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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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kalischen Bedeutung zur Verbesserung des Gebäudeklimas auch positive Wirkungen auf<br />

den Naturhaushalt auf. Werden sie von Beginn an in die Gebäudeplanung mit einbezogen,<br />

sind sie ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand realisierbar. Durch Dachbegrünungen<br />

kann je nach verwendetem Trägersubstrat Niederschlagswasser dauernd oder zeitverzögert<br />

rückgehalten werden. Angeschlossene Entwässerungseinrichtungen werden dementsprechend<br />

entlastet bzw. können in ihrem Flächenbedarf deutlich eingeschränkt werden.<br />

Aus Sicht des Artenschutzes bedeutsam kann ihre Funktion als Rückzugsraum für Arten seltener<br />

Standorte sein (z. B. Trockenrasen). Die Außenwirkung von Fassadenbegrünungen<br />

besteht in erster Linie in ihrer gestalterischen Bedeutung für das Landschaftsbild/ Ortsbild.<br />

Schon die Begrünung einzelner Wände oder auch nur Teile von ihnen reichen aus, um einen<br />

merklich veränderten Raumeindruck zu erhalten.<br />

6. Umweltbelange, landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

6.1 Eingriffsregelung<br />

Die Planung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der gemäß § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert<br />

am 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 181) in Verbindung mit § 1a BauGB nach den Vorschriften<br />

des Baugesetzbuchs auszugleichen ist. Zur Ermittlung des Eingriffs und Festlegung<br />

des Ausgleichsbedarf liegt eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz vor, vgl. hierzu im Einzelnen<br />

den <strong>Umweltbericht</strong>.<br />

Die Bilanzierung ergibt einen Ausgleichsbedarf von etwa 28,18 ha für das Schutzgut Boden<br />

sowie für Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Hiervon können<br />

etwa 6,63 ha innerhalb des Plangebiets nachgewiesen werden (Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, vgl. Kap.<br />

5.2). Darüber hinaus sind externe Ausgleichsflächen erforderlich.<br />

Die externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen zum einen in einem Gebiet am Prehnsfelder<br />

Weg, unmittelbar westlich angrenzend an vorhandene Wohnbebauung. Diese umfasst etwa<br />

16 ha. Es handelt sich derzeit im Wesentlichen um Intensivacker (Maisanbau). Vorgesehen<br />

ist die Entwicklung einer extensiv bewirtschafteten mageren Grünlandfläche. Diese<br />

Maßnahme kann einen Ausgleichsbedarf von etwa 14,57 ha abdecken. Eine weitere externe<br />

Ausgleichsfläche ist die Fläche „Stover“. Diese liegt südöstlich des Stovergrabens<br />

westlich der Rendsburger Straße und nordwestlich des <strong>Stadt</strong>teils Stover, etwa 500 m vom<br />

Plangebiet entfernt. Die Fläche ist etwa 11 ha groß. Sie wird derzeit als Grünland intensiv<br />

als Pferdeweide genutzt. Vorgesehen ist eine Extensivierung der Grünlandnutzung, daraus<br />

ergibt sich ein Ausgleichsvolumen von 6,99 ha.<br />

Alle drei Ausgleichsflächen zusammen umfassen 28,19 ha, damit wird ein vollständiger<br />

Ausgleich dieser beiden Schutzgüter erreicht.<br />

Folgende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB werden<br />

den öffentlichen Verkehrsflächen sowie den Baugrundstücken im Plangebiet zugeordnet:<br />

- Aufwertungsmaßnahmen auf der im Plangebiet festgesetzten Grünfläche / Fläche für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />

- Aufwertungsmaßnahmen auf den folgenden außerhalb des Plangebietes gelegenen<br />

Grundstücken:<br />

- Gemarkung <strong>Neumünster</strong> -6296, Flur 10, Flurstücke 10, 16, 17 und 28<br />

(externe Ausgleichsfläche 1),<br />

- Gemarkung Einfeld, Flur 5, Flurstücke 294, 295, 4 und 48/4 teilweise<br />

(externe Ausgleichsfläche 2).<br />

Die Refinanzierung der Maßnahmen bezogen auf einzelne Vorhaben erfolgt auf Grundlage<br />

einer in <strong>Neumünster</strong> vorliegenden Satzung gemäß § 135 a-c BauGB.<br />

Des Weiteren ergibt sich ein Ausgleichsbedarf durch die Beseitigung von 3.280 m Knicks<br />

und 115 m Gräben. Der Knickausgleich erfolgt durch die Neuanlage von 1.870 m Knicks

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