrem Flächenbedarf deutlich eingeschränkt werden.<br />
Aus Sicht des Artenschutzes bedeutsam kann ihre Funktion als Rückzugsraum für Arten seltener<br />
Standorte sein (z. B. Trockenrasen). Die Außenwirkung von Fassadenbegrünungen<br />
besteht in erster Linie in ihrer gestalterischen Bedeutung für das Landschaftsbild/ Ortsbild.<br />
Schon die Begrünung einzelner Wände oder auch nur Teile von ihnen reichen aus, um einen<br />
merklich veränderten Raumeindruck zu erhalten.<br />
6. Umweltbelange, landschaftspflegerische Maßnahmen<br />
6.1 Eingriffsregelung<br />
Die Planung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der gemäß § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert<br />
am 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 181) in Verbindung mit § 1a BauGB nach den Vorschriften<br />
des Baugesetzbuchs auszugleichen ist. Zur Ermittlung des Eingriffs und Festlegung<br />
des Ausgleichsbedarf liegt eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz vor, vgl. hierzu im Einzelnen<br />
den <strong>Umweltbericht</strong>.<br />
Die Bilanzierung ergibt einen Ausgleichsbedarf von etwa 28,18 ha für das Schutzgut Boden<br />
sowie für Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Hiervon können<br />
etwa 6,63 ha innerhalb des Plangebiets nachgewiesen werden (Fläche für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, vgl. Kap.<br />
5.2). Darüber hinaus sind externe Ausgleichsflächen erforderlich.<br />
Die externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen zum einen in einem Gebiet am Prehnsfelder<br />
Weg, unmittelbar westlich angrenzend an vorhandene Wohnbebauung. Diese umfasst etwa<br />
16 ha. Es handelt sich derzeit im Wesentlichen um Intensivacker (Maisanbau). Vorgesehen<br />
ist die Entwicklung einer extensiv bewirtschafteten mageren Grünlandfläche. Diese<br />
Maßnahme kann einen Ausgleichsbedarf von etwa 14,57 ha abdecken. Eine weitere externe<br />
Ausgleichsfläche ist die Fläche „Stover“. Diese liegt südöstlich des Stovergrabens<br />
westlich der Rendsburger Straße und nordwestlich des <strong>Stadt</strong>teils Stover, etwa 500 m vom<br />
Plangebiet entfernt. Die Fläche ist etwa 11 ha groß. Sie wird derzeit als Grünland intensiv<br />
als Pferdeweide genutzt. Vorgesehen ist eine Extensivierung der Grünlandnutzung, daraus<br />
ergibt sich ein Ausgleichsvolumen von 6,99 ha.<br />
Alle drei Ausgleichsflächen zusammen umfassen 28,19 ha, damit wird ein vollständiger<br />
Ausgleich dieser beiden Schutzgüter erreicht.<br />
Folgende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB werden<br />
den öffentlichen Verkehrsflächen sowie den Baugrundstücken im Plangebiet zugeordnet:<br />
- Aufwertungsmaßnahmen auf der im Plangebiet festgesetzten Grünfläche / Fläche für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />
- Aufwertungsmaßnahmen auf den folgenden außerhalb des Plangebietes gelegenen<br />
Grundstücken:<br />
- Gemarkung <strong>Neumünster</strong> -6296, Flur 10, Flurstücke 10, 16, 17 und 28<br />
(externe Ausgleichsfläche 1),<br />
- Gemarkung Einfeld, Flur 5, Flurstücke 294, 295, 4 und 48/4 teilweise<br />
(externe Ausgleichsfläche 2).<br />
Die Refinanzierung der Maßnahmen bezogen auf einzelne Vorhaben erfolgt auf Grundlage<br />
einer in <strong>Neumünster</strong> vorliegenden Satzung gemäß § 135 a-c BauGB.<br />
Des Weiteren ergibt sich ein Ausgleichsbedarf durch die Beseitigung von 3.280 m Knicks<br />
und 115 m Gräben. Der Knickausgleich erfolgt durch die Neuanlage von 1.870 m Knicks