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Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster

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umgebenden Außenbereich. Die nächsten zusammenhängenden Wohngebiete sind ca.<br />

1.000 m von den Außenkanten der Baugebiete bzw. Bauflächen entfernt.<br />

Auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung wird eine Schall-Kontingentierung<br />

der Baugebiete im Plangebiet 177 zur Nachtzeit festgesetzt. Damit werden an allen Außenbereichswohnnutzungen<br />

gemäß TA Lärm mischgebietstypische Schallpegel eingehalten.<br />

Es erfolgt zudem eine Gliederung des Plangebiets entsprechend der Vorgaben des<br />

Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen 2007. Bei Einhaltung der darin vorgesehenen Abstände<br />

kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinen Konflikten zwischen Wohnen<br />

und gewerblichen Nutzungen kommt. Dies gilt nicht nur für Lärm, sondern auch für<br />

Schadstoff- und Geruchsimmissionen.<br />

Es wird zudem festgesetzt, dass Betriebsbereiche, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten<br />

ausgeschlossen werden, soweit bestimmte Abstände zur A 7 unterschritten werden. Diese<br />

Festsetzung erfolgt vor dem Hintergrund der Funktion der A 7 als Verkehrsweg mit überregionaler<br />

und internationaler Bedeutung.<br />

Für die südliche Erweiterungsfläche (Plangebiet 177 B) sind auf Ebene der Änderung des FNP<br />

noch keine Regelungen erforderlich. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans bzw.<br />

des Planfeststellungsverfahrens für den Terminal können ggf. entsprechende Festsetzungen<br />

getroffen werden, um Konflikte auszuschließen bzw. so weit wie möglich zu minimieren.<br />

Schutzgut Tiere/Pflanzen<br />

Das Plangebiet besteht überwiegend aus intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen.<br />

Die an entsprechende Standorte gebundenen Arten und Lebensgemeinschaften sind nicht<br />

gefährdet. Weniger intensiv oder kaum genutzte Flächen nehmen nur geringe Anteile des<br />

vorgesehenen Baugebiets ein. Diese übernehmen jedoch eine Funktion als Rückzugsraum.<br />

Eine Beseitigung der Flächen ist im Zuge der Erschließung und Bebauung des Gebiets<br />

unvermeidbar. Ein Ausgleich erfolgt auf den Grünflächen innerhalb des Plangebiets<br />

sowie auf zwei externen Ausgleichsflächen. Auch die Beseitigung einiger Knicks ist zur<br />

sinnvollen Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets unvermeidbar. Der Ausgleich<br />

erfolgt durch Neuanpflanzungen sowie durch das Anpflanzen von Feldgehölzen innerhalb<br />

von Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets. Für die Verfüllung einiger<br />

Gräben wird funktionaler Ersatz durch die Herstellung von Seitengräben entlang der<br />

Planstraßen geleistet.<br />

Eine Waldparzelle im Südosten des Plangebiets 177 kann erhalten werden. Sie ist an die<br />

ökologisch aufzuwertenden Grün-/ Ausgleichsflächen im Südosten des Plangebiets angebunden.<br />

Gegenüber den angrenzenden Gewerbegebietsflächen wird zudem ein Schutzstreifen<br />

von 5 m Breite festgesetzt, der Beeinträchtigungen durch benachbarte gewerbliche<br />

und industrielle Nutzungen minimiert.<br />

Auf der südlichen Erweiterungsfläche (Plangebiet 177 B) sind entsprechende Eingriffe in<br />

das Schutzgut Tiere/ Pflanzen zu erwarten. Aufgrund der innerhalb dieses Gebiets gelegenen<br />

umfangreichen Grünflächen kann ein Ausgleich voraussichtlich weitgehend innerhalb<br />

des Gebiets erfolgen.<br />

Artenschutz<br />

Nach dem vom Büro BIOCONSULT (2012) zum Planvorhaben erarbeiteten Artenschutzbeitrag<br />

werden unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen,<br />

Schaffung von Ersatzhabitaten in den Ausgleichsflächen) Verbotstatbestände<br />

des besonderen Artenschutzes nicht erfüllt. Fäll- und Rodungsarbeiten sind in der Zeit<br />

vom 01.10. – 14.03. (außerhalb der Vegetationsperiode) durchzuführen. Eine entsprechende<br />

Regelung enthalten § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 34 Abs. 6 Nr. 1 LNatSchG.<br />

Boden<br />

Die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden durch Versiegelung sind unvermeidbar. Ein<br />

Ausgleich erfolgt ebenfalls innerhalb der Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des<br />

Plangebiets. Für das Plangebiet 177B werden bei Umsetzung der Planung entsprechende<br />

Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

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