Begründung einschl. Umweltbericht - Stadt Neumünster
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umgebenden Außenbereich. Die nächsten zusammenhängenden Wohngebiete sind ca.<br />
1.000 m von den Außenkanten der Baugebiete bzw. Bauflächen entfernt.<br />
Auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung wird eine Schall-Kontingentierung<br />
der Baugebiete im Plangebiet 177 zur Nachtzeit festgesetzt. Damit werden an allen Außenbereichswohnnutzungen<br />
gemäß TA Lärm mischgebietstypische Schallpegel eingehalten.<br />
Es erfolgt zudem eine Gliederung des Plangebiets entsprechend der Vorgaben des<br />
Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen 2007. Bei Einhaltung der darin vorgesehenen Abstände<br />
kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinen Konflikten zwischen Wohnen<br />
und gewerblichen Nutzungen kommt. Dies gilt nicht nur für Lärm, sondern auch für<br />
Schadstoff- und Geruchsimmissionen.<br />
Es wird zudem festgesetzt, dass Betriebsbereiche, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten<br />
ausgeschlossen werden, soweit bestimmte Abstände zur A 7 unterschritten werden. Diese<br />
Festsetzung erfolgt vor dem Hintergrund der Funktion der A 7 als Verkehrsweg mit überregionaler<br />
und internationaler Bedeutung.<br />
Für die südliche Erweiterungsfläche (Plangebiet 177 B) sind auf Ebene der Änderung des FNP<br />
noch keine Regelungen erforderlich. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans bzw.<br />
des Planfeststellungsverfahrens für den Terminal können ggf. entsprechende Festsetzungen<br />
getroffen werden, um Konflikte auszuschließen bzw. so weit wie möglich zu minimieren.<br />
Schutzgut Tiere/Pflanzen<br />
Das Plangebiet besteht überwiegend aus intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen.<br />
Die an entsprechende Standorte gebundenen Arten und Lebensgemeinschaften sind nicht<br />
gefährdet. Weniger intensiv oder kaum genutzte Flächen nehmen nur geringe Anteile des<br />
vorgesehenen Baugebiets ein. Diese übernehmen jedoch eine Funktion als Rückzugsraum.<br />
Eine Beseitigung der Flächen ist im Zuge der Erschließung und Bebauung des Gebiets<br />
unvermeidbar. Ein Ausgleich erfolgt auf den Grünflächen innerhalb des Plangebiets<br />
sowie auf zwei externen Ausgleichsflächen. Auch die Beseitigung einiger Knicks ist zur<br />
sinnvollen Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets unvermeidbar. Der Ausgleich<br />
erfolgt durch Neuanpflanzungen sowie durch das Anpflanzen von Feldgehölzen innerhalb<br />
von Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets. Für die Verfüllung einiger<br />
Gräben wird funktionaler Ersatz durch die Herstellung von Seitengräben entlang der<br />
Planstraßen geleistet.<br />
Eine Waldparzelle im Südosten des Plangebiets 177 kann erhalten werden. Sie ist an die<br />
ökologisch aufzuwertenden Grün-/ Ausgleichsflächen im Südosten des Plangebiets angebunden.<br />
Gegenüber den angrenzenden Gewerbegebietsflächen wird zudem ein Schutzstreifen<br />
von 5 m Breite festgesetzt, der Beeinträchtigungen durch benachbarte gewerbliche<br />
und industrielle Nutzungen minimiert.<br />
Auf der südlichen Erweiterungsfläche (Plangebiet 177 B) sind entsprechende Eingriffe in<br />
das Schutzgut Tiere/ Pflanzen zu erwarten. Aufgrund der innerhalb dieses Gebiets gelegenen<br />
umfangreichen Grünflächen kann ein Ausgleich voraussichtlich weitgehend innerhalb<br />
des Gebiets erfolgen.<br />
Artenschutz<br />
Nach dem vom Büro BIOCONSULT (2012) zum Planvorhaben erarbeiteten Artenschutzbeitrag<br />
werden unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen,<br />
Schaffung von Ersatzhabitaten in den Ausgleichsflächen) Verbotstatbestände<br />
des besonderen Artenschutzes nicht erfüllt. Fäll- und Rodungsarbeiten sind in der Zeit<br />
vom 01.10. – 14.03. (außerhalb der Vegetationsperiode) durchzuführen. Eine entsprechende<br />
Regelung enthalten § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 34 Abs. 6 Nr. 1 LNatSchG.<br />
Boden<br />
Die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden durch Versiegelung sind unvermeidbar. Ein<br />
Ausgleich erfolgt ebenfalls innerhalb der Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des<br />
Plangebiets. Für das Plangebiet 177B werden bei Umsetzung der Planung entsprechende<br />
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.